EU-Parlament: eCall soll ab April 2018 Pflicht werden

11. Dezember 2014

Nach dem jüngsten Beschluss des Binnenmarktausschusses des EU-Parlament müssen Neufahrzeuge von Anfang April 2018 an über ein Ortungssystem mit der vorgesehenen Notrufmöglichkeit verfügen.

Die Infrastruktur für das System müssen die EU-Länder bis Anfang Oktober 2017 installiert haben, meldet der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (Coreper). Der Ministerrat muss der Coreper-Entscheidung noch bei einer seiner Sitzungen zustimmen. Dies wird aller Voraussicht nach am 17. Dezember erfolgen.

Bei einem Unfall soll eCall automatisch den Rettungsdienst alarmieren und so die Zeit bis zum Eintreffen der Helfer verkürzen. Geplant ist, dass der bordeigene Notruf bei einem Zusammenstoß im Straßenverkehr oder vergleichbaren Unglücken nach dem Auslösen der Airbags automatisch die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anwählt. Zusätzlich haben die Abgeordneten sichergestellt, dass ein Alarm manuell ausgelöst werden kann.

Die Einführung von eCall war bei Datenschützern auf Bedenken gestoßenwir haben hier auch bereits darüber berichtet. Sie fürchteten, das System könne etwa auch Informationen zur Fahrweise des Autofahrers. Nach dem Beschluss des Parlaments sollen zu den übermittelten Daten nunmehr jedoch ausschließlich die Fahrzeugklasse, die Art des Treibstoffs sowie Unfallzeit und -ort gehören. Es sollen ferner erst dann Daten übermittelt werden, wenn ein Unfall geschieht. Der Rettungsdienst darf diese Daten nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen an Dritte weitergeben, zudem müssen sie löschbar sein.

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