Bundeskartellamt kritisiert Facebook

7. Februar 2019

Das Bundeskartellamt kritisiert Facebook und ist der Meinung, dass Facebook seine marktherrschende Stellung missbrauche.

Deshalb soll Facebook im Sammeln von Nutzerdaten beschränkt werden. Erhält Facebook Daten aus verschiedenen Quellen, etwa WhatsApp und Instagram, dürfen diese Daten nur mit Zustimmung der Nutzer zusammengeführt werden, teilte die Behörde mit. Auch die Verwendung des “Like”-Buttons auf Internetseiten anderer Anbieter soll eingeschränkt werden.

Facebook möchte diese Einschränkungen nicht hinnehmen und kündigte an, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. Facebook ist der Meinung, dass sie zwar ein populäres Netzwerk seien, allerdings keine marktherrschende Stellung einnehmen. Zudem läge kein Verstoß gegen die DSGVO vor und könne auch nicht vom Kartellamt beurteilt werden. Für die Aufsicht über die Einhaltung der DSGVO seien Datenschutzbehörden zuständig.

Zwölf Monate hat Facebook Zeit, um sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb der nächsten vier Monate Lösungsvorschläge machen. Gegen diese Entscheidung des Kartellamts kann Facebook innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einlegen.