Ist Steuerberatung eine Auftragsverarbeitung?

30. Oktober 2019

Ob die Tätigkeit eines Steuerberaters eine Auftragsverarbeitung darstellt, hängt entscheidend von der Art der Tätigkeit ab, die er für seinen Mandanten ausführt.

Der Steuerberater ist grundsätzlich bei seiner klassischen Tätigkeit, die in den Anwendungsbereich des § 32 Abs. 2 StBerG fällt, weisungsfrei. Da für eine Auftragsverarbeitung die Weisungsgebundenheit des Auftragsverarbeiters zwingende Voraussetzung ist, ist eine solche Tätigkeit des Steuerberaters keine Auftragsverarbeitung.

Erledigt der Steuerberater aber Tätigkeiten für seinen Mandanten, die keine Entscheidungskompetenz des Steuerberaters erfordern, wie bspw. die Lohn- und Gehaltsabrechnung, liegt eine Auftragsverarbeitung vor.

Sofern es sich bei der Tätigkeit des Steuerberaters um eine Mischtätigkeit handelt, eine Tätigkeit also, die sowohl weisungsfreie als auch weisungsgebundene Elemente enthält, ist für die weisungsgebundenen Teile ein Vertrag über eine Auftragsverarbeitung abzuschließen.

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des LfDI NRW.