Neue Gesetze verlangen die Verschlüsselung von Daten

25. Januar 2019

Grundsätzlich ist jedes Unternehmen und jede Behörde durch die neuen Gesetze dazu angehalten sensibel Daten zu verschlüsseln. Viele Unternehmen schätzen den Nachdruck, der hinter der Umsetzung steht, falsch ein. Erst wenn Daten verloren gehen oder durch Hacker gestohlen und veröffentlicht werden, wird die Bedeutung der Gesetze greifbar.

Auch wenn in der DSGVO nicht explizit das Wort “Verschlüsselung” verwendet wird, ist es trotzdem zwingend, dass Daten spätestens bei Speicherung in einer Cloud oder bei Übermittlung via Internet verschlüsselt werden müssen.

Geheimnisträger wie beispielsweise Anwälte, Notare sowie Wirtschaftsprüfer sind zu dem noch an den im Jahr 2017 neugefassten § 203 StGB gebunden, der den Schutz von Informationen zusätzlich regelt. Im Falle eines Verstoßes drohen Bußgelder sowie Gefängnisstrafen.

Der Schutz von Daten wird in vielen Branchen durch zusätzliche Normen geschützt. Ärzte und Apotheker sind beispielsweise an das E-Health-Gesetz gebunden. Betreiber kritischer Infrastrukturen unterliegen dem IT-Sicherheitsgesetz, welches ausdrücklich eine Verschlüsselung vorschriebt.