Schlagwort: Maja Smoltczyk

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht

28. März 2019

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk stellte am 28. März 2019 ihren Bericht für das Jahr 2018 vor. Es wurde insbesondere die gestiegene Anzahl von Beschwerden und gemeldeten Datenpannen hervorgehoben.

So stieg die Zahl der eingegangenen Beschwerden fast auf das Vierfache. Als Grund wird die gestiegene (mediale) Präsenz des Datenschutzes im vergangenen Jahr und die erweiterte Zuständigkeit der Datenschutzbehörde genannt. So können sich Betroffene an die Datenschutzbehörde in Berlin auch bei Beschwerden gegen Behörden oder Unternehmen mit Sitz in anderen Bundesländern oder EU-Ländern wenden. Außerdem konnte die Behörde einen Anstieg der Meldungen von Datenpannen fast um das Vierzehnfache verzeichnen.

Ferner wird in dem Jahresbericht Stellung zu besonderen Rechtsfragen bezogen. So stellt die Behörde klar, dass es für persönlich adressierte Werbung nicht immer einer Einwilligung der Betroffenen bedarf. Auch das EuGH-Urteil zu der Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages-Berteibern wird aufgegriffen. Als regionale datenschutzrelevante Themen wird der Missbrauch der polizeilichen Datenbank und die Speicherpraxis von Journalistendaten im Rahmen ihrer Akkreditierung für den G-20-Gipfel angeführt. In der Pressemitteilung werden weitere Themen und Inhalte des Jahresberichts zusammengefasst.

LDI Berlin hält biometrische Gesichtserkennung für zukunftslos

30. März 2017

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin Maja Smoltczyk hat sich in einer Presseerklärung klar gegen die Technik der biometrischen Gesichtserkennung positioniert und diese als Technik ohne Zukunft beschrieben. Dies kann nach Ansicht der LDI die Freiheit sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen vollständig zerstören, da den Betroffenen keine Möglichkeit geboten würde sich einer Überwachung zu entziehen. Im Gegensatz zur konventionellen Videoüberwachung würde dies die Rechte erheblich schwerer einschränken. Auch das Potential der erhobenen Daten würde schwerwiegend zu Lasten der Betroffenen gehen. So könne man Bewegungsprofile erstellen und die Daten durch ihre eindeutige Personenbeziehbarkeit problemlos mit anderen Daten, zum Beispiel aus sozialen Netzwerken, kombinieren.

Der europäische Gesetzgeber hat die enormen Risiken dieser Technik für die Privatsphäre erkannt und die Erhebung biometrischer Daten zur Identifizierung in der ab Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig, z. B. wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn die Identifizierung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist. Auf letzteres können sich in erster Linie Sicherheitsbehörden z. B. bei der Verfolgung schwerer Straftaten stützen. Auch in diesen Fällen müssen aber der Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz gewahrt bleiben und angemessene und spezifische Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte und -freiheiten der Betroffenen vorgesehen werden.

Widerstand gegen Videoüberwachung mit Gesichtserkennung

28. Februar 2017

Es regt sich Widerstand gegen Videoüberwachung mit Gesichtserkennung. Bei einem solchen Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung können die aufgenommenen personenbezogenen Daten automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk äußerte sich, in einer Pressemitteilung ihrer Behörde, kritisch zu diesem Thema. Anlass der Pressemitteilung war die Ankündigung, dass am Berliner Bahnhof Südkreuz ein Testlauf zur intelligenten Videoüberwachung geplant ist (wir berichteten).

Die Datenschutzbeauftragte führt an, dass durch „den Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstört wird.“

Problematisch sei zudem, dass durch die intelligente Überwachung ein Bewegungsprofil des Gefilmten erstellt werden kann.

Außerdem erlaubt die ab Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung eine solche Überwachung nur in sehr engen Grenzen.

Es bleibt also abzuwarten, ob der geplante Testlauf am Bahnhof Südkreuz in Berlin tatsächlich stattfinden wird.