Massenüberwachung durch BND

29. Mai 2019

Durch eine umstrittene Befugnis ist es dem Bundesnachrichtendienst (BND) erlaubt massenhafte “strategische” Fernmeldeaufklärung zu betreiben. Der Auslandsgeheimdienst spricht dabei von einem “Datenstaubsauger”, welcher besonders im Gefahrenbereich “Internationaler Terrorismus” eingesetzt wird. Im Jahr 2017 wurden dadurch bereits 13.829 Suchbegriffe im Zusammenhang mit Terrorismus herausgefiltert.

Es wird mittlerweile nicht mehr verraten, wie viele Kommunikationsinhalte den Filter des BND durchlaufen jedoch wird geschätzt, dass nur etwa 119 Telefonate, Chat-Verläufe oder E-Mails eine nachrichtendienstliche Relevanz vorweisen.

Für den noch neuen Gefahrensektor “Cyber” wurden die Filter von über 1.000 Suchbegriffen auf 122 gesenkt um die Trefferquote zu erhöhen.

Nach der Enthüllung im Fall “Snowden” hatte der BND den “Datenstaubsauger” massiv zurückgefahren. Da der Einsatz jedoch wieder auf das vorherige Niveau aufgestockt wurde, sind Verfassungsbeschwerden aufgrund von Bespitzelungsaktionen anhängig.

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