Neuer Gesetzesentwurf der Justizministerin soll Abmahnwelle verhindern

11. September 2018

Trotz Ausbleiben der erwarteten Abmahnwelle aufgrund geltend gemachter Verstöße gegen die Anforderungen der DSGVO, möchte die Politik die Unternehmen dennoch schützen.

Sinn einer Abmahnung ist es, den fairen Wettbewerb zu stärken und ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Doch leider wird das Instrument oftmals missbräuchlich genutzt.

Seit dem 25.05.2018, dem Inkrafttreten der DSGVO, gab es verschiedene Vorschläge wie gegen Abmahnungen aufgrund der DSGVO vorgegangen werden könnte. Die CDU/CSU wollte im Bundestag bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Musterfeststellungsklage einen Passus mit aufnehmen lassen, der Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO innerhalb einer Frist von einem Jahr gesetzlich verbietet. Die SPD hingegen wollte dem Vorschlag nicht zustimmen. Ihrer Meinung nach sollte das Problem der Abmahnungen grundsätzlich angegangen werden. Immerhin ist das Thema Abmahnmissbrauch Bestandteil des Koalitionsvertrags.

Nun hat Justizministerin Katarina Barley (SPD) einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, in dem die Anforderungen an die Klagebefugnis deutlich angehoben wurden. Ziel ist es, den oben angesprochenen missbräuchlichen Abmahnern erst gar keine Möglichkeit zur Abmahnung einzuräumen.

Dem Inhalt nach sollen Mitbewerber nur noch dann klagebefugt sein, wenn sie in zumindest nicht unerheblicher Art und Weise vergleichbare Waren oder Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen.

Durch den Gesetzesentwurf soll klargestellt werden, dass die erhobenen Ansprüche nicht hauptsächlich zur Gewinnerzielung genutzt werden dürfen. So soll auch der Streitwert auf 1000,00 € begrenzt werden. Dadurch soll der Anreiz für Abmahnanwälte deutlich begrenzt werden.

Darüber hinaus hat der Abmahnende nachvollziehbar und verständlich darzulegen, auf welcher Grundlage und nach welchen Bemessungskriterien er die geltend gemachten Ansprüche berechnet hat.

Der Gesetzentwurf untersagt mithin zwar nicht grundsätzlich Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO, er kann die missbräuchlichen Abmahnungen aber einschränken.

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