Datenschutz: Rauchmelder mit Klima-Überwachung

6. Dezember 2024

Immer mehr Smart-Home-Geräte nehmen Einzug in unseren Wohnungen und Büros. Auch Rauchmelder mit integrierter Klima-Monitoring-Funktion versprechen zusätzlichen Komfort, etwa durch Lüftungsempfehlungen basierend auf Raumtemperatur- und Luftfeuchtigkeitsmessungen. Welche datenschutzrechtlichen Vorgaben Vermieter hierbei gegenüber ihren Mietern beachten müssen, hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) in einer Pressemitteilung vom 25.11.2024 erklärt.

Was leisten Rauchmelder mit Klima-Monitoring?

Rauchmelder können neben der klassischen Funktion der Brandwarnung auch Klima-Monitoring ermöglichen. Damit gehen sie über ihre gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe hinaus. Sie sammeln hierbei Daten zur Raumluftqualität, wie etwa die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit und leiten diese an Smart-Home-Geräte zur lokalen Anzeige weiter. Manche Geräte können diese Informationen jedoch auch an externe Dienstleister zur genaueren Auswertung der Daten weiterleiten. Die analysierten Daten können den Bewohnern dann Empfehlungen zum Lüftungsverhalten geben. Das klingt praktisch, birgt jedoch erhebliche Risiken aus datenschutzrechtlicher Sicht.

Datenschutzrechtliche Situation

Laut einer Pressemitteilung gehen aktuell Datenschutzbeschwerden bei der LDI NRW über solche Geräte ein. Sie erklärt, dass solche Geräte mit Zusatzfunktionen nur ausgeschaltet installiert werden dürfen, sofern Mieter nicht ausdrücklich und freiwillig in die Verarbeitung der Daten eingewilligt haben. Das bedeute, dass die Zustimmung auch nicht an den Abschluss des Mietvertrags gekoppelt sein darf. Bei einem Wohnungswechsel müsse ein solches Geräte vor dem Einzug neuer Bewohner deaktiviert sein, wenn sie nicht eingewilligt haben. Sie erklärt weiter, dass auch bereits das Einschalten der Zusatzfunktion auch ohne eine Datenweiterleitung eine Datenverarbeitung darstelle, die insofern deaktiviert sein müsse.

Empfehlung für Vermieter

Die LDI NRW mahnt Vermieter, bei der Installation solcher Rauchmelder die gesetzlichen Datenschutzvorgaben zu beachten. Dies gelte auch für beauftragte Dienstleister, die für den Einbau oder die Wartung verantwortlich sind. Verstöße können neben Unterlassungsansprüchen auch zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Fazit

Rauchmelder mit Klima-Monitoring stehen exemplarisch für die datenschutzrechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung im Alltag. Während die Technik auf Komfort und Effizienz zielt, darf der Schutz personenbezogener Daten nicht zu kurz kommen. Vermieter, die die Vorteile solcher Geräte nutzen, sollten sichergehen, dass sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachten.