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Dashcam als Beweis vor Gericht zulässig?

13. November 2013

Der Trend aus Russland wird auch hierzulande immer populärer: Dashcams, das sind mobile Kameras, die in der Windschutzscheibe von PKWs angebracht sind und die eigene Fahrt filmen. Allerdings nicht nur die eigene.

Während sich im Internet spektakuläre oder amüsante Videos von Dashcams aus Russland immer größerer Beliebtheit erfreuen, weil sie neben Unfällen auch Naturereignisse wie Meteorideneinschläge aufzeichnen, werden die Geräte hier vor allem zum Schutz eigener Rechte eingesetzt. Viele Verwender glauben, zum Beispiel bei einem Unfall, damit eine für sie günstigere Beweislage im Streitfall zu schaffen. Umstritten sind die Kameras hierzulande besonders aus datenschutzrechtlicher Sicht. Aufgezeichnet werden nämlich auch Kennzeichen und Personen, ohne dass hierfür eine Legitimation vorliegt und der Verwender läuft permanent Gefahr, Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen, wie ADAC-Sprecher Dr. Peter Meintz im WDR 2 erklärt. Deshalb halte der ADAC Dashcams nach aktueller Gesetzeslage für rechtswidrig.

In deutschen Zivilgerichten liegt es im Ermessen der Richter, ob ein Beweisstück verwertet wird. Bei Bildmaterial wird dabei besonders das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen bzw. der aufgezeichneten Personen berücksichtigt. Das Amtsgericht München hat nun ein solches Unfall-Video als Beweismittel zugelassen (Az. 343 C 4445/13), wie Medien berichten.

Das Gericht wertet die Videos wie Urlaubsvideos. Dabei werden ebenfalls andere Personen zufällig gefilmt. Die Richter sagen auch, dass es keinen Unterschied mache, ob der Unfall im Zeitpunkt des Geschehens direkt aufgezeichnet werde, oder – wie es üblich ist – nach dem Unfall Beweisspuren fotografiert und erfasst werden, so der Kölner Stadtanzeiger.

Dashcams können sich aber auch als eigenes Fettnäpfchen herausstellen. Wenn nämlich der Verdacht eines Vergehens besteht, darf das Gerät von der Polizei sichergestellt werden und die sich daraus ergebenen Informationen, zum Beispiel über eigene Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, können zum eigenen Nachteil ausgewertet werden, wie welt.de schreibt.

Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber beim Thema Dashcams Regelungen treffen wird und wie weitere Gerichte diese Thematik behandeln werden.

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