Im Lichte von Schrems II: Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers durch Datenschutzbehörden
In vor kurzem herausgegebenen Pressemitteilungen verschiedener Datenschutzbehörden (etwa Berlin, Brandenburg, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg) kündigen diese an, im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Kontrolle Datenübermittlungen in Staaten außerhalb der europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zu kontrollieren.
Hintergrund und Anlass der Kontrolle ist die bereits im Juli 2020 ergangene „Schrems II“-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). In diesem erklärte der EuGH den Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission zum „EU-U.S. Privacy Shield“ für ungültig und sorgte damit für große Unsicherheit hinsichtlich des transatlantischen Datentransfers (wir berichteten).
Nun haben die Aufsichtsbehörden der verschiedenen Länder angekündigt, im Rahmen einer bundesländerübergreifenden Kontrolle die Datenübermittlungen von ausgewählten Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union zu überprüfen. Das Ziel der Behörden ist dabei klar definiert und soll der „breiten Durchsetzung“ der Anforderungen des EuGHs aus der „Schrems II“-Entscheidung dienen, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in seiner Pressemitteilung verlauten lässt.
Neben den einzelnen Pressemitteilungen haben die Aufsichtsbehörden auch ihre sehr umfangreichen Fragebögen veröffentlicht. Diese können beispielsweise unter den folgenden Links abgerufen werden:
Beachtet werden sollte beim Verwenden der Fragebögen allerdings, dass bisher nicht ersichtlich ist, welche Behörde tatsächlich welchen Fragebogen verwendet. Die Entscheidung darüber, welcher Themenkomplex überprüft werden soll, obliegt jeder Behörde individuell. Wie großflächig die Überprüfungen tatsächlich stattfinden, wird sich erst in Zukunft zeigen. Über weitere Entwicklungen werden wir Sie hier im Datenschutzticker auf dem Laufenden halten.