Bußgeld von über 2 Millionen Euro für Telemarketing

12. Juni 2019

Die italienische Datenschutzbehörde hat eine Geldbuße in Höhe von über 2 Millionen Euro gegen ein Unternehmen wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung verhängt.

Das verantwortliche Unternehmen hat durch ein albanisches Callcenter Telemarketing und Teleselling -Aktivitäten im Auftrag eines Unternehmens des Energiesektors durchgeführt. Das verantwortliche Unternehmen hatte das albanische Callcenter angewiesen, potenzielle Kunden unter Verwendung der vom Callcenter selbst gesammelten Telefonnummern telefonisch zu kontaktieren. Nach dem ersten Kontakt durch das Callcenter wurden die Personen, die sich zur Unterzeichnung eines Vertrages bereit erklärt hatten, vom Unternehmen zurückgerufen.

Die zuständige Behörde hatte nach Ermittlungen festgestellt, dass die kontaktierten betroffenen Personen weder ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert wurden, noch eine schriftliche Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken vorlag.

Für die Bestimmung der Geldbuße berücksichtigte die italienische Datenschutzbehörde zum einen die hohe Anzahl der Datenschutzverstöße sowie die Einstellung des Unternehmens zum Datenschutz. Das Unternehmen soll je 6.000 €/Verstoß für 78 Verstöße gegen das Erhebungsverbot und je 10.000 €/Verstoß für 155 Verstöße gegen das Verarbeitungsverbot zahlen. Die Höhe des Bußgeldes berücksichtigt unter anderem die Schwere des Verhaltens des Unternehmens, bei dem ein ausgeprägtes Desinteresse an der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vorlag.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: