Schlagwort: Big Data
5. März 2019
Künstliche Intelligenz gilt als die Zukunftstechnologie. Doch lassen sich Datenschutz und Künstliche Intelligenz vereinen? Die Künstliche Intelligenz unterliegt dem Prinzip des „Machine Learning“. Für das selbstständige „Lernen“ muss der Algorithmus eine große Menge an Daten analysieren. Die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung stehen dabei der Strategie der künstlichen Intelligenz zum Teil entgegen. Wie soll z.B. Big Data dem Grundsatz der Datenminimierung gerecht werden?
Aktuell feiern digitale Assistenten wie z.B. Google Home oder Amazon Echo große Erfolge, indem sie den Alltag erleichtern können. Aus Sicht der Datenschützer ist jedoch fraglich, inwiefern die gesammelten Informationen über die Nutzer weiterverarbeitet werden. In diesem Zusammenhang geriet vor einiger Zeit der Staubsauger-Roboter in die Kritik, indem die Räume durch das Gerät vermessen wurden, wodurch in gewisser Weise eine digitale Karte der Wohnung entstand. So können aus der Größe der Wohnung z.B. Rückschlüsse über Einkommen gezogen werden, sodass die Werbung möglichweise noch individueller auf bestimmte Personen zugeschnitten werden könnte.
Bisher wird mittels Crowd Sourcing der Datenschutz-Problematik entgegengewirkt. Das bedeutet, dass in der Entwicklung ein Satz anonymisierter Daten, welche darüber hinaus mit einer Unschärfe versehen werden, verwendet wird statt einzelner Datensätze, die sich auf eine Person zurückverfolgen lassen. Zudem ist anzumerken, dass KI Datenpannen erkennen kann oder auch für die Risikoanalyse eine wichtige Stütze ist. So können z.B. mit Messgeräten – entwickelt von xbird Gründer Sebastian Sujka – Bewegungsdaten, Schlaf und Ernährungsrhythmen ausgewertet werden und dem Patienten zeigen, was er ändern kann, um den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.
Kürzlich fand das 8. Speyerer Forum zur digitalen Lebenswelt, unter dem Thema „Künstliche Intelligenz und die Zukunft des Datenschutzrechts“ statt. Dabei startete die Veranstaltung mit den technischen Einführungen in die künstliche Intelligenz sowie mit der rechtlichen Betrachtung beim Einsatz von künstlich intelligenten Systemen sowohl im Datenschutzrecht als auch im Zivilrecht. Diskutiert wurde unter anderem über die Blockchain-Technologie. Vertreter aus Politik und Wirtschaft diskutierten über die Zukunft und den Einsatz dieser Technologie in der öffentlichen Verwaltung und wagten in einer Podiumsdiskussion einen Blick in die mögliche Zukunft der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Künftig wird man sich also damit weiter und intensiver befassen müssen, auf welchem Wege sich Datenschutz und Künstliche Intelligenz vereinen lassen. Jedenfalls wird KI nicht mehr aus den Alltag wegzudenken sein, sodass sich noch viele rechtliche Fragen eröffnen werden, die die Gesetzgebung vor eine besondere Hürde stellen.
26. Juni 2018
Zur Gewährleistung des Aktionsplans eHealth haben acht Industrieverbände ein Zielbild-eHealth erarbeitet.
Durch das Zielbild wollen die beteiligten Industrieverbände eine Grundlage für die Umsetzung des Aktionsplans-eHealth schaffen. Nach dem Zielbild sollen insbesondere innovative Datennutzungen gestattet werden. Dafür werden in dem Zielbild Reformansätze für den Datenschutz medizinischer Daten formuliert. Im Mittelpunkt der Reformansätze des eHealth-Zielbildes steht der Gedanke, dass die Zweckbindung für die medizinische Forschung nicht mehr gelten soll. Stattdessen sollen die Daten durch eine leistungs- und flächendeckende Netz und Kommunikationsinfrastruktur in einem offenen und gesicherten Datenraum zur Verfügung stehen, um so den Nutzen für den Patienten zu steigern. Ebenso soll die Reform das Sicherheitsniveau erhöhen. Laut dem Zielbild soll gerade der angestrebte digitale Prozess eine Steigerung der Sicherheit gegenüber analogen Dokumentationsprozessen bewirken.
Die Verbände begründen diese Reform zudem mit der wirtschaftlichen Bedeutung der Gesundheitswirtschaft mit einem Umsatz von 76,7 Milliarden Euro und über sieben Millionen Erwerbstätigen. Angesichts dieser Bedeutung solle die Gesundheitswirtschaft laut dem Zielbild durch diese Reform erhalten und gestärkt werden. Die datenschutzrechtliche Zweckbindung dürfe die Entwicklung und Anwendung von Big-Data Anwendungen und innovativem Daten-Hosting nicht beeinträchtigen. Laut dem Zielbild erfordere gerade die Entwicklung in der medizinischen Forschung auch eine Verwendung von Daten über den ursprünglichen Zweck hinaus, da in diesem Bereich oftmals zukünftige Verwendungen nicht bei Erhebung der Daten absehbar seien.
