KI-Verordnung im EU-Parlament beschlossen

18. März 2024

Am 13.03.2024 hat das EU-Parlament formal die Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) beschlossen. Die Annahme markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Innovation. Ihr Ziel ist es, die Grundrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umweltschutz vor hochriskanter KI zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu fördern.

Die KI-Verordnung

Das neue Gesetz umfasst eine Vielzahl von Normen, die Klarheit über die Anwendung und Entwicklung von KI-Systemen schaffen soll. Dazu gehört, dass gewisse Programme verboten sind, die die Rechte der Bürger bedrohen, wie etwa biometrische Kategorisierungssysteme aufgrund sensibler Daten oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Für Strafverfolgungsbehörden soll es hierfür jedoch Ausnahmen geben. Betreiber und Entwickler von Hochrisikosystemen müssen besonderen Verpflichtungen folgen aufgrund ihres erheblichen Potenzials für Schäden. Für Allgemeine KI-Systeme (GPAI) gelten bestimmten Transparenzanforderungen. Für kleine und mittlere Unternehmen sind spezielle Regeln vorgesehen, um Innovation zu fördern. Eine genaue Erläuterung des Gesetzesinhalts können Sie hier nachlesen.

Ein schwieriger Gesetzgebungsprozess

Der finalen Annahme durch das EU-Parlament ist zuvor ein langer und stark umstrittener Gesetzgebungsprozess über drei Jahre vorausgegangen. Dabei ging es um eine genaue Ausjustierung des Verhältnisses des Schutzes der Bürger und der Förderung von Innovation. Nachdem ein Gesetzesentwurf erstmals im Sommer letzten Jahres vorgelegt wurde, folgten viele Monate umfangreiche Debatten über seine konkrete Ausgestaltung. Anfang Februar segneten die EU-Staaten das Ergebnis umfangreicher Diskussionen und Verhandlungen dann final ab. Im Anschluss stimmten auch formal der LIBE-Ausschuss und der IMCO-Ausschuss für die Verordnung.

Die finale Annahme durch das EU-Parlament

In einem der letzten formalen Schritte des Gesetzgebungsverfahren wurde nun die KI-Verordnung auch im EU-Parlament beschlossen. Dabei stimmten 523 Abgeordnete für den Gesetzesentwurf, 46 dagegen und 49 enthielten sich.

Gemischte Kritik

Stimmen aus dem Parlament der Europäischen Union begrüßen den Beschluss. So zeigt sich Brando Benifei (S&D, Italien) laut der Pressemitteilung des EU-Parlaments erfreut darüber, dass man weltweit als erster ein verbindliches Gesetz zur Regulierung von KI geschaffen habe. Man habe sichergestellt, dass der Schutz von Menschenrechten das zentrale Element bei der KI-Entwicklung sei. Ko-Berichterstatter des LIBE-Ausschusses, Dragos Tudorache (Renew, Rumänien), betont dass der AI Act nur der erste Schritt in einer Reihe von zu treffenden Vorkehrungen ist, um das Regierungsmodel um Technologie herum aufzubauen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) begrüßt die neue Gesetzgebung laut seiner Pressemitteilung als Zusatzregeln zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere freut er sich, dass die Verordnung Datenschutzaufsichtsbehörden als die zuständigen Behörden für die Aufsicht von bestimmte Hochrisikosysteme benennt. Allerdings sieht er es kritisch, “dass es kein klares Verbot biometrischer Fernerkennung im öffentlichen Raum gibt”. Dem haben sich auch 17 Zivilgesellschaftliche Organisationen in einem offenen Brief angeschlossen. Als Reaktion auf die Verabschiedung der KI-Verordnung fordern Sie den Bundestag auf, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen und “biometrische Überwachung in Deutschland vollständig zu verbieten”.

Nächste Schritte

Der Rat muss das Gesetz nun noch formell absegnen. Außerdem unterliegt es noch einer Überprüfung durch Sprachjuristen. Laut der Pressemitteilung ist davon auszugehen, dass es voraussichtlich vor Ende der Legislaturperiode endgültig verabschiedet wird. Ist die Verordnung formell vollständig beschlossen, tritt sie 20 Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft und findet grundsätzlich 24 Monate hiernach Anwendung. Einige Vorschriften sind jedoch schon früher zu beachten. Außerdem ist es Aufgabe der Mitgliedstaaten, Sanktionen für Verstöße zu beschließen.

Fazit

Die Annahme der KI-Verordnung durch das EU-Parlament markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von KI in der EU und weltweit. Durch klare Verbote bestimmter KI-Anwendungen, strengere Vorschriften für hochriskante Systeme und die Stärkung von Transparenzanforderungen hat die EU einen Rahmen geschaffen, der die Sicherheit und die grundlegenden Rechte der Bürger schützt, während gleichzeitig Innovation gefördert wird. Es bleibt jedoch trotzdem noch weiterhin viel zu tun, um sicherzustellen, dass die KI-Entwicklung im Einklang mit den europäischen Werten und den Bedürfnissen der Gesellschaft steht.