EU-Parlament: Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie

17. April 2019

Whistleblower haben in den letzten Jahren immer wieder u.a. Steuerdeals und -hinterziehung im großen Stil sowie den NSA-Skandal aufgedeckt.

Zum Wochenbeginn verabschiedete das EU-Parlament den Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie. Damit soll ein deckungsgleicher Mindestschutz für Personen hergestellt werden, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Oftmals wurden sie dafür von der Justiz wie Kriminelle verfolgt. Mit Hilfe des Beschlusses sollen sie nun besser geschützt werden. Vorgesehen sind zunächst für die meisten Fälle interne Meldewege in Betrieben oder Ämtern sowie Hinweise an Aufsichtsbehörden. Erfolgen daraufhin innerhalb von drei beziehungsweise sechs Monaten keine Reaktionen, ist der Schritt an die Öffentlichkeit möglich.

In Notfällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, können die Informationen über Verstöße auch direkt offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn bei einer Meldung an Aufsichtsbehörden Repressalien zu befürchten sind, ein Fall vertuscht werden könnte oder ein Amt selbst in eine Rechtsverletzung verstrickt ist.

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