Schlagwort: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Datenschutzbeschwerde wegen Microtargeting gegen politische Parteien

23. März 2023

Die österreichische Organisation „None of your business“ (noyb) reichte diese Woche mehrere Beschwerden gegen deutsche Parteien bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein. Grund für die Beschwerden sei, dass die Parteien während des Bundestagswahlkampfes 2021 das sog. Microtargeting auf der Social-Media-Plattform „Facebook“ einsetzten, um Wählerstimmen zu gewinnen.

Recherchen des ZDF Magazin

In einem am 24.September 2021 veröffentlichten Beitrag befasste sich das ZDF Magazin Royale mit den Ergebnissen seiner Recherche zum Thema Microtargeting. Diese stammten aus einer Zusammenarbeit mit der Transparenzinitiative „Who Targets Me“.  Im April 2024 hatte das ZDF Magazin Royale seine Zuschauer dazu aufgerufen bei den Recherchen behilflich zu sein. Dafür sollten die Zuschauer eine Browser-Erweiterung installieren über die ausgelesen und gespeichert werden konnte, ob bei dem Besuch der Webseite Facebook Microtargeting erfolgt. Im Ergebnis konnte analysiert werden, dass alle größeren politischen Parteien Microtargeting auf Facebook betreiben.

Was ist Microtargeting?

Nach den Recherchen des ZDF Magazin Royals werde Microtargeting im Rahmen des Wahlkampfes eingesetzt, um zielgerichtete Werbung schalten zu können. Zu diesem Zwecke sammle und analysiere Facebook die Daten und das Verhalten seiner Nutzer. Die Beschwerdeführende Organisation noyb betonte, dass unklar sei, wie Facebook den Parteien Microtargeting ermögliche. Im Ergebnisse zeige Facebook jedem Nutzer individualisierte Wahlwerbung an. Allerdings richte sich diese Werbung nach den Interessen des Nutzern. Demnach könne eine Partei mit zwei verschiedenen Wahlversprechen, die sich schlichtweg unterschieden auf Facebook vertreten sein.

Beschwerden durch noyb

Nach Ausstrahlung des Beitrags, sei eine Vielzahl an Personen bereit gewesen der Organisation ihre Daten zu überlassen. Auf diese Weise sei es noyb möglich gewesen die Daten nach Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu untersuchen. Einen Verstoß gegen die DSGVO sah noyb in der versteckten Auswertung politischer Ansichten durch Facebook und durch die Parteien. Besonders problematisch an der Auswertung sei, dass politische Ansichten personenbezogene Daten besonderer Kategorie gemäß Art. 9 DSGVO seien. Ihre Verarbeitung werde nach der DSGVO grundsätzlich untersagt. Außerdem können Parteien durch die individualisierte Wahlwerbung ihre Wähler manipulieren.

Fazit

Folglich erhob noyb Beschwerde gegen die AFD, das Bündnis 90/die Grünen, die CDU, die Linke, die SPD und die Ökologisch-Demokratische Partei. Die Organisation betonte die Gefahren, die Microtargeting beinhalte. Die Parteien beeinflussten das Meinungsbild ihrer Wähler mit unlauteren Mitteln.

BlnBDI: Bußgeld iHv. 525.000 Euro gegen E-Commerce-Unternehmen

7. Oktober 2022

BlnBDI: Bußgeld iHv. 525.000€ gegen E-Commerce-Unternehmen

Der (kommissarische) Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) verhängte ein Bußgeld in Höhe 525.000 Euro gegen ein Berliner E-Commerce-Unternehmen. Grund für das Bußgeld war ein Interessenkonflikt des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Datenschutzbeauftragter in Doppelrolle

Das betroffene E-Commerce-Unternehmen gehört einem Konzern an. Teil des Konzerns sind u.a.  zwei Tochtergesellschaften, die für das E-Commerce-Unternehmen den Kunden-Service und die Bestellungen ausführen. Im Rahmen dieser Dienstleistungen verarbeiten beide Tochtergesellschaften die personenbezogenen Daten der Kunden. Demnach sind sie als Auftragsverarbeiter für das E-Commerce-Unternehmens tätig.

In seinem Bericht erläuterte der kommissarische BlnBDI, dass in diesem Fall die Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten des E-Commerce-Unternehmens problematisch seien. Dieser sei zugleich als Geschäftsführer beider Tochtergesellschaften tätig. Folglich könne es zu einem Interessenkonflikt zwischen den Aufgaben der Geschäftsführung und denen des Datenschutzbeauftragten kommen.

