Schlagwort: DSK
27. August 2015
Der Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission zu den Beratungen zu der EU-Datenschutzgrundverordnung geht in die “heiße Phase”. Daher hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) am gestrigen Tag ein Positionspapier veröffentlicht und darin diverse Nachbesserungen gefordert. Die EU-Datenschutzgrundverordnung müsse im Vergleich zum geltenden Rechtsstand einen verbesserten, mindestens aber dem bisherigen Standard gleichwertigen Grundrechtsschutz gewährleisten. Daher appelliert die DSK an die Trilogpartner, bei ihren Verhandlungen insbesondere zu berücksichtigen:
- Die Datensparsamkeit muss Gestaltungsziel bleiben!
- Es darf keine Aufweichung der Zweckbindung geben!
- Die Einwilligung des Einzelnen muss die Datenhoheit sichern!
- Die Rechte der Betroffenen dürfen nicht eingeschränkt werden!
- Die Profilbildung muss wirksam begrenzt werden!
- Effektiver Datenschutz braucht betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte!
- Datenübermittlungen an Behörden und Gerichte in Drittstaaten bedürfen einer stärkeren Kontrolle!
Das Positionspapier steht in detaillierter Version zum Download bereit.
9. Oktober 2014
Die 88. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat im Rahmen einer Entschließung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der auf eine Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten abzielt, explizit begrüßt. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine unabhängige Datenschutzaufsicht jedoch nur erfolgen könne, wenn der Behörde ausreichende Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere müsse sich der stetige Aufgabenzuwachs auch in der personellen Ausstattung widerspiegeln. Das gelte auch gerade für viele Datenschutzbehörden in den Ländern, die oft defizitär ausgestattet sind und damit die Grundrechte Betroffener nur unzureichend schützen können.
Die weiteren Entschließungstexte der 88. DSK sind auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abrufbar.
2. Oktober 2013
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat auf ihrer 86. Tagung in Bremen an alle Akteurinnen und Akteure der 18. Legislaturperiode appelliert, sich für die Stärkung des Datenschutzes auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene einzusetzen. Angesichts der anlasslosen und umfassenden internationalen Überwachungsaktivitäten von Nachrichtendiensten fordere man von dem Bundesgesetzgeber und der neuen Bundesregierung wirksame Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und der Privatsphäre. Wenn hier nicht entschieden gegengesteuert wird, sei zu befürchten, dass eine Gewöhnung an eine allgegenwärtige Überwachung einsetze und damit rechtsstaatliche Garantien dauerhaft außer Kraft gesetzt würden. “In der neuen Legislaturperiode haben die Bundesregierung und der Bundestag die Chance für einen Neuanfang im Datenschutz. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass sie gegen den Datenhunger von Unternehmen und gegen überbordende Überwachungsaktivitäten geschützt werden.”, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar.
In der
Entschließung zur öffentlichen Sicherheit betont die Datenschutzkonferenz Handlungsbedarf im Hinblick auf diesen besonders eingriffsintensiven Bereich. Erforderlich sei eine rechtsstaatlich transparente Kontrolle der Nachrichtendienste im nationalen wie im internationalen Rahmen. Darüber hinaus müsse diesen Behörden, deren Tätigkeit tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift, enge Grenzen gesetzt werden. Auch für Grundrechtseingriffe anderer Sicherheitsbehörden seien wirksame Beschränkungen erforderlich.
28. Januar 2013
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat am vergangenen Freitag im Rahmen einer Entschließung Stellung zu den Plänen der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz bezogen. Man wolle zum einen an die Entschließung vom 16./17.03.2011 erinnern und zum anderen die Enttäuschung über den jetzt veröffentlichten Änderungsentwurf der Koalitionsfraktionen aussprechen. Bereits der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sei aus datenschutzrechtlicher Sicht mangelhaft, der nun vorgelegte Änderungsentwurf nehme zwar einzelne Forderungen auf (z.B. zum Konzerndatenschutz), senke jedoch das Datenschutzniveau für die Beschäftigten in wesentlichen Bereichen noch weiter ab. Besonders bedenklich sei, dass die Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz und die Datenerhebungsbefugnisse im Bewerbungsverfahren über das ursprünglich Geplante ausgeweitet werden sollen, dass Beschäftigte in Call-Centern noch stärker überwacht werden können sowie dass es dem Arbeitgeber auch gestattet sein soll, auch nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn die Beschäftigten eingewilligt haben. Bedenklich sei außerdem, dass die im Regierungsentwurf aufgenommene Vorgabe, Eignungstest grundsätzlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchzuführen, wieder entfallen soll.
Man appelliere an den Bundestag, bei den Beratungen zum Gesetz den Forderungen der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen.
29. Juni 2012
Im Rahmen der Entschließung wird seitens der DSK u.a. gefordert, dass eine Verarbeitung von Smart Meter Daten nur erfolgen darf, soweit es für die im Energiewirtschaftsgesetz aufgezählten Zwecke erforderlich ist. Des Weiteren müssen Ableseintervalle so groß sein, dass aus dem Verbrauch keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Nutzer gezogen werden können. Smart Meter Daten sollen möglichst nur anonymisiert, pseudonymisiert oder aggregiert an möglichst wenige Stellen übermittelt werden. Zudem müssen angemessene Löschfristen für die Daten festgelegt werden, um eine Vorratsdatenspeicherung zu vermeiden. Weiterhin müssen die Kommunikations- und Verarbeitungsschritte von Smart Metering zu jeder Zeit für den Letztverbraucher sichtbar und nachweisbar sein. Er muss Zugriffe auf den Smart Meter erkennen und dies im Zweifel unterbinden können.
Die Orientierungshilfe soll zum einen Hilfestellung zur datenschutzgerechten Konzeption der technischen Systeme für das Smart Metering geben, indem u.a. erläutert wird, wie die zentralen Forderungen des Datenschutzes nach Zweckbindung, Datensparsamkeit und Erforderlichkeit berücksichtigt werden können. Zum anderen beinhaltet die Orientierungshilfe Empfehlungen an den Gesetzgeber für eine Rechtsverordnung, die die Vorschriften des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes konkretisieren soll.