Besonderes elektronisches Postfach läuft wieder

11. Oktober 2018

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wurde Anfang diesen Jahres in Betrieb genommen und sollte den elektronischen Schriftverkehr zwischen Rechtsanwälten und Gerichten abwickeln, allerdings wurde es bereits kurz nach der Inbetriebnahme wegen eklatanter Sicherheitsprobleme  wieder offline genommen. Nachdem die Probleme, zumindest teilweise beseitigt wurden, ging das beA am 03.September 2018 wieder online.

Abgesehen von einigen kleineren Startschwierigkeiten verlief die Wiederinbetriebnahme aus technischer Sicht reibungslos. Seit der Freischaltung läuft das System für alle Anwender stabil.

Bereits vor dem Neustart im September wurde allerdings eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof erhoben, die sich gegen die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) richtet. Mit der Klage wird gerügt, dass die Sicherheitsmängel einem Neustart im Wege stehen. Die klagenden Rechtsanwälte, die über die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klagen und die Klage  mit einer Crowdfunding-Kampagne finanzieren, wollen erreichen, dass das beA mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) nachgerüstet wird.

Aufgrund der Tatsache, dass nur der Hauptsache-Rechtsschutz erhoben wurde und kein einstweiliger Rechtsschutz beantragt wurde, konnte der Neustart nicht verhindert werden. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.

Für Rechtsanwälte besteht gem. § 31 a Abs. 6 BRAO eine passive Nutzungspflicht.