DSK: Orientierungshilfe für datenschutzkonformen Einsatz von KI

10. Mai 2024

Künstliche Intelligenz (KI) wird immer präsenter und ihre Anwendungen gewinnt in vielen Bereichen des täglichen Lebens an Bedeutung. Regelmäßig gefährden solche Systeme allerdings den Schutz von personenbezogenen Daten. Deshalb hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 06.05.2024 eine umfassende Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden zum datenschutzkonformen Einsatz von KI veröffentlicht. Außerdem hat sich die DSK am 03.05.2024 zur nationalen Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz positioniert.

Datenschutzrechtlich problematische KI

Die rasante Entwicklung von KI-Technologien hat eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten eröffnet, die das Potenzial haben, das tägliche Leben zu erleichtern und neue Geschäftsmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig stellen diese Entwicklungen jedoch auch neue Herausforderungen für den Datenschutz dar. In letzter Zeit waren verschiedene KI-Anwendungen vermehrt in der Kritik, Datenschutzrisiken mit sich zu bringen. Zuletzt hatte Noyb eine Beschwerde gegen OpenAI eingereicht und vorgeworfen, verschiedene datenschutzrechtliche Vorgaben nicht einzuhalten. Um einen möglichst guten rechtlichen Rahmen für KI-Systeme zu schaffen, hat der europäische Gesetzgeber im März die weltweit erste spezifische KI-Verordnung verabschiedet.

Zielsetzung der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe der DSK strebt laut ihrer Pressemitteilung an, „datenschutzrechtliche Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen“ zu schaffen. Deshalb wendet sich das Papier insbesondere an Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen. Diesen datenschutzrechtlich Verantwortlichen soll die Orientierungshilfe als „Checkliste“ für die Auswahl, Implementierung und Verwendung von KI-Systemen dienen.

Fokus auf großen Sprachmodellen

Die Leitlinien der Datenschutzkonferenz konzentrieren sich insbesondere auf Large Language Models (LLM), die eine zentrale Rolle im Bereich der KI-Anwendungen spielen und auf deren Grundlage neue KI-Systeme entwickelt werden. Zu diesen Modellen gehören auch Chatbots wie ChatGPT. Diese sind vielseitig einsetzbar, bergen jedoch auch Risiken für den Datenschutz. Laut der DSK können die Vorgaben jedoch auch Anhaltspunkte für andere Arten von KI-Modellen bieten.

Praxisnaher Aufbau

Die Orientierungshilfe der DSK soll umfassend den datenschutzkonformen Einsatz, die Implementierung und Nutzung von KI ermöglichen. Innerhalb der einzelnen Themenfelder gibt es eine Reihe an Punkten, die Verantwortliche zur Gewährleistung der Datenkonformität abarbeiten können. Zudem liefert die Orientierungshilfe praxisnahe und konkrete Beispiele. Mittelbar beträfen die Leitlinien auch KI-Entwickler und -Anbieter, die angehalten sind, die Systeme datenschutzkonform zu entwickeln. Dies sei jedoch „nicht Schwerpunkt“ der Orientierungshilfe.

Die Taskforce KI

Die Orientierungshilfe “Künstliche Intelligenz und Datenschutz” ist im Rahmen der Taskforce KI entstanden. Die Taskforce widmet sich der datenschutzrechtlichen Prüfung von KI-Diensten. Schon 2019 hatte sie die Hambacher Erklärung zur Künstlichen Intelligenz vorgestellt. Momentan prüft sie die Datenschutzkonformität von ChatGPT. Vorsitzender der Taskforce ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann. Dieser erkennt in seiner Pressemitteilung, die Relevanz von KI-Anwendungen, insbesondere für Innovation, an. Trotzdem sei die Wahrung datenschutzrechtlicher Vorgaben weiter zu beachten. Er ist jedoch davon überzeugt, dass es auch hierfür innovative Lösungen gibt. Insgesamt wolle man kleinen und mittleren Unternehmen „Werkzeuge an die Hand geben, um ihre Entscheidungen informiert zu treffen und ihre datenschutzrechtliche Verantwortung bestmöglich wahrzunehmen“.

Positionspapier zur nationalen Zuständigkeit für die KI-Verordnung

In einem weiteren Positionspapier gibt die DSK an, die Überwachung der KI-Verordnung überzunehmen zu wollen. Die Datenschutzbehörden seien ohnehin bereits sektorspezifisch als Marktüberwachungsbehörde zuständig. „Aufgrund ihrer […] langjährigen Expertise im digitalen Grundrechtsschutz und etablierten, kooperativen Aufsichts‐ sowie Abstimmungsmechanismen sollte diese Kompetenz ausgeweitet werden“.

Fazit

Die Veröffentlichung der Orientierungshilfe für datenschutzkonformen Einsatz von KI durch die DSK kann eine wertvolle Leitlinie gerade für kleine und mittlere Unternehmen sein. Diese bietet ihnen die Möglichkeit mittels einer strukturierten Checkliste innovativ Datenschutzrecht umzusetzen. So kann hoffentlich langfristig eine fortschrittliche und zugleich grundrechtswahrende KI-Landschaft entstehen.

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