Bundesrat: Gesetz gegen Cookie-Flut abgesegnet
Cookie-Banner gehören für Internetnutzer zu den alltäglichen Hindernissen im digitalen Raum. Die ständige Aufforderung, Cookies zu akzeptieren, sorgt bei Nutzern regelmäßig für Frustration. Der Bundesrat hat am 20.12.2024 nun ein Gesetz gegen diese Cookie-Flut abgesegnet. Dieses soll für weniger Cookie-Banner und ein vereinfachtes Einwilligungsmanagement sorgen. Doch erste Stimmen äußern bereits Kritik.
Cookie-Problematik
Viele Unternehmen haben mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch Einwilligungsbanner in ihre Webseiten integriert, um den gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Einsatzes von Cookies gerecht zu werde. In der Praxis hat dies jedoch zu einer Überflutung der Nutzeroberflächen mit solchen Anfragen geführt, die nicht selten ohne echte Auseinandersetzung aufgrund von Überforderung akzeptiert werden. Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt, dass 76 Prozent der Nutzer Cookie-Banner als lästig empfinden und sich 68 Prozent gar nicht erst mit ihnen beschäftigen wollen.
Hintergrund des Gesetzes
Die EU-Kommission hatte schon Ende letzten Jahres mit einem Entwurf für Cookie-Pledge-Prinzipien einen Versuch gegen diese Cookie-Banner-Flut gestartet. Im Anschluss reagierte auch die Bundesregierung auf die zunehmenden Beschwerden von Nutzern, die sich durch die Vielzahl an Einwilligungsbannern überfordert fühlen. Die Verordnung stützt sich auf § 26 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), das den rechtlichen Rahmen für die Verwaltung von Einwilligungen schafft. Der Gesetzesentwurf war erstmals Anfang September vorgestellt worden. Im Oktober hatte dann der Bundestag mehrheitlich für die Gesetzesinitiative gestimmt. Mit der jetzigen Billigung durch den Bundesrat gilt die Verordnung bereits ab Frühjahr 2025, so die Bundesdatenschutzbeauftragte. Dabei liegt die Umsetzung in der Verantwortung der Anbieter.
Weniger Banner, mehr Kontrolle
Das neue Gesetz soll eine neue Lösung für Einwilligungsverfahren schaffen. Nutzer sollen ihre Cookie-Präferenzen künftig über unabhängige Dienste, sogenannte Intermediäre, zentral hinterlegen können. Ziel der Verordnung ist es, eine „anwenderfreundliche Alternative“ zu den unzähligen Einzelentscheidungen pro Webseitenbesuch zu bieten. Eine erneute Annahme ist bei wiederholtem Webseitenbesuch dann nicht mehr erforderlich. Daneben sollen sie auch ihre Entscheidungen zentral verwalten, nachvollziehen und kontrollieren können. Eine Erinnerung an die getroffene Entscheidung darf frühestens nach einem Jahr erfolgen. Die Anerkennung eines solchen Einwilligungsmanagementdienstes soll durch die Bundesdatenschutzbeauftragte kostenpflichtig erfolgen.
Kritik von Digitalverband
Trotz der positiven Ansätze gibt es auch Bedenken, die der Digitalverband Bitkom in einer Pressemitteilung hervorhebt. Susanne Dehmel, Mitglied der Geschäftsleitung, erkennt zwar einen Änderungsbedarf, kritisiert allerdings die Abhängigkeit von Intermediären. Unternehmen seien darauf angewiesen, dass die unabhängigen Dienste zuverlässig arbeiten. Fehler oder Ausfälle könnten erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch könne die Integration und Anerkennung der neuen Dienste für die Digitalwirtschaft mit hohem Aufwand verbunden sein. Aus Nutzersicht hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisch bewertet, dass bei einer Ablehnung Unternehmen stets erneut zur Einwilligung auffordern dürfen. Zudem wurde vermehrt bezweifelt, ob ein anerkannter Einwilligungsdienst überhaupt entwickelt werden wird.
Fazit
Die Cookie-Reform des Bundesrats setzt an einem wichtigen Punkt an: Die Vereinfachung des Einwilligungsmanagements für Nutzer und Unternehmen. Während die zentralisierte Verwaltung von Cookie-Präferenzen eine deutliche Verbesserung des Nutzererlebnisses verspricht, bleiben die rechtlichen und technischen Risiken ein bedeutender Schwachpunkt. Der Erfolg der Reform wird auch davon abhängen, ob die Unternehmen dieses Angebot überhaupt wahrnehmen werden. Die kommenden Monate werden nun zeigen, ob die Verordnung zu einem echten Fortschritt führt oder lediglich ein weiterer gescheiterter Versuch bleibt.