Berliner Senat hält an Funkzellenabfrage fest

16. Oktober 2012

Die von den Berliner Strafverfolgungsbehörden massenhaft praktizierte Funkzellenabfrage sorgt weiterhin für Unstimmigkeiten zwischen der Berliner Regierungskoalition und den Oppositionsparteien. Nach einem Bericht der Onlineausgabe der Zeit beabsichtigt der Berliner Senat die als datenschutzwidrig kritisierte Funkzellenabfrage auch weiterhin einzusetzen. Allerdings beabsichtige die Regierungskoalition aus SPD und CDU eine Modifizierung der Maßnahme. Danach soll die Handyüberwachung nur noch zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt werden sowie eine nachträgliche  Informationspflicht gegenüber den betroffenen Bürgern installiert werden. Nach Ansicht der Regierungsparteien soll damit ein rechtsstaatlicher Ausgleich von Grundrechtsschutz und Strafverfolgungsinteresse geschaffen werden. Den Oppositionsparteien in Form der Grünen, der Linken und der Piraten gehen diese Maßnahmen indes nicht weit genug. Ihrer Ansicht nach bleibt die Funkzellenabfrage auch bei Modifizierungen unverhältnismäßig. Der Antrag zur Beibehaltung der Funkzellenabfrage soll noch im Oktober in verschiedenen Ausschüssen diskutiert ehe es im Anschluss zu einer Beschluss im Plenum kommen wird.

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