Schlagwort: IoT

Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht

5. Juni 2019

Laut einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz der Länder, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sollen Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Wenn es nach den Innenministern der Länder geht könnten die digitalen Spuren zukünftig bei der Aufklärung von Verbrechen, vor allem im Bereich von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen, helfen.

Wegen dieser, für die Sicherheitsbehörden, wertvollen Daten möchten die Innenminister nun verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen. Laut der Beschlussvorlage soll in Zukunft eine richterliche Zustimmung ausreichend sein. Allerdings erwarten die Innenpolitiker Kritik und Widerstand von den Datenschutzbeauftragten sowohl der Länder als auch des Bundes.

Smart Home Geräte sind technische Geräte wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten, die mit dem Internet verbunden sind. Sie werden auch unter dem Begriff Internet of the Things (IoT) zusammengefasst, können über das Smartphone gesteuert werden und dem Benutzer den Alltag erleichtern. Dabei werden viele Daten gespeichert und verarbeitet.

Wir berichteten bereits mehrfach über die Vor-und Nachteile von Smart Home Geräten, unter anderem auch darüber, dass in den USA Daten von Smart Home Geräten bereits bei der Aufklärung von Verbrechen geholfen haben.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Daten von Smart Home Geräten (unter Umständen) dabei helfen können Straftaten aufzuklären, jedoch darf nicht vernachlässigt werden, dass aufgrund der technischen Ausgestaltung eine 100%ig verlässliche Aussage nicht getroffen werden kann. Ein einfaches Beispiel ist folgendes: ob der Hausherr tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt zu Hause war oder noch auf dem Weg nach Hause oder nur den Eindruck erwecken wollte, er sei zu Hause, während er in Wahrheit auf der anderen Seite der Welt verweilte, kann aufgrund der Daten von Smart Home Geräten nicht festgestellt werden. Aufgrund der Möglichkeit der Steuerung mit dem Smartphone kann der Benutzer zum Beispiel das Licht-/Heizungsmanagement jederzeit von überall bedienen.

Darüber hinaus ist zu Bedenken, dass der Mensch durch solche Eingriffe, bzw. die bloße Eingriffsmöglichkeit in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird/werden kann und gerade dem Schutz dieses grundgesetzlichen geschützten Rechts hat sich der Datenschutz verschrieben.

Außerdem gilt der verfassungsrechtlich gesicherte Grundsatz, dass sich Beschuldigte nicht selbst belasten müssen.

Update: Die 210. Innenministerkonferenz ist zwischenzeitig zu Ende gegangen und eine Zulassung von Smart Home-Daten wurde abgelehnt. Die Beschlüsse der Konferenz finden Sie hier.

Botnetz Hide’n Seek – auch deutsche IoT-Geräte betroffen

26. Januar 2018

Sicherheitsforscher entdeckten ein neues Botnetz, das sich zurzeit stark ausbreitet und bereits mehr als 24.000 IoT-Geräte übernommen hat, Zahl steigend.

Das sogenannte “Hide’n Seek” Botnetz fiel den Forschern von Bitdefender am 10.Januar auf, kurz darauf war es wieder verschwunden um 10 Tage später stark verbessert weiter sein Unwesen zu treiben.

Auch IoT-Geräte in Deutschland sollen Teil des Botnetzes sein. Über das Ausmaß der betroffenen deutschen Geräte kann allerdings keine Angabe gemacht werden.

Hide’n Seek soll im Gegensatz zu seinen zahlreichen Vorgänger nicht auf die Durchführung von Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-Angriffen ausgerichtet zu sein, sondern auf Spionage mit möglicherweise anschließenden Erpressungsversuchen. Zumindest lässt sich darauf aus dem analysierten Quellcode schließen. Ob es bereits zu Angriffen gekommen ist, sagten die Forscher nicht.

Dem Botnetz liegt eine komplizierte Kommunikation zugrunde, die auf einer dezentralen Peer-to-Peer-Struktur beruht.

Die gute Nachricht ist, dass es dem Schadcode nicht gelingt die Geräte dauerhaft zu kompromitieren. Geräte können mit Hilfe eines Reboots von ihm befreit werden.

Bei der Abkürzung IoT handelt es sich um das Internet of Things, das Internet der Dinge. Dabei bekommen Geräte eine eindeutige Identität und können miteinander kommunizieren oder auch Befehle entgegen nehmen. Es steht für vernetzte Geräte. Zum Beispiel smarte Haushaltsgeräte, wie der vernetzte Kühlschrank, der beim Einkaufen unterstützen kann oder das smarte Licht- und Heizungsmanagement, steuerbar über das Smartphone, aber auch Amazons Echo, das über eine Sprachsteuerung funktioniert.