Schlagwort: Digitale Gesundheitsanwendungen

Verbände kritisieren Entwurf für “Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung” (DiGAV)

19. Februar 2020

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte im Januar 2020 einen Entwurf für eine “Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung” (DiGAV) vorgelegt. Durch diese Verordnung soll für gesetzlich Versicherte nicht nur ein Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen begründet, sondern auch Anforderungen an Funktionstauglichkeit, Sicherheit, Qualität, Nachweis positiver Versorgungseffekte sowie Datenschutz und Datensicherheit dieser digitalen Gesundheitsanwendungen gestellt werden – so das BMG. Digitale Gesundheitsanwendungen sind dabei laut DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) solche Medizinprodukte, deren Hauptfunktionen wesentlich auf digitalen Technologien beruhen.

Verschiedene Verbände haben nun zu der geplanten Verordnung Stellung genommen und sich dabei auch zu den Fragen Datenschutz und Datensicherheit geäußert.

Der AOK-Bundesverband kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keine eigene Prüfung vornehmen solle, ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen durch die Hersteller der Produkte tatsächlich eingehalten werden. Verließe sich das BfArM lediglich auf die Angaben der Hersteller, verkämen die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu einem “zahnlosen Tiger”. Zudem sei eine Verschärfung des Grundsatzes der Datenminimierung erforderlich: Hersteller und Anbieter müssten beispielsweise nicht zwingend Kenntnis von der Identität des Nutzers haben.

Die fehlende Überprüfung der Einhaltung des Datenschutzes durch das BfArM wird auch seitens des Deutschen Caritasverbandes kritisiert. Zudem wird bemängelt, dass Datenschutzverstöße keine Sanktionen nach sich ziehen würden.

Ähnliche Kritik äußert auch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs). Neben fachspezifischen Anmerkungen weist die DGPs darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere in Bezug auf den internationalen Austausch von Nutzerdaten sowie hinsichtlich der wissenschaftlich fundierten Weiterentwicklungsmöglichkeiten der digitalen Gesundheitsanwendungen verschärft werden müssten.

Als zu streng betrachtet die geplanten datenschutzrechtlichen Anforderungen hingegen der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV). Dieser kritisiert vor allem, dass die Verarbeitung von Patientendaten nur auf der Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung möglich sei. Auch sollten die Patientendaten zu weiteren als den im Entwurf genannten Zwecke verarbeitet werden dürfen, etwa zur Weiterentwicklung der Gesundheitsanwendungen, aber auch um den Patienten weitere relevante Versorgungsangebote anbieten zu können.

Es bleibt abzuwarten, welche der beteiligten Interessenvertretungen sich mit ihren Anliegen schließlich durchsetzen wird, oder ob überhaupt noch Änderungen an dem Referentenentwurf vorgenommen werden. Eine Fachanhörung im Ministerium war für den heutigen Mittwoch (19.02.2020) geplant.