Glücksspiel-Verlust mit Datenschutz zurückholen?

9. Dezember 2024

Glücksspiel geht häufig mit enormen Verlusten einher. Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) berichtet in einer Pressemitteilung vom 04.12.2024, dass in letzter Zeit viele Betroffene auf das Datenschutzrecht zurückgreifen, um über Auskunftsanfragen ihre Einsätze zurückzufordern. Ein Großteil der Beschwerden richtet sich gegen Anbieter mit Sitz in Malta, die seit einiger Zeit Auskünfte verweigern und sich auf nationale Schutzgesetze berufen. Doch wie erfolgversprechend ist dieser Ansatz?

Online-Glücksspiel und lizenzrechtliche Konflikte

Glücksspielanbieter, die ohne die in Deutschland erforderliche Lizenz operieren, agieren rechtlich allenfalls in einer Grauzone. Deutsche Gerichte haben wiederholt festgestellt, dass Verträge mit solchen Anbietern nichtig sind, was theoretisch eine Rückforderung der Spieleinsätze ermöglicht. Im Fall von Sportwetten hatte dies der Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit bereits zugestanden. In der Praxis stellt sich eine solche Durchsetzung jedoch weiterhin schwierig dar. Gleichzeitig liegt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auch ein Vorabentscheidungsverfahren darüber vor, ob nationale Beschränkungen mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Besonders ins Visier geraten sind Glücksspielunternehmen aus Malta, einem Land, das für seine großzügigen Regelungen und Steuervorteile bekannt ist.

Datenschutz als Werkzeug zur Rückforderung

Zahlreiche Beschwerden bei Bettina Gayk, die LDI NRW, zeigen, dass Spieler das Datenschutzrecht nutzen, um über Auskunftsanfragen an ihre Transaktionsdaten zu gelangen. Diese Daten sind essenziell, um die Höhe ihrer Einsätze zu belegen und rechtlich geltend zu machen. Betroffene beschweren sich laut der Pressemitteilung der LDI NRW, dass Anbieter zunehmend Auskünfte verweigern oder nicht fristgerecht oder unvollständig bearbeiten würden. Die LDI NRW erklärt, dass zwar grundsätzlich eine Geltendmachung des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts auch zur Vorbereitung von Gerichtsverfahren zulässig ist, hiervon abweichende nationale Regelungen sind jedoch zulässig.

Maltesisches Gesetz schützt Unternehmen

Nach einem solchen maltesischen Gesetz dürfen Unternehmen Auskünfte verweigern, „wenn dies eine notwendige Maßnahme darstellt für die Verteidigung von Rechtsansprüchen und für Gerichtsverfahren“. Die maltesische Datenschutzaufsichtsbehörde habe zwar klargestellt, dass solche Verweigerungen in Fällen ohne laufende Klage unrechtmäßig sind, doch kommen die Anbieter dieser Anweisung nur in geringfügigen Fällen nach. Zurzeit ist zudem vor einem maltesischen Gericht ein Fall anhängig, bei dem es um die Frage der Konformität dieses Gesetzes mit europäischen Datenschutzrecht geht. Die maltesische Datenschutzbehörde möchte bis zu dieser Entscheidung keine Sanktionen erlassen.

In Malta gibt es zudem seit 2023 ein Gesetz, das Glücksspiel-Unternehmen vor ausländischen Schadensersatzklagen schützen soll. Hiernach dürfen „Gerichte in Malta künftig Gerichtsurteile aus dem Ausland nicht mehr vollstrecken […], wenn die beklagten Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen“.

Einschätzung der LDI NRW

Die LDI NRW gibt an „bereits einige Beschwerden an die maltesischen Kolleg*innen weitergereicht“ zu haben. Zudem plane man weitere Beschwerden in gebündelter Form zu übergeben. Gleiches gelte für die übrigen Bundesländern und andere Datenschutzbehörden aus Mitgliedstaaten. Bislang könne man nur über einen Zwischenstand informieren, da noch eine Entscheidung der maltesischen Datenschutzbehörde ausstehe. Insgesamt weist die LDI NRW aber darauf hin, dass auch bei Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs die „Rückzahlung eingezahlter Gelder kein Selbstläufer sei“. Insbesondere müsse man auch alle zuvor aufgeführten maltesischen gesetzlichen Besonderheiten beachten.

Fazit

Der Versuch, über das Datenschutzrecht verlorene Einsätze zurückzufordern, ist eine komplizierte und oft frustrierende Angelegenheit. Nationale und europäische Interessenkonflikte, rechtliche Unsicherheiten und die gezielte Abschottung durch maltesische Gesetze erschweren den Weg erheblich. Deshalb rät die LDI NRW Betroffenen, sich der begrenzten Erfolgsaussichten bewusst zu sein.