Mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts sollen die Aufklärungsfähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) umfassend gestärkt werden. Die für den BND zuständige Bundesministerin Nina Warken sprach am 24. September 2026 im Bundestag von einer Stärkung der wehrhaften Demokratie. Deutschland sei zunehmend Ziel hybrider Angriffe und könne sich zukünftig die Sicherheitsleistungen seiner Partner verlassen. Die deutschen Nachrichtendienste sollen mithilfe der Reform somit leistungsfähiger und konkurrenzfähiger werden.
Der Gesetzentwurf stößt jedoch auch auf Kritik. Neben deutlicher Ablehnung im Bundestag äußert auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Bedenken. Sie warnt vor weitreichenden Überwachungsbefugnissen und einem wachsenden Überwachungsdruck für die Gesellschaft. Auch wird kritisiert, dass neben der Ausweitung an Befugnissen eine weitergehende Kontrolle der Arbeit der BND fehlen würde. Mit mehr Reichweite ihrer Fähigkeiten zeige sich auch ein höherer Kontrollbedarf.
Neue Befugnisse und Aufgaben für den BND
Mit der Reform soll sich die Rolle des BND deutlich verändern. Bisher liegt der Schwerpunkt seiner Aufgaben auf der Beschaffung und Auswertung von Informationen über das Ausland. Künftig soll der BND in bestimmten Gefahrenlagen auch aktiv eingreifen können.
Zur Realisierung dessen sind insbesondere neue operative Befugnisse zur Abwehr hybrider Bedrohungen vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Eingriffe in ausländische IT-Infrastrukturen bei aktiven Cyberangriffen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen erhobene Daten dann verändert und technische Systeme manipuliert werden können. Auch weitergehende Maßnahmen wie Online-Durchsuchungen oder weitergehende Zugriffe auf Systeme sieht der Gesetzesentwurf vor.
Außerdem sollen bei der Datenerhebung und -auswertung die Befugnisse wachsen. Der Gesetzesentwurf zur Reform verschiebt den Schwerpunkt des BND damit teilweise von der reinen Informationsgewinnung hin zu aktiven operativen Maßnahmen.
Stellungnahme des BfDI
Die datenschutzrechtliche Kontrolle des BND sorgte bereits in der Vergangenheit für Kritik durch den BfDI. Im Mai 2024 erhob der damalige Bundesbeauftragte Ulrich Kelber Klage gegen den BND, weil dieser ihm die Einsicht in Unterlagen verweigert habe, die der BfDI jedoch für seine Kontrollarbeit als erforderlich sah.
Auch heute äußert die BfDI zum aktuellen Gesetzesentwurf deutliche Bedenken. In der Stellungnahme stehen fünf Punkte im Mittelpunkt: Besonders kritisch bewertet sie die geplante Verlagerung der administrativen Datenschutzaufsicht von der BfDI auf den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Aus ihrer Sicht ist eine solche sensible Kontrollaufgabe zu spezialisiert und abhängig von fachlicher Kenntnis und Erfahrung, um auf den UKRat übertragen zu werden.
Mit der größter Kritikpunkt betrifft die Kontrolle der Nachrichtendienste insgesamt. Die BfDI sieht an mehreren Stellen des Gesetzesentwurfs Einschränkungen der Aufsicht. Gleichzeitig auch weitreichende Eingriffe in Grundrechte. Dabei geht sie im dritten Punkt darauf ein, dass durch die Reform zu starke Beschränkungen der Betroffenenrechte entstehen. Besonders kritisch wäre, dass der UKRat individuelle Eingaben erst ab dem 1. Januar 2029 prüfen soll, während die Zuständigkeit der BfDI bereits mit dem geplanten Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2027 enden würde. Dadurch entstünde eine zweijährige Lücke, in der Betroffene ihre Rechte gegenüber einer zuständigen Kontrollstelle kaum durchsetzen könnten. Auch vorgesehene Einschränkungen bei Auskunftsrechten, Mitteilungspflichten und deutlich verlängerten Speicherfristen bewerten die BfDI als zu hohen Eingriff.
Außerdem würden geeignete Übergangsregelungen für den Wechsel der Aufsichtszuständigkeit fehlen. In ihrem letzten Punkt weit die BfDI auf einzelne Regelungen hin, die sie für verfassungsrechtlich besonders riskant hält.
Zu viele Befugnisse, zu wenig Kontrolle?
Auch von anderer Seiten gibt es Kritik hinsichtlich der beabsichtigten Reform. Der Digitalverband bitkom sieht in dem Regierungsentwurf zwar Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf, nimmt aber weiterhin erheblichen Präzisierungsbedarf wahr. Neue Befugnisse müssten mit klaren rechtlichen Grenzen, wirksamer Kontrolle und einer technisch tragfähigen Umsetzung verbunden werden. Besonders bei Zugriffen auf Inhaltsdaten, Systemkopien und IT-Infrastrukturen fordert Bitkom hohe Eingriffsschwellen, klare Vorgaben zu Zweckbindung, Löschung und Weitergabe sowie einen wirksamen Rechtsschutz für verpflichtete Unternehmen.
Auch der Deutschlandfunk stellt die Frage nach ausreichender Kontrolle. Hintergrund ist insbesondere das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Nachrichtendienste dürfen Informationen sammeln, sie aber grundsätzlich nicht selbst für operative Maßnahmen wie Durchsuchungen einsetzen. Die geplanten neuen Eingriffsbefugnisse könnten diese Grenze teilweise aufweichen. Kai Dittmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnt deshalb davor, dass Nachrichtendienste zu verdeckt operierenden Polizeibehörden werden könnten. Zugleich hält er die vorgesehenen Kontrollmechanismen für nicht ausreichend.
Fazit
Der Gesetzentwurf erweitert die Befugnisse von BND und BfV erheblich. Die BfDI sieht darin zugleich Einschränkungen von Betroffenenrechten und der effektiven Kontrolle. Auch bitkom und weitere Stimmen kritisieren offene Fragen bei Aufsicht, Rechtsschutz und Eingriffsschwellen. Die Modernisierung des Nachrichtendienstrechts muss daher Sicherheitsinteressen mit wirksamen Kontrollmechanismen und klaren rechtlichen Grenzen verbinden.
Wie es weitergeht, bleibt offen. Der Entwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. CDU/CSU und SPD verteidigen das Vorhaben. Auch die Grünen halten eine Stärkung der Nachrichtendienste grundsätzlich für richtig, fordern aber Nachbesserungen am Entwurf.
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