Schlagwort: Kontodaten
7. August 2018
Facebook wird wohl zeitnah eine neue Dienstleistung anbieten: In Zukunft sollen Banken ihre Kunden auch via Facebook betreuen können. Im Rahmen dieser Dienstleistung fragt das Social-Media-Unternehmen nach eigener Auskunft allerdings nicht aktiv nach Finanzdaten der Nutzer.
Diese Aussage steht im Widerspruch zu einem Bericht des Wall Street Journal, nach welchem Facebook sich aktiv Informationen über Einkäufe mit Kreditkarten oder Kontoständen der eigenen Nutzer im letzten Jahr einholen wollte und zu diesem Zwecke große amerikanische Geldhäuser wie bspw. JPMorgan Chase oder Wells Fargo kontaktierte. In dem Bericht wurden Bedenken bzgl. der Datensicherheit geäußert, zumal Facebook bei den Banken auch versucht haben soll in Erfahrung zu bringen, wo die Nutzer mit ihren Kreditkarten einkaufen.
Nach der Aussage eines Firmensprechers seien diese Informationen unzutreffend. Facebook sei eines von zahlreichen Online-Unternehmen, welches mit Finanzdienstleistern zusammen arbeite, um Leistungen wie Kundenchat oder Kontoführung zu ermöglichen. Diese Dienstleistungen werden angeboten, da es für den Nutzer einfacher sei, mit seiner Bank über Facebook zu kommunizieren, als am Telefon. Der Sprecher versicherte zudem, dass Facebook die Daten nur zu diesem Zweck und nicht zu Webezwecken verwende.
Während der Aktienkurs an der Börse in der Aussicht auf das zukünftige Dienstleistungsgeschäft deutlich anstieg, zeigten sich einige Banken wenig erfreut. Bereits ein Finanzdienstleister hat in Anbetracht der datenschutzrechtlichen Problematik eine Kooperation mit Facebook abgelehnt.
31. Juli 2018
Im Jahr 2018 wurde, wie bereits in den vergangenen Jahren, erneut ein signifikanter Anstieg der Nutzung des Instruments der Kontoabfrage Privater festgestellt.
Laut den Zahlen des Bundesfinanzamts sollen zwischen Anfang Januar und Ende Juni des Jahres 2018 bereits 391.442 Kontenabfragen beim Bundeszentralamts für Steuern eingegangen sein. Dies bedeutet eine Steigerung um 38 Prozent im Vergleich zu dem Jahr 2017, in dem es noch 283.000 Abrufe im vergleichbaren Zeitraum waren.
In Anbetracht dieser signifikanten Steigerung mahnt nun die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff an, dass die Zugriffe auf Kontodaten schleichend ausgeweitet werden.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte stützt diese Annahme darauf, dass bereits länger bestehende Zugriffsrechte mittlerweile einer gewachsenen Anzahl von Zugriffsberechtigten zur Verfügung stehen. Mit der erhöhten Anzahl an Abfragen soll ein erhöhtes Fehlerrisiko entstehen. Insbesondere steige die Wahrscheinlichkeit fehlerhafter Datenübermittlungen oder der Verwechslung von Personen.
Im Anschluss forderte die Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzgeber auf das Verfahren zur Kontoabfrage zu kontrollieren, da gerade die genannten Fehler zu einschneidenden Folgen wie beispielsweise Kontensperrungen führen können.
30. Juni 2017
PSD2 ist die Abkürzung für Payment Service Directive 2, eine neue EU-Richtlinie, die es ab 2018 auch anderen lizenzierten Drittanbietern ermöglicht, Zugriff auf Kontodaten ihrer Kunden zu erhalten. Damit müssen sich Banken, die bisher die absolute Marktmacht hinsichtlich der Finanzen und auch der Zugriffsmöglichkeit auf die Kundenkontendaten hatten, auf dem Markt neu positionieren. Unter die Drittanbieter fallen nicht nur andere Geldhäuser, sondern auch sogenannten Fintechs. Letztere sind junge Unternehmen, die im Umfeld der Finanzindustrie spanennde neue technologiebasierte Zahlungslösungen für den Onlinehandel oder intelligente Finanz-Apps zur Geldanlage anbieten. Ein Beispiel ist die Sofortüberweisung der SOFORT GmbH. Dabei handelt es sich um eine Onlinezahlungsart, bei welcher der Kunde seine PIN und TAN an die Anbieter der Sofortüberweisung übermittelt. Diese überprüfen dann seinen Kontostand und veranlassen anschließend die Überweisung. Problematisch war bisher, dass die AGB vieler Banken vorsehen, dass der Kunde die Daten gar nicht weitergeben darf. Dazu hat das Bundeskartellamt im Fall der Sofortüberweisung bereits klargestellt, dass die AGB-Verbote der Banken wettbewerbswidrig sind. Diese gesetzliche Grauzone wird nun durch die PSD2 beseitigt und die Banken sind gezwungen, sich gegenüber den digitalen Entwicklungen des Marktes zu öffnen.
Aus Kundenperspektive ist die neue EU-Richtlinie durchaus begrüßenswert, denn sie bringt ausschließlich Vorteile mit sich. So können Kunden zukünftig selbst entscheiden, wer Zugriff auf ihr Konto haben soll, indem sie Drittanbietern ihre Einwilligung per PIN oder TAN erteilen, wenn diese ihr Konto einsehen möchten. Darüber hinaus profitieren Kunden von neuen Diensten, die in diesem Zusammenhang entstehen womit für sie der Markt auch an Transparenz und Vielfalt gewinnt.