Themenreihe Datenschutz und Corona – Teil 10: App zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten in der Diskussion

1. April 2020

Nachdem zunächst im Rahmen der Novelle des Infektionsschutzgesetzes geplant war, mögliche Kontaktpersonen von am Covid-19-Virus erkrankten Personen “anhand der Auswertung von Standortdaten des Mobilfunkgerätes zu ermitteln, dadurch die Bewegung von Personen zu verfolgen und im Verdachtsfall zu kontaktieren”, dieses Vorhaben wegen Kritik aus Politik und von Datenschützern jedoch fallengelassen wurde, arbeiten das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Heinrich-Hertz-Institut (HHI) an einer App, welche die Ermittlung von Kontaktpersonen und die Benachrichtung der Betroffenen ermöglichen soll.

Durch die App sollen Smartphones unter Aktivierung der Bluetooth-Technik scannen können, welche anderen Geräte sich in der Nähe befinden. Diese Informationen würden zunächst nur lokal auf dem Smartphone selbst gespeichert, und erst im Falle einer postiven Diagnose auf einen zentralen und sicheren Server gesendet, auf welchen nur das RKI oder das HHI Zugriff haben.

Dabei sollen jedoch keine Klarnamen oder sonstige Informationen zur Identifizierung der Betroffenen verwendet werden, sondern ausschließlich zufällig erstellte und anonyme IDs. Auch die Benachtichtigung der möglichen Kontaktpersonen erfolge anonym, für das RKI oder HHI sei nur die ID der möglichen Kontaktperson sichtbar. Diese werde dann aufgefordert, sich einem Test zu unterziehen und sich bis zum Erhalt der Diagnose in Quarantäne zu begeben.

Obwohl diese Vorgehensweise und technische Ausgestaltung einen möglichst weitgehenden Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer sowie deren Privatsphäre ermöglichen soll, wird auch hier Kritik geäußert. Von Seiten der FDP wird eine vorherige Überprüfung der App durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gefordert, um den Abbau der Bürgerrechte auch in Zeiten der Coronakrise zu verhindern. Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, warnte, dass eine Überwachung aller Infizierten zu einem nicht hinnehmbaren Generalverdacht führe. Eine Nutzung der App auf der Grundlage einer Einwilligung sei jedoch denkbar, doch müsse noch geprüft werden, wie weit die Anonymisierung der verarbeiteten Daten tatsächlich erfolge.

Wann eine entsprechende App zur Nachverfolgung der Infektionsketten und zur Benachrichtigung möglicher Betroffener zum Einsatz kommen kann, bleibt somit abzuwarten. Die Epidemiologen hoffen im Falle eines Einsatzes, dass möglichst viele Bürger die App auf freiwilliger Basis nutzen. So könne eine bessere Nachverfolgung der Infektionen und somit auch eine Ausbreitung des Virus verhindert werden.