EU-Datenschutzverordnung: Bundesregierung bremst Großreform des europäischen Datenschutzes
Einem Bericht von Zeit Online zufolge hat die Initiative LobbyPlag nun insgesamt 11.000 Dokumentenseiten aus den Verhandlungen des EU-Ministerrats zur geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. Aus diesen Seiten gehe insbesondere hervor, wer die Großreform in den geheimen Runden verwässere. Nach Auswertung der Dokumente sei LobbyPlag zu dem Ergebnis gekommen, dass vor allem die Bundesregierung sich dafür einsetze, das einst so ambitionierte Vorhaben entgegen ihrer öffentlichen Beteuerungen immer weiter abzuschwächen. Das zuständige Bundesinnenministerium lasse sich massiv von Wirtschaftslobbyisten manipulieren und versuche dem entsprechend, die Datenschutzgrundverordnung in deren Sinne zu beeinflussen.
Verdeutlicht werden könne diese “Verwässerung” an folgendem Beispiel für eine Klausel zur Zweckbindung von Daten, wie sie in Artikel 6.4 des Entwurfs vorgesehen ist, die laut Zeit Online Bundesinnenminister Thomas de Maizière besonders gerne geändert sähe. In dem ursprünglichen Entwurf der Datenschutzgrundverordnung sei es vorgesehen gewesen, dass Unternehmen ihre Nutzerdaten nur für den Zweck verwenden dürfen, für den sie erhoben wurden. Die Bundesregierung setze sich hingegen für eine Ergänzung des entsprechenden Passus ein: Daten sollen auch ohne ausdrückliche Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden dürfen, wenn das “Berechtigte Interesse” der Unternehmen das der Betroffenen überwiegt. Grundsätzlich sei dies im deutschen Datenschutzrecht nichts Neues. Dort werde das “berechtigte Interesse” der Unternehmen allerdings gegen die Grundrechte der Betroffenen abgewogen und ausbalanciert. In der Verordnung sei das nach derzeitigem Stand hingegen nicht vorgesehen. Aus der Zweckbindung drohe eine Zweckentbindung zu werden.
Im Ergebnis sei LobbyPlag zu dem Schluss gekommen, dass 132 der 151 Änderungsanträge im Rat das Datenschutzniveau senken würden, zum Teil auf ein Niveau von vor 1995, als die bis heute gültige EU-Richtlinie zum Datenschutz verabschiedet worden sei. Auch sei festzustellen gewesen, dass nur vier Länder – Ungarn, Österreich, Griechenland und die Schweiz – den Verordnungsentwurf ver- und nicht entschärfen wollen.