Schlagwort: Patient 4.0

e-Patientenakte: Bleibt der Datenschutz auf der Strecke?

10. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Darin befinden sich medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg, die umfassend gespeichert werden können. Ähnlich wie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (wir berichteten) stellen sich auch bei der ePA datenschutzrechtliche Fragen.

So steht der Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI) Ulrich Kelber der Umsetzung der ePA kritisch gegenüber: Ein solches Opt-out System sei in der DSGVO „grundsätzlich nicht angelegt“.

Diesen Informationen ist ein besonders hohes Schadens- und Diskriminierungspotenzial immanent mit der Folge, dass die ePA-Daten daher – sowohl bezüglich des „Ob“ als auch des „Wie“ der Verarbeitungsmodalitäten – äußerst strikten Vorgaben unterliegen.

Wer hat Zugriff auf die Daten

Ein bedeutender Aspekt ist die Frage der Zugriffsgestaltung auf die ePA. Dafür ist am 20. Oktober 2020 das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) in Kraft getreten. Es enthält umfängliche Regelungen zur elektronischen Patientenakten. Mit dessen konkreten Ausgestaltungen zum Zugriffsmanagement – insbesondere für Versicherte, die kein geeignetes Endgerät besitzen oder nutzen wollen – verstößt es laut dem BfDI gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Umsetzung der ePA in vier Stufen geplant

Die Umsetzung des Berechtigungsmanagements soll in vier Stufen vorgenommen werden:

  1. Auf der ersten Stufe erhalten Patient*innen automatisch eine ePA.
  2. In der zweiten Stufe wird die digitale Akte sodann durch die Ärzte mit Informationen bestückt.
  3. Die dritte Stufe ermöglicht den behandelnden Mediziner*innen, die Akte einzusehen.
  4. Als letzte und vierte Stufe wird die Möglichkeit eröffnet, persönliche Gesundheitsdaten anonym zu Forschungszwecken zu spenden.

Offen ist allerdings noch, auf welcher Stufe Patienten der ePA widersprechen können.

Fazit

Das im PDSG normierte Zugriffsmanagement der ePA verstößt laut Kelber gegen die DSGVO und die Grundrechte der Versicherten. Der BfDI kommt so zu dem Schluss, dass eine Umsetzung der elektronischen Patientenakte ausschließlich nach den Vorgaben des nationalen Gesetzes europarechtswidrig sei.

Das Smartphone als neues Stethoskop

16. November 2017

In der modernen Medizin spielt Big Data eine immer bedeutendere Rolle. So finden etwa Virtual Reality, künstliche Intelligenz und Big Data immer größere Berücksichtigung in den Überlegungen und Planungen für die zukünftige Medizin.

Auf der Düsseldorfer Medica, einer bedeutenden Medizinmesse, wurden mögliche Innovationen unter den Schlagwörtern „Patient 4.0“ und „Arzt 4.0“ diskutiert.

Ein thematisierter Ansatzpunkt gilt dem Einsatz des Smartphones in der Medizin. Auf der Düsseldorfer Medica gibt es bereits entsprechende Anwendungen mit gesundheitlichem Bezug. Franz Bartmann vom Vorstand Bundesärztekammer ließ eine zukünftige Bedeutung des Smartphones in der Medizin anklingen, als er das Smartphone als Stethoskop des 21. Jahrhunderts bezeichnete. Diese vereinzelte Aussage stützt eine Erhebung des Branchenverbands Bitkom. Danach sollen 45% der deutschen Smartphone-Besitzer auch Gesundheits-Apps verwenden.

Der Einsatz des Smartphones in der Medizin wirft jedoch zahlreiche ungeklärte Fragen auf, wie etwa nach der Validität der Daten und des Nutzens für den Patienten. Ebenso stellt sich die Frage nach den Zugangsmöglichkeiten zu diesen Daten für den Arzt und der zukünftigen Rolle des Arztes.

Eine mögliche Rolle des Arztes sieht Frank Bartmann darin, dass der Arzt den Patienten als Mentor anleiten kann.

Teilweise wird in diesem Zusammenhang das bisher bestehende Datenbewusstsein kritisiert. So meint der Jurist Dirk Heckmann, dass ein neues Datenbewusstsein notwendig sei. Laut Heckmann, Lehrendem an der Universität Passau und Teil des Ethik-Beirats der AOK Nordwest, sei das Gut Gesundheit bedeutsamer als die informationelle Selbstbestimmung. In die gleiche Richtung ging Erwin Böttinger vom Digital Health Center des Hasso-Plattner-Institutes, als er für vernetzte Daten warb.

Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten.