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Datenschutzrechtliche Mängel bei Smartphone-Apps

17. Januar 2019

Eine Studie im Auftrag des Justizministeriums hat gravierende datenschutzrechtliche Mängel bei Apps für Android-Smartphones festgestellt.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz wurde eine Studie (“Verbraucherinformationen bei Apps – Empirie”) zu der DSGVO-Konformität von Smartphone-Apps durchgeführt. Getestet wurden zunächst 200 Apps im Jahr 2017 und 50 von den Apps nach Inkrafttreten der DSGVO im Jahr 2018 hinsichtlich der Vollständigkeit und Verständlichkeit der für VerbraucheriInnen bereitgestellten Informationen.

Das Ergebnis war ernüchternd: 2018 wurden zwei Drittel der Apps mit ausreichend oder mangelhaft bewertet. Die Bundesjustizministerin Katarina Barley kritisierte, dass „nur unzureichend über den Umgang mit den erhobenen Daten informiert“ wird. „Die die Datenschutzerklärungen bleiben unkonkret und zählen häufig nur die Verbraucherrechte auf, ohne verständliche Erläuterungen.“

Viele Apps informieren die Verbraucher nicht hinreichend, welche Daten für welche Zwecke verarbeitet würden. Datenschutzerklärungen sind nicht auf die konkrete App zugeschnitten, sondern beziehen sich auf alle Produkte des App-Anbieters. In den Apps werde nicht über die Zugriffsberechtigungen (z. B. auf das Adressbuch oder das Mikrofon) informiert. Teilweise werden Zugriffsberechtigungen eingeholt (z. B. auf die Standortdaten), obwohl sie nicht für die Ausführung der App notwendig sind.

Das Smartphone als neues Stethoskop

16. November 2017

In der modernen Medizin spielt Big Data eine immer bedeutendere Rolle. So finden etwa Virtual Reality, künstliche Intelligenz und Big Data immer größere Berücksichtigung in den Überlegungen und Planungen für die zukünftige Medizin.

Auf der Düsseldorfer Medica, einer bedeutenden Medizinmesse, wurden mögliche Innovationen unter den Schlagwörtern „Patient 4.0“ und „Arzt 4.0“ diskutiert.

Ein thematisierter Ansatzpunkt gilt dem Einsatz des Smartphones in der Medizin. Auf der Düsseldorfer Medica gibt es bereits entsprechende Anwendungen mit gesundheitlichem Bezug. Franz Bartmann vom Vorstand Bundesärztekammer ließ eine zukünftige Bedeutung des Smartphones in der Medizin anklingen, als er das Smartphone als Stethoskop des 21. Jahrhunderts bezeichnete. Diese vereinzelte Aussage stützt eine Erhebung des Branchenverbands Bitkom. Danach sollen 45% der deutschen Smartphone-Besitzer auch Gesundheits-Apps verwenden.

Der Einsatz des Smartphones in der Medizin wirft jedoch zahlreiche ungeklärte Fragen auf, wie etwa nach der Validität der Daten und des Nutzens für den Patienten. Ebenso stellt sich die Frage nach den Zugangsmöglichkeiten zu diesen Daten für den Arzt und der zukünftigen Rolle des Arztes.

Eine mögliche Rolle des Arztes sieht Frank Bartmann darin, dass der Arzt den Patienten als Mentor anleiten kann.

Teilweise wird in diesem Zusammenhang das bisher bestehende Datenbewusstsein kritisiert. So meint der Jurist Dirk Heckmann, dass ein neues Datenbewusstsein notwendig sei. Laut Heckmann, Lehrendem an der Universität Passau und Teil des Ethik-Beirats der AOK Nordwest, sei das Gut Gesundheit bedeutsamer als die informationelle Selbstbestimmung. In die gleiche Richtung ging Erwin Böttinger vom Digital Health Center des Hasso-Plattner-Institutes, als er für vernetzte Daten warb.

Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten.

Smartphone-Kontrollen an US-Flughäfen

7. März 2017

Einem Bericht von Skift zu Folge, kann es bei der Einreise in die USA dazu kommen, dass die Grenzschützer die Smartphones von Einreisenden untersuchen. Vor allem Social Media- Aktivitäten sind von Interesse.

Bereits bei der Einreise in die USA sollen Angaben zu Social Media-Konten gemacht werden. Die Preisgabe des Benutzernamens ist freiwillig. Dies genügt in einigen Fällen aber anscheinend nicht, denn die Grenzschützer wollen auch die Smartphones untersuchen. Grundsätzlich schützt der vierte Verfassungszusatz in den USA vor der Durchsuchung von Smartphones durch Gesetzeshüter, dies gilt jedoch nicht für die Grenzkontrollen. Diesbezüglich urteilte der Supreme Court bereits in den Jahren 1976 und 2004. Einreisende müssen, zum Schutz der USA, größere Eingriffe in ihre Privatsphäre akzeptieren. Die Kontrolle kann auch US-Bürger treffen.

Seit 2009 gilt, dass die Kontrolleure der Customs and Border Protection (CBP), ohne richterliche Genehmigung, Smartphones kontrollieren dürfen, da diese zu dem Gepäck des Einreisenden gehören. Auch ohne Anlass für eine potentiell bestehende Gefahr.

Was passiert mit den Daten die die Kontrolleure auf den Geräten finden? Die Daten können sowohl kopiert als auch gespeichert werden. Angeblich jedoch nur bei begründetem Anfangsverdacht. Ob dem in der Praxis auch so ist, sei dahin gestellt.

