Facebook legt Beschwerde gegen Bundeskartellamt ein
Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook sammelt Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps und ordnet diese daraufhin dem jeweiligen Facebook-Konto zu. Dabei können alle gesammelten Daten unter anderem auch durch WhatsApp und Instagram sowie auf Drittwebseiten mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.
Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Zusammenführung dieser Daten auferlegt. Der Nutzer hat zukünftig eine Widerspruchsmöglichkeit bezüglich der Zusammenführung der gesammelten Daten. Nutzer könnten dann die Dienste des Netzwerks weiter verwenden, auch wenn sie der Kombination widersprechen.
Laut Kartellamtschef Andreas Mundt missbrauche Facebook seine beherrschende Stellung hierzulande beim Sammeln und Verwerten von Daten. Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliege Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und müsse bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen können. Facebook dürfe seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen habe ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte.
Die Entscheidung des Kartellamts war aber noch nicht rechtskräftig. Facebook hat nun vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen das Bundeskartellamt eingelegt. Eine Begründung der Beschwerde liegt jedoch noch nicht vor.