Der Datenschutzbeauftragte eines Betriebes könne neben seiner datenschutzrechtlichen Funktion weitere Aufgaben und Tätigkeiten übernehmen. Allerdings müssen nach Art.  38 Abs. 6 S. 2 DSGVO Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter sicherstellen, „(…) dass derartige Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.“

Ein solcher Interessekonflikt bestehe hier, da der Datenschutzbeauftragte zwei sich widersprechende Aufgaben ausführe. Einerseits müsse er in der Funktion als betrieblicher Datenschutzbeauftragter zur Wahrung des Datenschutzes im Unternehmen beitragen. Andererseits entscheide er, als Geschäftsführer der Auftragsverarbeiter, über die Umsetzung des Datenschutzes in den Unternehmen.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte solle aber eine unabhängige Instanz im Unternehmen sein.

Konsequenzen

Der kommissarische BlnBDI stellte zusätzlich fest, dass er gegenüber dem E-Commerce-Unternehmen bereits eine Verwarnung ausgesprochen habe. Allerdings habe das Unternehmen seine Aufgabenverteilung nicht angepasst, sodass ein solch hohes Bußgeld erforderlich sei.  

Neue Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 6. Oktober Meike Kamp als neue Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gewählt. Damit tritt sie die Nachfolge von Maja Smoltczyk an, deren Amtszeit im Oktober 2021 nach mehr als fünf Jahren endete. Die BlnBDI ist eine unabhängige oberste Landesbehörde des Landes Berlin, die sowohl Kontroll- als auch Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt.

Meike Kamp ist Juristin mit einem Schwerpunkt auf Datenschutz sowie Medien- und
Informationsfreiheit. Bis zu ihrem Amtsantritt als BlnBDI ist sie für das Land Bremen
als Sitzungsvertreterin im Rechts- und Innenausschusses des Bundesrates tätig.

In der Vergangenheit stand sie bereits von 2010 bis 2019 bei der BlnBDI im Dienst, zuletzt als Leiterin des
Referats I B Wirtschaft. Zuvor führte Kamp am unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz
Schleswig-Holstein das Referat Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich einschließlich Telemedien
und Telekommunikation.

Volker Brozio, der kommissarische Dienststellenleiter der BlnBDI, äußerte sich zuversichtlich und erfreut darüber, dass nach einem Jahr nun feststehe, wer die Nachfolge von Maja Smoltczyk übernimmt. In einem nächsten Schritt werde er Meike Kamp demnächst die Amtsgeschäfte übergeben.

Klarnas neue “Super-App” in der Kritik

6. Januar 2022

Der Online-Bezahldienstleister Klarna sieht sich einiger Kritik bezüglich des Datenschutzes in seiner “Super-App” ausgesetzt. In den vergangenen Wochen sind bei der Berliner Datenschutz-Aufsichtsbehörde einige Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern eingegangen.

Klarnas noch recht neue App vereint die bereits bekannte Zahlmöglichkeit direkt mit dem Online-Shopping. Viele Händler wurden bereits in die App integriert, sodass eine separate Anmeldung bei den einzelnen Online-Shops nicht mehr notwendig ist. Sogar der Versand und das Paket-Tracking sind in der App möglich. Dadurch erhält Klarna neben den Bezahldaten auch alle anderen Informationen zu Bestellungen und Kaufverhalten der Nutzer, anhand derer personalisierte Angebote und Werbung generiert und an die Nutzerinnen und Nutzer ausgespielt werden können.

Rund die Hälfte der Beschwerden bezieht sich auf die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer auf Auskunft oder Löschung ihrer Daten. Ein weiteres großes Problem ist die Datenschutzerklärung, die etwa 14.000 Wörter lang ist. Art. 12 DSGVO verlangt jedoch, dass die Informationen in “präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form und in einer klaren und einfachen Sprache” zur Verfügung gestellt werden. Auch inhaltlich könne die Datenschutzerklärung nicht überzeugen, sondern sei vielmehr eine “grandiose Nebelmaschine”.

Reform des Berliner Schulgesetzes: Stärkung des Datenschutzes

19. Oktober 2021

Insbesondere die letzten zwei Jahre haben deutlich gezeigt, dass digitale Plattformen auch im Schulbereich für den Fortlauf der Wissensvermittlung unerlässlich sind. Allerdings werden hierbei personenbezogene Daten von Kindern verarbeitet, was viele Unsicherheiten zwischen den beteiligten Parteien hervorruft.

Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen wurden aus verschiedenen Perspektiven vor eine Herausforderungen gestellt. So fehlt regelmäßig die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nutzung von digitalen Lernmitteln im Unterricht. Datenschutzrechtlich ist demnach die Einholung von Einwilligungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. a) DSGVO für die Nutzung von digitalen Lernräumen notwendig.

In Berlin wurde durch die Reform des Berliner Schulgesetzes am 16. September 2021, durch weitreichende Änderungen der datenschutzgerechte digitale Unterricht neu geregelt. Durch die Neuerungen wurden weitreichende inhaltliche Regelungen vorgenommen. Demnach ist unter anderem die Einholung der Einwilligung nicht mehr notwendig. Das neue Gesetz verpflichtet darüber hinaus die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, regelmäßig datenschutzkonforme Lehrmittel festzulegen.

Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Berlin, Maja Smoltczyk, nennt die vorgenommenen Änderungen des Berliner Schulgesetzes “richtungsweisend für andere Bundesländer”. Digitale Lernmittel haben in ihrem Einsatz in Berliner Schulen durch das Berliner Schulgesetz sicheren Boden gefunden, betont Smoltczyk und sieht durch die Neuerung “die Berliner Schulen für das digitale Zeitalter gewappnet.

Durch die Reform wurde nicht nur Rechtssicherheit bei der Verwendung von digitalen Lehrmitteln erzielt, sondern auch Kapazitäten für die pädagogischen Aspekte des Schulwesens wieder frei.

Zahlreiche Dienste für Videokonferenzen sind nicht rechtskonform

23. Juli 2020

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Maja Smoltczyk hat auf ihrer Webseite einen Hinweis zum Thema Videokonferenzen veröffentlicht. In diesem wird vor dem Einsatz der Anwendungen für Videokonferenzen von Microsoft (Teams und Skype) sowie Zoom gewarnt. Damit geht die Diskussion um die Datenschutzkonformität – jedenfalls mit Microsoft – in die nächste Runde.

Bereits im April hat die Berliner Datenschutzbeauftragte eine Guideline für Videokonferenzen veröffentlicht (wir berichteten). Auf diese hat Microsoft mit einer Stellungnahme reagiert.

Die Behörde bleibt weiterhin bei ihrer Auffassung des unzureichenden Datenschutzes in Bezug auf die Microsoft-Produkte Teams und Skype. Zusätzlich hat sie in ihrer aktuellen Stellungnahme weitere Produkte unter die Lupe genommen. Dabei sind auch weit verbreitete Dienste für Videokonferenzen wie Zoom, Google Meet, GoToMeeting und Cisco WebEx negativ aufgefallen. Gegenstand der Prüfung waren Auftragsverarbeitungsverträge. Diese weisen entweder Mängel auf oder fehlen komplett.

Darum sollte bei Abschließen eines Vertrages mit einem der Dienstleister darauf geachtet werden, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag mit abgeschlossen wird. Dazu hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Empfehlungen veröffentlicht, worauf bei Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags zu achten ist.

Lediglich die Anwendungen Jitsi in seiner kommerziellen Version, sichere Videokonferenz.de, TixeoFusion, BigBlueButton und Wire genügen den datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die genannten Dienste für Videokonferenzen decken unterschiedliche persönliche Erfordernisse ab. Die Anwendungen unterscheiden sich in der Art des Zugangs – zum Beispiel browserbasiert oder programmbasiert – als auch über die Zugangsmöglichkeit über eine mobile App-Anwendung.

Datenpanne bei der Investitionsbank Berlin

31. März 2020

Der Berliner Beuftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, teilte in der Pressemitteilung vom 30.März 2020 mit, dass sich bei der Investitionsbank Berlin eine Datenpanne ereignet hat.

Seit vergangenem Freitag zahlt die Investitionsbank Berlin (im Folgenden: IBB) bedürftigen Einzel- und Kleinstunternehmern bis zu 15.000 € aus dem Hilfspaket des Landes Berlin aus. Dadurch sollen die Liquiditätsengpässe, die den Unternehmen durch die Corona-Krise entstandenen sind, aufgefangen werden.

Die IBB hatte die dänische Software-Firma „Queue-it“ dazu beauftragt eine Warteschlange für die 150.000 eingegangenen Anträge zu erstellen. Dadurch wurde ein schwerwiegender Programmierfehler ausgelöst, der zu einer Datenpanne führte.

Nach Abschluss des Antragsverfahren wurde den Antragsstellern die Kopie einer fremden Person zum Herunterladen angezeigt. Bei den einsehbaren personenbezogenen Daten handelte es sich um Ausweis-, Bank- und Steuerdaten, sowie um Angaben zum Unternehmen.