Kann der Einreisende sich weigern seine Daten preiszugeben? Grundsätzlich schon, allerdings kann in dem Fall die Einreise in die USA versagt oder zumindest erheblich verzögert werden. Konsequenz ist, dass derjenige dann auf eigene Kosten den Rückflug in die Heimat antreten muss. Also bleibt demnach nur zu kooperieren.

Es könnte jetzt die Vermutung aufkommen, dass eine solche Kontrolle zu dem Sicherheits- und Abschottungswahn von Donald Trump gehört, allerdings wurden die Kontrollen bereits unter dem ehemaligen Präsidenten Barack Obama durchgeführt. Die Anzahl der Kontrollen steigt jedes Jahr. Im Jahr 2016, bis zum Amtsantritt von Donald Trump waren es fast 24000 Kontrollen. Wie sich die Zahl seit dem Amtsantritt entwickelt hat, ist noch nicht bekannt.

Google und Microsoft: Anti-Diebstahl-Technologie für Smartphones geplant

30. Juni 2014

Die Unternehmen Google und Microsoft planen Medienberichten zufolge in den kommenden Versionen ihrer mobilen Betriebssysteme Android und Windows Phone eine als “Kill Switch” bezeichnete Technik zu integrieren, die als Diebstahlschutz zu dienen bestimmt ist. Damit soll neben einer Ferndeaktivierung des Geräts eine Fernlöschung ermöglicht werden. Zusätzlich sei einen Schutz beinhaltet, das Gerät neu aufzusetzen und neu zu aktivieren. Bis Juli des nächsten Jahres soll die Technik in den mobilen Betriebssystemen integriert werden. Nach Expertenschätzungen könne der durch Smartphone-Diebstähle verursachte Schaden jährlich um 2,6 Milliarden Dollar reduziert werden, würde eine Anti-Diebstahl-Technologie, die ein Smartphone für den neuen Besitzer unbrauchbar mache, eingesetzt.

TÜV vergibt Prüfzeichen für Apps

7. Oktober 2013

Das neutrale und weltweit anerkannte Prüfinstitut TÜV Rheinland hat in einem Testverfahren 500 Smartphone- und Tablet-Apps dahingehend getestet, wie bei der Verwendung der Produkte mit den Daten des Nutzers umgegangen wird. Das Ergebnis zeigt, laut Haufe.de, dass etwa 40 Prozent der getesteten Apps Daten ausspähen, ohne dass es für die eigentliche Funktion des Programms notwendig sei. Getestet wurden Apps der drei großen Betriebssysteme iOS, Android und Windows Phone.

Auf www.checkyourapp.de stellt der TÜV die Apps vor, die er nach erfolgreich bestandenem Test für sicher im Umgang mit Nutzerdaten erachte. Darüber hinaus kann man hier in einer Datenbank nach Apps suchen, wenn man wissen will, ob die heruntergeladene App nach TÜV-Kriterien sicher ist – oder noch besser: vor dem Download erst einmal dort nachschauen. Angezeigt werden dort alle erfolgreich getesteten Apps, zu denen unter anderem die Apps von HolidayCheck und Lufthansa für Android gehören. Anbieter sicherer Apps haben mit dem TÜV-Prüfsiegel die Möglichkeit sich seriös im Markt zu platzieren.

Die TÜV-Prüfer schätzen, dass etwa 30 Prozent aller Anwendungen dazu dienen, unbemerkten Datenklau als Geschäftsmodell zu nutzen.  Kostenlose Apps seien hiervon besonders betroffen, so Dieter Schober, Projektleiter des Testverfahrens beim TÜV Rheinland, aber auch öffentliche, ungesicherte Netzwerke, sogenannte HotSpots. Besonders gefährlich werde es, wenn sensible Daten wie Passwörter oder private Fotos, die sich auf dem Smartphone oder Tablet befinden, ausgelesen oder auf die Server des App-Anbieters übertragen werden.

Christoph Kemetmüller, IT-Sicherheitsspezialist beim TÜV SÜD erklärt, dass das Betriebssystem Android von Google – gegenüber den Systemen von Apple (iOS) und Windows – anfälliger sei für Datenmissbrauch durch App-Anbieter. Es sei mit über 750 Millionen Installationen aber auch das meistgenutzte mobile Betriebssystem, wie Stern.de schreibt.

Nutzer sollten also vor der Installation einer App immer sorgfältig die Berechtigungen durchlesen und hinterfragen, ob diese tatsächlich für die angebotenen Services von Bedeutung sind.

Ministerpräsident Bouffier verliert sein Smartphone im Flugzeug

28. September 2012

Nach Medienangaben hat der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) auf der Rückreise von Berlin nach Frankfurt sein iPhone 4S in einem Flugzeug der Lufthansa verloren. Das Smartphone sei zwar zunächst von der Bodencrew unter einem Sitz entdeckt worden, nach der Übergabe an einen Flugbegleiter der Airline habe sich jedoch jede Spur verloren. Das Brisante an diesem Vorfall ist nicht der Verlust des Gerätes an sich, sondern der Verlust und die potentielle Zugriffsmöglichkeit Unbefugter auf die auf dem Smartphone abgelegten Daten. Die Daten umfassen neben Kurzmitteilungen und E-Mails insbesondere auch zahlreiche persönliche Kontaktdaten. Regierungssprecher Michael Bußer bestätigte, dass auf dem Smartphone Daten gespeichert waren, die “[…] ein Ministerpräsident so auf seinem Handy hat“. Die Daten seien jedoch bereits gesperrt worden.

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