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DSK: Kontaktverfolgung durch Apps sicher gestalten und regeln

7. April 2021

Die Nachverfolgung persönlicher Kontakte wird seit Beginn der Covid-19-Pandemie als ein wirksames Mittel zur Pandemiebekämpung betrachtet. Nachdem das Robert-Koch-Institut die Corona-Warn-App veröffentlichte, machten sich auch private Anbieter an die Entwicklung entsprechender Apps, wie beispielsweise die App Luca. In einer Stellungnahme vom 26. März hat sich die Datenschutzkonferenz (DSK) – das Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder – zu diesen Thema geäußert.

Öffentliche Stellen wollen privat betriebene Apps nutzen

Hintergrund der Stellungnahme ist, dass nunmehr einige Länder und Landkreise die Absicht bekundet hätten, private entwickelte Apps zu nutzen und auch eine Verbindung zu den lokalen Gesundheitsämtern zu ermöglichen. Dabei weist die DSK noch einmal darauf hin, dass ein solches Vorgehen datenschutzkonform erfolgen müsse. Dies sei in datensparsamer Weise aber nur dann möglich, wenn es bundesweit auf einheitliche Regelungen gestützt werde. Solche gesetzliche Regelung fehlten jedoch, so die DSK.

DSK zu den Anforderungen an die Datensicherheit

Auch fasst die DSK noch einmal zusammen, welche Funktionen eine App zur Gewährleistung der Datensicherheit aufweisen sollte: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (sodass auch der Betreiber nicht auf die Daten zugreifen kann), automatisierte fristgemäße und datenschutzkonforme Datenlöschung, sichere Wege zur Datenübermittlung von Nutzer/Veranstalter zum Gesundheitsamt (anstatt E-Mail oder Fax), strikte Zweckbindung der Daten (sichergestellt durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen) sowie unverzügliche Information über das Infektionsrisiko. Aus organisatorischer Sicht müsse die datenschutzrechtliche Verantwortung klar verteilt werden, Betroffenenrechte seien transparent und eindeutig zu regeln und die Freiwilligkeit der digitalen Erhebnung sicherzustellen.

Auch Luca-App habe noch Anpassungsbedarf

In Bezug auf die App Luca seien bereits wesentliche Punkte sichergestellt, jedoch identifiziert die DSK auch hier noch notwendige Anpassungen. So sieht die DSK die derzeit implementierte zentrale Speicherung aller erhobenen Daten kritisch und möchte hier auf eine dezentrale Speicherung hinwirken. Problematisch sei zudem, dass der Schlüssel zur Entschlüsselung der Daten (es gebe nur einen Schlüssel für alle Gesundheitsämter) bei dem Anbieter liege. Hier könne beispielsweise ein Hacker-Angriff alle erhobenen Daten in Gefahr bringen.

DSK: Orientierungshilfe für Betreiber und Appell an Gesetzgeber

Schließlich betont die DSK die Verantwortung der zuständigen Aufsichtsbehörden, die Systemsicherheit zu überprüfen und mit den Anbietern entsprechender Apps im Gespräch zu bleiben. Zur Unterstützung werde die DSK eine Orientierungshilfe für die App-Betreiber erarbeiten und kurzfristig veröffentlichen. Gleichzeitig appelliere die DSK an die Gesetzgeber des Bundes und der Länder, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen. Dabei sei auch zu prüfen, inwieweit mit datensparsameren Verfahren das Ziel der Kontaktnachverfolgung im Rahmen der aktuellen Pandemiebekämpfung erreicht werden kann.

LUCA APP – die Lösung für die Zettelwirtschaft?

12. März 2021

„Luca App“ (im Folgenden Luca) – so heißt die neue App im Corona-Universum.
Hinter dieser App steckt die Idee, den Aufwand zur Kontaktnachverfolgung nach Restaurant-, Hotel- oder Konzertbesuchen für alle Parteien einfacher zu gestalten. Ziel ist es, dass Besucher ihre personenbezogenen Daten – Name, Adresse und Telefonnummer – nicht mehr in Listen eintragen müssen, sodass Luca die bisherige Zettelwirtschaft ablösen kann.

Die händisch eingetragenen Daten hatten zudem den Nachteil, dass diese nicht zuletzt wegen unleserlicher oder ausgedachter Kontaktadressen für die Gesundheitsämter meist wenig hilfreich waren. Die personenbezogenen Daten werden von Luca für 14 Tage gespeichert und können, sofern der Nutzer einwilligt, im Falle einer Infektion mit COVID19 dem zuständigen Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.

Luca kann kostenlos im Google Play Store und im Apple App Store heruntergeladen werden. Bei der Registrierung muss der Nutzer den Namen, die Adresse und die Telefonnummer angeben. Laut Hersteller werden die Daten anonym und verschlüsselt gespeichert. Das heißt: Dritte, wie Restaurantbetreiber, können die Angaben nicht einsehen.

