BfDI verklagt Bundesnachrichtendienst

27. Mai 2024

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat am 23.05.2024 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass er den Bundesnachrichtendienst (BND) verklagt. Ziel der Klage ist es, die Durchsetzung der Kontrollbefugnisse des BfDI zu gewährleisten, nachdem der BND wiederholt die Einsicht in wesentliche Unterlagen verweigert hat. Damit setzt der BfDI am Ende seiner Amtszeit nochmal ein deutliches Zeichen.

Die Rolle des BfDI

Der BfDI Ulricht Kelber, derzeit noch trotz offiziellem Ende seiner Amtsperiode bis zum 07.07.2024 geschäftsführend im Amt, hat die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu überwachen. Damit erfüllt er auch seine vom Bundesverfassungsgericht zugesprochene Kompensationsfunktion. Diese besteht darin, als unabhängiges Kontrollorgan die Rechte der Bürger im Bereich des Datenschutzes zu schützen. Dies ist besonders wichtig, wenn Einzelpersonen nicht selbst erkennen können, dass ihre Daten missbräuchlich verarbeitet werden. Diese Funktion erlangt besondere Bedeutung im Rahmen der Kontrolle der Bundesnachrichtendienste. Hier ist der BfDI gesetzlich befugt, die Datenverarbeitung der Nachrichtendienste zu überprüfen.

Der Konflikt mit dem BND

Schon im Rahmen der Reform für das BND-Gesetz hatte der BfDI Kritik bezüglich des Datenschutzes geäußert. Seit einiger Zeit sieht sich der BfDI nun mit der Problematik konfrontiert, dass der BND die Einsicht in bestimmte Unterlagen verweigert, die für die Kontrollarbeit des BfDI unerlässlich seien. Trotz wiederholter Beanstandungen seitens des BfDI, wurden diese vom BND und dem zuständigen Bundeskanzleramt nicht berücksichtigt. Diese Situation hat zu einem erheblichen Konflikt geführt, den nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig klären soll. Dabei handelt es sich um den ersten Fall, indem der BfDI eine Bundesbehörde verklagt. Da es sich um eine Verschlusssache handelt, sind die Details des konkreten Falls unklar.

Die Notwendigkeit der Klage

Ulrich Kelber betont in der Pressemitteilung die Wichtigkeit einer effektiven Kontrolle der Nachrichtendienste. Oftmals funktioniere die Zusammenarbeit mit den Nachrichtendiensten gut und Änderungsvorschläge würden umgesetzt. Bei Differenzen würden die gesetzlich vorgeschriebenen Beanstandungen gegenüber dem Bundeskanzleramt jedoch nicht berücksichtigt. In der Regel sei die Missachtung der Beanstandung nicht nachvollziehbar. So könne er seine Kompensationsfunktion nicht erfüllen.

Erfordernis effektiver Durchsetzungsmechanismen

Der Grund, warum der BfDI hier gegen den BND vorgehen kann, liege allein darin, dass es um die Geltendmachung von Einsichtsrechten geht. Handelt es sich hingegen um eine rechtswidrige Datenverarbeitung sei „dies nicht möglich“. Generell reiche die bloße Möglichkeit, sich an das Bundeskanzleramt zu wenden, nicht aus. Vielmehr sollte das abschließende Urteil über die Rechtmäßigkeit einer Datenverarbeitung grundsätzlich einem Gericht und nicht der Bundesregierung obliegen. Deshalb fordert der BfDI ein „durchsetzbares Anordnungsrecht […] welches eine effektivere Nachrichtendienstkontrolle möglich“ macht. Zudem würde „eine effektivere Kontrolle der Nachrichtendienste deren wichtige Arbeit auch zusätzlich legitimieren“. Im Gegenzug sollten dann die Nachrichtendienste die Möglichkeit haben, die Anordnung gerichtlich anzufechten.

Fazit

Dass der BfDI den Bundesnachrichtendienst verklagt, kommt zumindest vor dem Hintergrund überraschend, dass der BfDI noch in seinem gerade mal vor 2 Monaten veröffentlichten 32. Tätigkeitsbericht von einem verbesserten Austausch mit dem Nachrichtendienst sprach. Nichtsdestotrotz stellen die derzeitigen Einschränkungen der Kontrollmöglichkeiten des BfDI, insbesondere das Fehlen eines durchsetzbaren Anordnungsrechts, eine erhebliche Schwachstelle im Schutz der Grundrechte dar. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur darüber befinden, ob der BfDI die notwendigen Einsichtsrechte erhält, sondern auch ein wichtiges Signal dafür setzen, wie die Balance zwischen nationaler Sicherheit und Datenschutz in Deutschland zukünftig gewahrt werden soll.