Häufig gestellte Fragen-Kirchliches Datenschutzgesetz KDG (Teil 8): Neue KDG-DVO

9. Januar 2019

Am 19. November 2018 hat die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands in ihrer Sitzung die neue Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) beschlossen.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) blieb die auf der bisherigen Anordnung über den kirchlichen Datenschutz der Katholischen Kirche (KDO) basierende Durchführungsverordnung auf Basis einer Übergangsregelung in Kraft. Durch eine Expertenkommission, bei deren Teilnehmern es sich um Fachleute aus den Bereichen IT und Datenschutz handelte, wurde für die Vollversammlung 2018 des Verbandes der Diözesen Deutschlands eine Neufassung der KDO-DVO ausgearbeitet. Diese wurde von der Versammlung beschlossen und den Diözesen der Katholischen Kirche in Deutschland als Empfehlung zur Inkraftsetzung vorgelegt.

Geplanter Termin für das Inkrafttreten der KDG-DVO als neuer Regelung für den kirchlichen Datenschutz ist der 01. März 2019.

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