Noyb: Beschwerde gegen Pinterest

1. November 2024

Noyb hat am 22.10.2024 eine Beschwerde gegen Pinterest auf Grund von Datenschutzverletzungen eingereicht. Die Bürgerrechtsorganisation wirft dem Social-Media-Konzern vor, personalisierte Werbung ohne die Einwilligung der Nutzer datenschutzwidrig ausgespielt und hierfür personenbezogene Daten gesammelt zu haben. Daneben soll das Unternehmen auch auf ein Auskunftsbegehren nicht ordnungsgemäß geantwortet haben.

Funktionsweise von Pinterest

Pinterest gehört mit über 130 Millionen Nutzern in der EU zu einer der größten Social-Media-Plattformen. Das Konzept funktioniert so, dass sich Pinterest-Nutzer hier von Fotos und mittlerweile auch von Videos inspirieren lassen können. Auf Suchanfrage werden Nutzern per Algorithmus verschiedene Inhalte angezeigt, die sie dann beispielsweise in Mood Boards und Sammlungen abspeichern können. Besonders beliebt sind etwa Essensrezepte, DIY-Projekte oder Reiseziele. Die auf Pinterest befindlichen Inhalte werden entweder direkt hochgeladen oder können von anderen Webseiten oder Apps hier verlinkt werden. Werbetreibende können in der App Werbung schalten, um so ihre Produkte an den Kunden zu bringen. In diesem Zusammenhang basiert auch das Geschäftsmodell von Pinterest auf personalisierter Werbung in Verknüpfung mit Nutzer-Tracking.

Personalisierte Werbung nur mit Einwilligung

Nach einer Entscheidung des EuGH in einem Fall gegen Meta bedarf es jedoch für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Ausspielen personalisierter Werbung der Einwilligung der Nutzer nach Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Damals hatte der EuGH festgestellt, dass das Ausspielen personalisierter Werbung nicht auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden kann. Erst Mitte Oktober wurde der Fall final beigelegt.

Default Tracking bei Pinterest

Noyb wirft Pinterest vor, personenbezogene Daten entgegen der DSGVO, ohne die erforderliche Einwilligung für personalisierte Werbung zu verarbeiten. Pinterest hingegen behauptet, dass es hierfür ein berechtigtes Interesse gibt. Laut noyb hat Pinterest deshalb das Nutzer-Tracking in den Datenschutzeinstellungen automatisch aktiviert und eine Verhinderung sei nur mittels opt-out möglich. Pinterest sammle Informationen „von besuchten Webseiten und von Drittanbietern“ sowie Daten über Nutzerverhalten in der App. Eine Informierung über die konkrete Verarbeitung der Daten finde nicht statt.

Auskunftsersuchen nicht hinreichend erfüllt

Infolgedessen hatte die Beschwerdeführerin ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO bei Pinterest eingereicht. Zwar habe Pinterest auf das Begehren noch am selben Tag geantwortet, allerdings hätten Informationen über die Empfänger, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind, gefehlt. Auch nach zwei weiteren Anfragen habe Pinterest noch keine Auskunft darüber erteilt, welche Informationen an Dritte weitergegeben worden waren.

Beschwerde von noyb

Deshalb hat noyb nun eine Beschwerde gegen Pinterest bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) erhoben. Kleanthi Sardeli, Datenschutzanwältin bei noyb, erklärt in einer Pressemitteilung, dass Pinterest durch das Tracking ohne Einwilligung „rechtswidrig von den personenbezogenen Daten“ ihrer Nutzer „profitiert, ohne dass sie es je herausfinden“. Sie führt weiter aus, dass „es so scheint, als ob Pinterest aktiv die EuGH-Entscheidung ignoriert, um seinen Gewinn zu maximieren“. Deshalb fordert noyb, dass Pinterest die illegal gespeicherten personenbezogenen Daten löscht und die Empfänger hierüber informiert. Darüber hinaus soll Pinterest seine Auskunftspflichten erfüllen. Zuletzt empfiehlt noyb die Verhängung eines Bußgelds durch die CNIL.

Fazit

Trotz klarer Vorgaben des EuGH scheint Pinterest auf ein Modell zu setzen, das diese Regeln umgeht, indem Nutzer ohne ihre ausdrückliche Zustimmung getrackt werden. Die fehlende Erfüllung von Auskunftsbegehren könnte die Situation verschärfen. Sollte die französische Datenschutzbehörde den Vorwürfen von noyb folgen und feststellen, dass Pinterest die EuGH-Entscheidung tatsächlich ignoriert, könnte Pinterest ein erhebliches Bußgeld drohen. Nun bleibt abzuwarten, wie die CNIL entscheiden wird.