GPAI: Entwurf des Verhaltenskodex für KI
Die Europäische Kommission (EU-Kommission) hat am 14.11.2024 einen ersten Entwurf für einen Verhaltenskodex für künstliche Intelligenz (KI) für allgemeine Zwecke (general purpose artificial intelligence, GPAI) veröffentlicht. Dieser Kodex soll nicht nur die Anforderungen der KI-Verordnung (KIVO) an GPAI, die ab August 2025 eingehalten werden müssen, vorbereiten, sondern auch dazu beitragen, KI-Modelle sicherer, transparenter und vertrauenswürdiger zu machen.
General Purpose AI
GPAI oder auch allgemeine oder universelle KI sind KI-Modelle, die vielseitig einsetzbar sind und nicht speziell für eine einzige Aufgabe entwickelt wurden. Solche Grundlagenmodelle sind besonders leistungsstark und flexibel, da sie aufgrund ihrer breiten Trainingsdatenbasis für zahlreiche Anwendungsbereiche genutzt werden können. Ein Beispiel für ein GPAI-Modelle ist etwa Generative Pre-trained Transformer (GPT), ein Sprachmodell, das vielseitig in Textgenerierung, Übersetzungen oder Konversationssystemen eingesetzt wird.
Verhaltenskodex zur KIVO
Mit der KIVO verfolgt die EU das Ziel der Regulierung und Förderung vertrauenswürdiger KI. Ein großer Schwerpunkt wird dabei auf GPAI gelegt. Ihre potenziellen Risiken – von Datenschutzproblemen bis hin zur Verzerrung von Entscheidungsprozessen – erfordern klare Leitlinien. Der jetzt vorgelegte Verhaltenskodex ergänzt die KIVO und soll eine praxisnahe Umsetzung der Regelungen ermöglichen. Seine Erstellung erfolgte unter der Leitung unabhängiger Sachverständiger, die in vier Arbeitsgruppen organisiert waren. Der aktuelle Entwurf basiert auf den Ergebnissen einer Konsultation, an der verschiedene Interessenvertreter involviert waren sowie auf einem Workshop, an dem Anbieter von KI-Modellen teilnahmen. Insgesamt sollen über 1000 Interessenträger beteiligt sein.
Kernpunkte des Verhaltenskodex
Ein zentraler Aspekt des Entwurfs des Verhaltenskodex ist die Ausgestaltung konkreter Transparenzpflichten für Anbieter universeller KI-Modelle. Auch sollen spezielle Vorgaben zur Einhaltung urheberrechtlicher Regeln kommen. Der Kodex legt zudem laut der Pressemitteilung der EU-Kommission eine umfassende Taxonomie für Systemrisiken vor. Im Übrigen soll es spezifische Risikobewertungsmethoden und geeignete Minderungsmaßnahmen für Systemrisiken geben.
Beteiligung der Interessenträger
Der Entwurf soll in den Arbeitsgruppen diese Woche weiter auf der Plenartagung diskutiert werden. Zudem haben bis zum 28.11.2024 Interessenträger, Vertreter der EU-Mitgliedstaaten sowie europäische und internationale Beobachter über eine spezielle Plattform die Möglichkeit, Kommentare und Verbesserungsvorschläge einzureichen. Dieser kollaborative Ansatz soll sicherstellen, dass der Kodex praxisnah ist und den Anforderungen aller Beteiligten gerecht wird. Im Mai 2025 soll der finale Verhaltenskodex veröffentlicht werden.
Fazit
Der erste Entwurf des Verhaltenskodexes für universelle KI-Modelle markiert einen wichtigen Meilenstein in der Regulierung künstlicher Intelligenz in Europa. Er adressiert zentrale Herausforderungen wie Transparenz, Risikomanagement und Rechtskonformität und schafft gleichzeitig Raum für Innovation. Interessenträger sollten die Chance nutzen, sich aktiv an der Ausgestaltung des Kodexes beteiligen zu können.