Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht

5. Juni 2019

Laut einer Beschlussvorlage für die anstehende Innenministerkonferenz der Länder, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sollen Daten von Smart Home Geräten als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Wenn es nach den Innenministern der Länder geht könnten die digitalen Spuren zukünftig bei der Aufklärung von Verbrechen, vor allem im Bereich von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen, helfen.

Wegen dieser, für die Sicherheitsbehörden, wertvollen Daten möchten die Innenminister nun verfassungsrechtliche Bedenken aus dem Weg räumen. Laut der Beschlussvorlage soll in Zukunft eine richterliche Zustimmung ausreichend sein. Allerdings erwarten die Innenpolitiker Kritik und Widerstand von den Datenschutzbeauftragten sowohl der Länder als auch des Bundes.

Smart Home Geräte sind technische Geräte wie zum Beispiel Fernseher, Kühlschränke oder Sprachassistenten, die mit dem Internet verbunden sind. Sie werden auch unter dem Begriff Internet of the Things (IoT) zusammengefasst, können über das Smartphone gesteuert werden und dem Benutzer den Alltag erleichtern. Dabei werden viele Daten gespeichert und verarbeitet.

Wir berichteten bereits mehrfach über die Vor-und Nachteile von Smart Home Geräten, unter anderem auch darüber, dass in den USA Daten von Smart Home Geräten bereits bei der Aufklärung von Verbrechen geholfen haben.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass Daten von Smart Home Geräten (unter Umständen) dabei helfen können Straftaten aufzuklären, jedoch darf nicht vernachlässigt werden, dass aufgrund der technischen Ausgestaltung eine 100%ig verlässliche Aussage nicht getroffen werden kann. Ein einfaches Beispiel ist folgendes: ob der Hausherr tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt zu Hause war oder noch auf dem Weg nach Hause oder nur den Eindruck erwecken wollte, er sei zu Hause, während er in Wahrheit auf der anderen Seite der Welt verweilte, kann aufgrund der Daten von Smart Home Geräten nicht festgestellt werden. Aufgrund der Möglichkeit der Steuerung mit dem Smartphone kann der Benutzer zum Beispiel das Licht-/Heizungsmanagement jederzeit von überall bedienen.

Darüber hinaus ist zu Bedenken, dass der Mensch durch solche Eingriffe, bzw. die bloße Eingriffsmöglichkeit in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird/werden kann und gerade dem Schutz dieses grundgesetzlichen geschützten Rechts hat sich der Datenschutz verschrieben.

Außerdem gilt der verfassungsrechtlich gesicherte Grundsatz, dass sich Beschuldigte nicht selbst belasten müssen.

Update: Die 210. Innenministerkonferenz ist zwischenzeitig zu Ende gegangen und eine Zulassung von Smart Home-Daten wurde abgelehnt. Die Beschlüsse der Konferenz finden Sie hier.