Erfolgt eine Infektions-Meldung an das Gesundheitsamt, wird die betroffene Person kontaktiert. Sodann geben Infizierte, sofern sie dazu einwilligt haben, in Luca via TAN ihre Historie, sprich die Orte und Veranstaltungseinrichtungen, die sie besucht haben, an das Gesundheitsamt frei. Das zuständige Gesundheitsamt entschlüsselt die Historie und erhält Informationen über die Aufenthaltsorte der letzten 14 Tage. Anschließend werden betroffene Veranstaltungsorte vom Gesundheitsamt kontaktiert und aufgefordert, die zeitlich relevanten Check-Ins über das Luca-System freizugeben. Die Check-Ins werden vom Gesundheitsamt entschlüsselt, wodurch eine schnelle wie auch lückenlose Nachverfolgung der Kontaktpersonen eingeleitet werden kann. Gehört eine Person zur Kontaktgruppe, wird sie vom Gesundheitsamt informiert.

Die Entwickler der Luca App versprechen höchste Datensicherheit. Die dezentral gespeicherten Nutzerdaten können nur von den Gesundheitsämtern, nicht aber von den Gastgebern, der App oder Dritten ausgelesen werden. “Wir haben frühzeitig die Datenschützer mit ins Boot geholt – es hilft ja niemandem etwas, wenn wir erst etwas entwickeln, das von den Datenschützern so nicht abgenickt wird.” Die App könne nur dann beim Weg aus dem Lockdown helfen, wenn alle Beteiligten die App auch gut finden, alle bereit seien, diese auch zu benutzen. “Daher finden wir es wichtig, dass Luca positiv besetzt ist. Es sollen für Betreiber und Gäste keine Kosten entstehen, niemand muss Angst um seine Daten haben.”

Smudo, Rapper der Fantastischen Vier und unter anderem Mitwirkender der App, beteuert, dass die Luca-App nicht als Konkurrenz zur Warn-App des Bundes geplant ist. “Das sind zwei ganz verschiedene Dinge”, Rapper Smudo, „Die Warn-App sei eine Art passives Risiko-Radar, Luca erleichtere hingegen die Arbeit der Gesundheitsämter.“

Themenreihe Datenschutz und Corona – Teil 10: App zur Nachverfolgung von Corona-Kontakten in der Diskussion

1. April 2020

Nachdem zunächst im Rahmen der Novelle des Infektionsschutzgesetzes geplant war, mögliche Kontaktpersonen von am Covid-19-Virus erkrankten Personen “anhand der Auswertung von Standortdaten des Mobilfunkgerätes zu ermitteln, dadurch die Bewegung von Personen zu verfolgen und im Verdachtsfall zu kontaktieren”, dieses Vorhaben wegen Kritik aus Politik und von Datenschützern jedoch fallengelassen wurde, arbeiten das Robert-Koch-Institut (RKI) und das Heinrich-Hertz-Institut (HHI) an einer App, welche die Ermittlung von Kontaktpersonen und die Benachrichtung der Betroffenen ermöglichen soll.

Durch die App sollen Smartphones unter Aktivierung der Bluetooth-Technik scannen können, welche anderen Geräte sich in der Nähe befinden. Diese Informationen würden zunächst nur lokal auf dem Smartphone selbst gespeichert, und erst im Falle einer postiven Diagnose auf einen zentralen und sicheren Server gesendet, auf welchen nur das RKI oder das HHI Zugriff haben.

Dabei sollen jedoch keine Klarnamen oder sonstige Informationen zur Identifizierung der Betroffenen verwendet werden, sondern ausschließlich zufällig erstellte und anonyme IDs. Auch die Benachtichtigung der möglichen Kontaktpersonen erfolge anonym, für das RKI oder HHI sei nur die ID der möglichen Kontaktperson sichtbar. Diese werde dann aufgefordert, sich einem Test zu unterziehen und sich bis zum Erhalt der Diagnose in Quarantäne zu begeben.

Obwohl diese Vorgehensweise und technische Ausgestaltung einen möglichst weitgehenden Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer sowie deren Privatsphäre ermöglichen soll, wird auch hier Kritik geäußert. Von Seiten der FDP wird eine vorherige Überprüfung der App durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gefordert, um den Abbau der Bürgerrechte auch in Zeiten der Coronakrise zu verhindern. Auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, warnte, dass eine Überwachung aller Infizierten zu einem nicht hinnehmbaren Generalverdacht führe. Eine Nutzung der App auf der Grundlage einer Einwilligung sei jedoch denkbar, doch müsse noch geprüft werden, wie weit die Anonymisierung der verarbeiteten Daten tatsächlich erfolge.

Wann eine entsprechende App zur Nachverfolgung der Infektionsketten und zur Benachrichtigung möglicher Betroffener zum Einsatz kommen kann, bleibt somit abzuwarten. Die Epidemiologen hoffen im Falle eines Einsatzes, dass möglichst viele Bürger die App auf freiwilliger Basis nutzen. So könne eine bessere Nachverfolgung der Infektionen und somit auch eine Ausbreitung des Virus verhindert werden.