DSA: LinkedIn reduziert gezielte Werbung

12. Juni 2024

LinkedIn hat noch bis vor kurzem unter Einbeziehung personenbezogener Daten personalisierte und zielgerichtete Werbung ausgespielt. Die EU-Kommission hat nun am 07.06.2024 bekanntgegeben, dass LinkedIn konform zum Digital Services Act (DSA) solche gezielte Werbung reduziert. Diese Entscheidung folgt auf eine Beschwerde der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) und weiterer Organisationen, die LinkedIns Targeting-Vorgehen als möglichen Verstoß gegen den Digital Services Act (DSA) der EU anprangerten.

Beschwerde gegen LinkedIn von EDRi

Im Februar reichte EDRi gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Global Witness und Bits of Freedom eine Beschwerde gegen LinkedIn ein. Der Vorwurf: LinkedIn nutzte sensible personenbezogene Daten wie sexuelle Vorlieben, politische Einstellungen oder ethnische Zugehörigkeit, um gezielte Werbung zu schalten. Dies wurde als Verstoß gegen den DSA und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gesehen. Im März reagierte die EU-Kommission darauf mit einer formellen Anfrage nach dem DAS über die Zusendung von Informationen durch LinkedIn bezüglich der möglichen Rechtsverletzung. Die Antwort hierauf wurde bis zum 05.11.2024 erwartet.

Der Digital Services Act

Der DSA ist eine neue europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Online-Sicherheit und den Datenschutz zu stärken. Unteranderem untersagt es Microtargeting unter Verwendung von sensiblen personenbezogenen Daten nach Art. 9 DSGVO. Ein allgemeines Verbot solcher zielgerichteten Werbung konnte nicht durchgesetzt werden. Targeting mit anderen personenbezogenen Daten bleibt also weiterhin möglich.

LinkedIns Umsetzung

Laut Pressemitteilung der EU-Kommission hat sich LinkedIn nun freiwillig dafür entschieden, die Nutzung sensibler Daten für gezielte Werbung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einzustellen.

Experten begrüßen die Entscheidung

EU-Kommissar Thierry Breton betont in der Mitteilung, dass man die Befolgung des DSA durch LinkedIn nun sorgfältig beobachten werde. Insgesamt freue man sich aber, dass es der DSA geschafft hat, eine Veränderung umzusetzen, die bisher kein anderes europäisches Gesetz erreicht hat. Jan Penfrat von EDRi begrüße laut heise online ebenfalls die Entscheidung. Es handle sich um „einen Gewinn für die Privatsphäre“. Svea Windwehr von der GFF wünsche sich, dass sich Tech-Konzerne nicht erst nach Druck durch die Zivilgesellschaft an die Vorgaben des DSA halten würden. Nienke Palstra appelliere an LinkedIn, dass man die geänderte Praxis auch auf Nutzer außerhalb des EWR ausweite.

Fazit

Das LinkedIn gezielte Werbung unter Beachtung des DSA reduziert, ist zu begrüßen. Dieser Fall zeigt, dass der DSA wirksam sein kann, wenn die EU-Kommission zügig auf Beschwerden reagiert. Trotzdem bleibt die Rolle der Zivilgesellschaft weiter entscheidend, um die Einhaltung europäischer Datenschutzgesetze sicherzustellen und den Schutz der Nutzerdaten zu gewährleisten.