Nach aktuellem Stand sollen 390 Personen am Freitag in der Zeit von 15:30-16:30 von der Datenpanne betroffen gewesen sein. Am Montag wurde der Datenschutzverstoß fristgemäß bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet. Aktuell werden alle betroffenen Personen ermittelt, um sie gemäß Art. 34 DSGVO über den Vorfall zu informieren. Informationen zu einem möglichen Bußgeldverfahren liegen noch nicht vor.

In Berlin werden vom 5.-7.11. KFZ-Kennzeichen erfasst.

5. November 2019

Die Stadtverwaltung Berlin analysiert mit Beginn des heutigen Tages den Schadstoffausstoß von Kraftfahrzeugen. Dies gab die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung bekannt.

So würden zu Zwecken des Umweltschutzes Kennzeichen der Fahrzeuge mittels Videokameras erfasst und einem Schadstoffausstoß zugeordnet. Die Kennzeichenerhebung würde jedoch ausdrücklich nicht zur Ahndung von Verstößen gegen die Umweltzone genutzt. Vielmehr würden ausschließlich das Kennzeichen, nicht aber ein Bild des Fahrzeugs oder gar der Insassen registriert und der Zulassungsbehörde ohne Ortsangaben mitgeteilt. Auch eine Abfrage der Halterdaten würde nicht erfolgen.

Diese Form der Kennzeichenerhebung sei im Vorfeld mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt worden. Die automatisierte Auswertung der Kennzeichen erfolge unter Berücksichtigung der Datenschutzgrundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes.

Jahresbericht der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit veröffentlicht

28. März 2019

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk stellte am 28. März 2019 ihren Bericht für das Jahr 2018 vor. Es wurde insbesondere die gestiegene Anzahl von Beschwerden und gemeldeten Datenpannen hervorgehoben.

So stieg die Zahl der eingegangenen Beschwerden fast auf das Vierfache. Als Grund wird die gestiegene (mediale) Präsenz des Datenschutzes im vergangenen Jahr und die erweiterte Zuständigkeit der Datenschutzbehörde genannt. So können sich Betroffene an die Datenschutzbehörde in Berlin auch bei Beschwerden gegen Behörden oder Unternehmen mit Sitz in anderen Bundesländern oder EU-Ländern wenden. Außerdem konnte die Behörde einen Anstieg der Meldungen von Datenpannen fast um das Vierzehnfache verzeichnen.

Ferner wird in dem Jahresbericht Stellung zu besonderen Rechtsfragen bezogen. So stellt die Behörde klar, dass es für persönlich adressierte Werbung nicht immer einer Einwilligung der Betroffenen bedarf. Auch das EuGH-Urteil zu der Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages-Berteibern wird aufgegriffen. Als regionale datenschutzrelevante Themen wird der Missbrauch der polizeilichen Datenbank und die Speicherpraxis von Journalistendaten im Rahmen ihrer Akkreditierung für den G-20-Gipfel angeführt. In der Pressemitteilung werden weitere Themen und Inhalte des Jahresberichts zusammengefasst.

Berlin: Funkzellenabfragen waren mangelhaft

7. September 2012

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dix hat bekannt gegeben, die Stichprobenprüfung von Funkzellenabfragen der Strafverfolgungsbehörden zwischen 2009 und 2011 abgeschlossen und dabei gravierende Mängel festgestellt zu haben. So sei häufig nicht (ausreichend) geprüft worden, ob eine Funkzellenabfrage im Einzelfall verhältnismäßig war, also der Erforschung einer Straftat von erheblicher Bedeutung diente, und die Ermittlungen auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert waren. Zudem seien die gesetzlich vorgeschriebenen Benachrichtigungs-, Kennzeichnungs- und Löschpflichten nicht beachtet worden. Den Strafverfolgungsbehörden werde daher empfohlen, künftig durch Dienstanweisungen für mangelfreie Verfahren zu sorgen und die Rechte der Betroffenen in den zurückliegenden Verfahren – soweit erforderlich und noch nicht erfolgt – unverzüglich umzusetzen. Auch sollte sich das Land Berlin nach Ansicht von Dix für Änderungen der bundesgesetzlichen Regelungen einsetzen. Die Vorgaben der Strafprozessordnung zur Durchführung von Funkzellenabfragen und zum Umgang mit den dabei erhobenen personenbezogenen Daten seien zu konkretisieren. Darüber hinaus sollten Berichtspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Parlamenten und den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten festgelegt werden.