Neuer Gesetzesentwurf zur Kontrolle von Dieselfahrverboten mit verbessertem Datenschutz

9. Januar 2019

Zum Zwecke der Durchsetzung eines Dieselfahrverbotes ist zur Zeit ein Gesetzesentwurf im Umlauf, der automatisierte Kontrollmöglichkeiten vorsieht. Die Kontrolle sieht dabei vor, das Autos, die in eine Verbotszone fahren, automatisiert fotografiert werden sollen um, das Kennzeichen mit den Daten der Zentralen Fahrzeugregister abgleichen zu können und so zu ermitteln, ob das Befahren der Zone erlaubt oder verboten war. Nachdem der Bundesrat den ersten Entwurf an verschiedenen Punkten, insbesondere aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken, kritisierte, besserte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) nun nach.

Im alten Gesetzesentwurf war noch vorgesehen, dass die durch die automatisierten Kontrollen gewonnenen Daten spätestens sechs Monate nach ihrer erstmaligen Erhebung zu löschen sind. Im neuen Entwurf wurde diese Frist nun auf zwei Wochen verkürzt, um dem datenschutzrechtlichen Prinzip der Datenminimierung zu entsprechen. Selbst wenn die frühzeitige Löschung bedeuten würde, dass dies die Verfolgung eines etwaigen Verstoßes verhindern könnte, soll die Frist eingehalten werden.

Im Falle eines Verstoßes gegen das Dieselfahrverbot sollen die Daten unverzüglich an die zuständige Behörde weitergeleitet werden. Die Kontrollen sollen dabei allerdings nur stichprobenartig sowie ohne Videoaufzeichnungen oder verdeckte Kontrollen erfolgen.

Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat auf den neuen Gesetzesentwurf reagiert.