Bestandsdatenschutz – Bundesdatenschutzbeauftragte übt Kritik

12. November 2018

Die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, bezog vor dem Bundesverfassungsgericht Stellung zu einer Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskünfte. Voßhoff äußert Ihre Kritik darin, dass das Auskunftsrecht des Bundesamtes für Verfassungsschutz dazu führe, dass Behörden Auskünfte zur Identifizierung von Internetnutzern sowie zum Erhalt von Passwörtern nutzen könne, da das Gesetz weder Anlass, Umfang noch betroffenen Personenkreis beschränke.

Insbesondere kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte, dass sich dem Bundeskriminalamt bereits im Vorfeld von Gefahren die Möglichkeit eröffne, Daten zu sammeln. Gemäß einer von Voßhoff dargelegten Kontrolle, stelle sich heraus, dass die Schwelle zu einer Erhebung von Daten sehr “niedrig” sei, wodurch der Verfassungsschutz beliebige Daten zu Personen anreichern könne. Um Ihre Kritik zu untermauern, erläuterte Sie, dass in der Praxis Informationen von unschuldigen Personen oftmals in Akten zu verdächtigen Personen aufgeführt werden. 

Abschließend erläuterte Voßhoff, dass eine Nutzeridentifizierung künftig nur noch nach richterlicher Anordnung möglich sein solle. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die eingereichte Beschwerde ist noch abzuwarten.