Großteil der EU-Onlineapotheken verstößt gegen die DSGVO

30. März 2022

Spätestens seit Einsetzen der Corona-Pandemie erfreuen sich Online-Apotheken immer größerer Beliebtheit. Nun hat eine Marktanalyse des Münchner Unternehmens „Usercentrics“ ergeben, dass 89 % der 150 beliebtesten Arzneimittelversender in der EU rechtswidrig Cookies einsetzen. Besonders brisant daran ist, dass gerade in diesem Geschäftsbereich sensible Gesundheitsdaten ohne Einwilligung der Betroffenen abgefragt werden.

Hintergrund

„Cookies“ sind Datensätze, die bei dem Besuch fast jeder Website gespeichert und oft an Dritte übermittelt werden. Wer eine Website betreibt und dabei Cookies verwendet, muss nach Art. 6 Abs. 1 lit. a, 7 DSGVO die Einwilligung der Besucher in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einholen. Ausgenommen davon sind lediglich solche Cookies, die technisch notwendig sind, um den Besuch der Website zu ermöglichen. Die Einwilligung in Cookies erfolgt über Cookie-Banner, deren oft fehlerhafte Ausgestaltungen immer wieder Gegenstand von Busgeldverfahren sind (wir berichteten zuletzt hier).

Ergebnis der Marktanalyse

„Usercentrics“ ist genau auf diesem Gebiet tätig und entwickelt Software, mithilfe derer Einwilligungen in Cookies rechtskonform eingeholt werden sollen. Für das Unternehmen selbst hat sich die Marktanalyse als äußerst ergiebig erwiesen: Es besteht großer Nachholbedarf beim Cookie-Management.

So setzten 89% der gescannten Apotheken mindestens ein Cookie, ohne die hierzu erforderliche Einwilligung der Nutzer einzuholen. In Deutschland waren es sogar 100 % der untersuchten Anbieter.

62 % dieser rechtswidrig gesetzten Cookies waren solche, die Marketingzwecken von Drittanbietern dienten.

Außerdem aktivierten die Website-Betreiber 55 % der nicht notwendigen Cookies sofort beim Besuch der Website, ohne eine Einwilligung der Nutzer abzuwarten.

Missbrauch von Gesundheitsdaten

Im Einzelnen heißt das: Ein Großteil der Online-Apotheken speichert ohne die Einwilligung ihrer Besucher Datensätze, die Rückschlüsse auf die Gesundheit des Nutzers zulassen. Darunter sind personenbezogene Daten wie die IP-Adresse, die gesuchten Produkte, angesehene Produkte und Browserverlauf. Diese Daten können dazu genutzt werden, ein Profil des Kunden zu erstellen, um gezielt Produkte zu bewerben. Bei den Marketing-Unternehmen handelt es sich oft nicht über den Apothekenhändler selbst, sondern Drittanbieter. So werden sensible Daten über individuelle Krankheiten -völlig außer Kontrolle der Betroffenen- rechtswidrig erhoben, zweckentfremdet und weitergegeben.

Es bleibt zu hoffen, dass die Online-Arzneimittelhändler spätestens jetzt ihre Cookie-Banner überprüfen und aktualisieren, um Bußgelder zu vermeiden.