Schlagwort: Innenministerkonferenz

Innenministerkonferenz spricht sich für die Vorratsdatenspeicherung aus

6. Dezember 2022

Auf der diesjährigen Herbstkonferenz der Innenminister und -senatoren (Innenministerkonferenz) sprachen sich die Innenminister des Bundes und der Länder für eine umfassende Speicherung von IP-Adressen zur Strafverfolgung aus. Damit widersprach das Ergebnis dem nur wenige Wochen zuvor ergangenen Beschluss der Justizminister, die mit knapper Mehrheit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung eine Absage erteilt hatten.

EuGH-Urteil erfordert eine Neuregelung

Grund der Debatte war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. September 2022, worin dieser die deutsche Regelung der Vorratsdatenspeicherung als unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt hatte. Das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht vor, dass Verkehrs- und Standortdaten zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert werden müssen. Der EuGH befand, dass sich daraus sehr genaue Rückschlüsse auf das Leben von Privatpersonen ziehen ließen. Laut EuGH ist daher eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen nur in engen Grenzen, beispielsweise zum Schutz der nationalen Sicherheit oder zur Bekämpfung schwerer Kriminalität möglich.

Gegenentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren

Die Innenminister waren sich einig, dass das von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgeschlagene sogenannte „Quick-Freeze-Verfahren“ (wir berichteten) nicht ausreichend sei. Laut Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) seien längere IP-Speicherfristen dringend erforderlich, um Kindesmissbrauch im Internet wirksam zu bekämpfen. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigte sich erfreut von den Ergebnissen der Innenministerkonferenz.

Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht

5. Juni 2019

Laut einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz der Länder, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sollen Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Wenn es nach den Innenministern der Länder geht könnten die digitalen Spuren zukünftig bei der Aufklärung von Verbrechen, vor allem im Bereich von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen, helfen.

Wegen dieser, für die Sicherheitsbehörden, wertvollen Daten möchten die Innenminister nun verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen. Laut der Beschlussvorlage soll in Zukunft eine richterliche Zustimmung ausreichend sein. Allerdings erwarten die Innenpolitiker Kritik und Widerstand von den Datenschutzbeauftragten sowohl der Länder als auch des Bundes.

Smart Home Geräte sind technische Geräte wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten, die mit dem Internet verbunden sind. Sie werden auch unter dem Begriff Internet of the Things (IoT) zusammengefasst, können über das Smartphone gesteuert werden und dem Benutzer den Alltag erleichtern. Dabei werden viele Daten gespeichert und verarbeitet.

Wir berichteten bereits mehrfach über die Vor-und Nachteile von Smart Home Geräten, unter anderem auch darüber, dass in den USA Daten von Smart Home Geräten bereits bei der Aufklärung von Verbrechen geholfen haben.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Daten von Smart Home Geräten (unter Umständen) dabei helfen können Straftaten aufzuklären, jedoch darf nicht vernachlässigt werden, dass aufgrund der technischen Ausgestaltung eine 100%ig verlässliche Aussage nicht getroffen werden kann. Ein einfaches Beispiel ist folgendes: ob der Hausherr tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt zu Hause war oder noch auf dem Weg nach Hause oder nur den Eindruck erwecken wollte, er sei zu Hause, während er in Wahrheit auf der anderen Seite der Welt verweilte, kann aufgrund der Daten von Smart Home Geräten nicht festgestellt werden. Aufgrund der Möglichkeit der Steuerung mit dem Smartphone kann der Benutzer zum Beispiel das Licht-/Heizungsmanagement jederzeit von überall bedienen.

Darüber hinaus ist zu Bedenken, dass der Mensch durch solche Eingriffe, bzw. die bloße Eingriffsmöglichkeit in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird/werden kann und gerade dem Schutz dieses grundgesetzlichen geschützten Rechts hat sich der Datenschutz verschrieben.

Außerdem gilt der verfassungsrechtlich gesicherte Grundsatz, dass sich Beschuldigte nicht selbst belasten müssen.

Update: Die 210. Innenministerkonferenz ist zwischenzeitig zu Ende gegangen und eine Zulassung von Smart Home-Daten wurde abgelehnt. Die Beschlüsse der Konferenz finden Sie hier.

Innenminister fordern Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Messenger-Dienste

8. Dezember 2016

Die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) tagte vom 29. bis 30. November 2016 im Saarland, das in diesem Jahr den Vorsitz der Konferenz inne hat. Laut einer Pressemitteilung hierzu fordern die Innenminister der Bundesländer eine praxisgerechte Ausweitung der Voratsdatenspeicherung auf sogenannte Messenger-Dienste wie WhatsApp und Threema. Derzeitig sind von der Vorratsdatenspeicherung und der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) nur Telekommunikationsdienste wie Telefon- und Internetanschlüsse betroffen, für die das Telekommunikationsgesetz (TKG) gilt. Internetangebote wie Suchmaschinen, Messenger-Dienste oder Webshops sind in der Regel aber Telemediendienste und fallen demnach unter das Telemediengesetz (TMG). IMK-Vorsitzender Bouillon: „Vor allem bei der Bekämpfung des Islamismus brauchen wir neue gesetzliche Regelungen, damit die Strafverfolgungsbehörden aktiv werden können und nicht wie bislang hilflos zuschauen müssen, wenn Kriminelle über diese Messenger-Dienste Straftaten planen.“