Kartellamt: Bedenken gegen Apple wegen strengem Datenschutz

25. Februar 2025

Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige Einschätzung zum App Tracking Transparency Framework (ATTF) von Apple veröffentlicht und erhebliche wettbewerbsrechtliche Bedenken geäußert. Insbesondere wird Apple vorgeworfen, durch die Gestaltung des ATTF eine unzulässige Selbstbevorzugung vorzunehmen und Drittanbietern den Zugang zu Nutzerdaten für Werbezwecke erheblich zu erschweren. Dies könnte ein Verstoß gegen die Missbrauchsvorschriften des deutschen Wettbewerbsrechts und des EU-Kartellrechts darstellen. Das Kartellamt hat deshalb laut Mitteilung vom 13.02.2025 in einer Einschätzung gegen Apple wegen zu strengem Datenschutz auf Bedenken hingewiesen.

Hintergrund: App Tracking Transparency Framework (ATTF)

Datenschutz bei Apple wird im Vergleich zu anderen großen Digitalkonzernen noch verhältnismäßig ernst genommen. Seit April 2021 schreibt Apple zum Beispiel App-Anbietern vor, dass sie vor dem Zugriff auf bestimmte Trackingdaten von Nutzern für Werbezwecke eine Einwilligung einfordern müssen. Diese Regelung des ATTF bezieht sich allerdings nur auf Drittanbieter-Apps, nicht jedoch auf Anwendungen von Apple selbst. Nutzerdaten, die Apple innerhalb des eigenen Ökosystems erhebt, unterlägen diesen strengen Anforderungen nicht.

Kartellrechtliche Relevanz

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts erklärt in einer Mitteilung, dass Apple über eine Vielzahl an werberelevanten Nutzerdaten verfügt. Diese verwende das Unternehmen unteranderem, um im App Store personalisierte Werbung zu schalten. Andere App Anbieter, die teilweise auch zu Apples eigenen Apps konkurrierende Produkte anbieten, könnten ebenfalls von einem solchen Datenzugang profitieren. Dieser sei „aber durch das ATTF deutlich erschwert“. Gerade für Anbieter, die ihre Produkte kostenlos zur Verfügung stellen, habe ein solcher Zugang zum Schalten von personalisierter Werbung finanzielle Relevanz.

Kritikpunkte des Bundeskartellamts

Nach der vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts sind insbesondere drei Aspekte des ATTF wettbewerbsrechtlich problematisch:

  1. Ungleiche Definition von Tracking: Apple bestimme “Tracking” im ATTF so, „dass nur die unternehmensübergreifende Datenverarbeitung zu Werbezwecken erfasst ist“. Die eigene Datenverarbeitung innerhalb des Apple-Ökosystems bleibe von den ATTF-Regeln unberührt.
  2. Benachteiligung von Drittanbietern durch Benutzerabfragen: Während Nutzer in Drittanbieter-Apps „bis zu vier aufeinanderfolgende Abfragefenster“ durchlaufen müssten, seien es bei Apple-eigenen Diensten höchstens zwei. Zu der zusätzlichen Abfrage gehöre zum Beispiel die unternehmensübergreifende Verwendung und Kombination von Nutzerdaten. First-Party-Tracking durch Apple werde nicht explizit als solches bezeichnet.
  3. Beeinflussung der Nutzerentscheidung: Zuletzt unterscheide sich die Gestaltung der Einwilligungsdialoge erheblich. Bei Drittanbieter-Apps werden die Nutzenden eher zu einer Ablehnung der Datenverarbeitung verleitet, während Apple-eigene Apps eine einwilligungsfreundlichere Darstellung bieten würden.

Wie geht es jetzt weiter?

Laut Bundeskartellamt könnte dies dem Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile verschaffen. Deshalb hat die Behörde ein Verfahren im Rahmen der besonderen Missbrauchsaufsicht für große Digitalunternehmen nach § 19a Abs. 2 GWB eingeleitet, in dem auch ein Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsregeln gemäß Art. 102 AEUV geprüft wird. Auch auf EU-Ebene laufen parallele Untersuchungen zur Praxis des ATTF, sodass eine koordinierte Vorgehensweise der nationalen und europäischen Wettbewerbsbehörden zu erwarten ist.

Das Bundeskartellamt hat seine vorläufige Einschätzung sowohl an die Apple Inc. in Cupertino USA als auch an die Apple GmbH in München geschickt. Apple hat nun die Möglichkeit zu den Bedenken Stellung zu beziehen. Sollte sich die vorläufige Einschätzung bestätigen, könnte Apple verpflichtet werden, das ATTF in einer wettbewerbsneutraleren Form zu überarbeiten.

Stellungnahme von Apple

Apple soll mittlerweile zur Sache Stellung bezogen haben. Eine Sprecherin habe gegenüber Netzpolitik.org erklärt, dass sich der Konzern ohnehin schon an höhere Datenschutzregeln halte, als es andere App-Entwickler müssten, da sie ihren Nutzern die Entscheidung ließen, ob sie personalisierte Werbung erhalten wollten. Zudem sei eine Datenverknüpfung über “Funktionen wie Siri, Karten, FaceTime und iMessage“ aufgrund der Konzipierung seines Services nicht möglich. Zuletzt habe die Sprecherin erklärt, mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten zu wollen, „damit Nutzer:innen auch weiterhin Transparenz und Kontrolle über ihre Daten behalten.“

Fazit

Das Kartellamt-Verfahren aufgrund der Bedenken gegen Apple wegen zu strengem Datenschutz zeigt einmal mehr, dass Datenschutz fein ausjustiert sein muss. Zudem könnte die einseitige Gestaltung des ATTF nicht nur wettbewerbswidrig sein, sondern auch langfristig sich aus datenschutzrechtlicher Sicht nachteilig auswirken. Sollte sich die Einschätzung des Bundeskartellamts bestätigen, dürfte Apple sein Framework anpassen müssen, um den Wettbewerb nicht weiter zu verzerren. Insgesamt könnte das eine Verschlechterung des Datenschutzes bei Apple bedeuten, wenn der Konzern nicht seine eigenen Datenschutzstandards anheben will. Über alle Entwicklungen halten wir Sie hier auf dem Datenschutzticker am Laufen.