Die Verbände wollen dafür eine neue Form der Einwilligung einführen in Form von elektronischen Einwilligungsmodellen. Ungeachtet der neuen Einwilligungsmodelle soll eine patientenorientierte Versorgung weiterhin das Leitbild bleiben.
Zusätzlich sollen die Bürger durch eine bundesweite Aufklärungskampagne von den Änderungen in Kenntnis gesetzt werden, um so eine Aufklärung über die Vernetzung im Bereich der Forschung zu ermöglichen.
16. November 2017
In der modernen Medizin spielt Big Data eine immer bedeutendere Rolle. So finden etwa Virtual Reality, künstliche Intelligenz und Big Data immer größere Berücksichtigung in den Überlegungen und Planungen für die zukünftige Medizin.
Auf der Düsseldorfer Medica, einer bedeutenden Medizinmesse, wurden mögliche Innovationen unter den Schlagwörtern „Patient 4.0“ und „Arzt 4.0“ diskutiert.
Ein thematisierter Ansatzpunkt gilt dem Einsatz des Smartphones in der Medizin. Auf der Düsseldorfer Medica gibt es bereits entsprechende Anwendungen mit gesundheitlichem Bezug. Franz Bartmann vom Vorstand Bundesärztekammer ließ eine zukünftige Bedeutung des Smartphones in der Medizin anklingen, als er das Smartphone als Stethoskop des 21. Jahrhunderts bezeichnete. Diese vereinzelte Aussage stützt eine Erhebung des Branchenverbands Bitkom. Danach sollen 45% der deutschen Smartphone-Besitzer auch Gesundheits-Apps verwenden.
Der Einsatz des Smartphones in der Medizin wirft jedoch zahlreiche ungeklärte Fragen auf, wie etwa nach der Validität der Daten und des Nutzens für den Patienten. Ebenso stellt sich die Frage nach den Zugangsmöglichkeiten zu diesen Daten für den Arzt und der zukünftigen Rolle des Arztes.
Eine mögliche Rolle des Arztes sieht Frank Bartmann darin, dass der Arzt den Patienten als Mentor anleiten kann.
Teilweise wird in diesem Zusammenhang das bisher bestehende Datenbewusstsein kritisiert. So meint der Jurist Dirk Heckmann, dass ein neues Datenbewusstsein notwendig sei. Laut Heckmann, Lehrendem an der Universität Passau und Teil des Ethik-Beirats der AOK Nordwest, sei das Gut Gesundheit bedeutsamer als die informationelle Selbstbestimmung. In die gleiche Richtung ging Erwin Böttinger vom Digital Health Center des Hasso-Plattner-Institutes, als er für vernetzte Daten warb.
Die weitere Entwicklung in diesem Bereich bleibt abzuwarten.
5. Oktober 2017
Bisher war eine umfangreiche Datenanalyse innerhalb der Medizin nahezu unmöglich. Grund dafür ist, dass medizinische Daten innerhalb des Datenschutzes eine besondere Art der personenbezogenen Daten darstellen. Diese Daten rechtskonform für eine Analyse nutzbar zu machen setzt dabei eine Anonymisierung der Daten voraus.
Da eine Analyse medizinischer Daten ein großes Potenzial aufweist und durchaus zu einer besseren medizinischen Entwicklung beitragen kann, hat ein deutsches Start-up Unternehmen eine Methode entwickelt die sensitiven Personendaten zu anonymisieren.
Mittels Algorithmen wird dabei eine Systematik der Daten erstellt ohne diese einem speziellen Patienten zuordnen zu können. Das Ergebnis ist eine Ansammlung von rein synthetischen Daten, die der bald wirksamen Datenschutzgrundverordnung nicht unterliegen.
Trotz sinkender Qualität der Daten überwiegen die Möglichkeiten die sich für Unternehmen daraus bilden. Unternehmen soll dabei die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Analyse der Daten zusammen mit Partnern ermöglicht werden. So sollen zukünftig alle Bereiche personenbezogener Daten erschlossen werden, ohne die Privatsphäre der Patienten oder Kunden zu beeinträchtigen.
Bezüglich der Frage, welchen Auflagen eine derartige Synthese von Daten zukünftig unterliegen wird, debattieren Juristen und Datenschutzbeauftragte derzeit. Ob eine vollständige sowie fehlerfreie Synthese unabhängig von der Datenschutzgrundverordnung durchgeführt werden kann, bleibt jedoch abzuwarten.
16. Dezember 2016
Ein aufsehenerregender Artikel des Schweizer MAGAZINs lässt vermuten, dass durch die gezielte Auswertung von Datensätzen der Wahlkampf um das Amt des US-Präsidenten beeinflusst werden konnte. So behauptet ein Unternehmen, durch die Auswertung von öffentlich zugänglichen Daten von Wählern mit Hilfe von sogenannten Big-Data-Anwendungen Persönlichkeitsprofile der Wähler erstellt zu haben. Diese Profile seinen dann genutzt worden um gezielt Wählergruppen persönlich oder mittels Werbebotschaften anzusprechen. Wahlhelfern sei dabei eine mobile App zu Verfügung gestellt worden, in der individuelle Persönlichkeitesprofile der anzusprechenden Wähler, inklusive Gesprächsleitfaden, gespeichert gewesen sein soll.
Ob und in wie weit hierdurch tatsächlich der Ausgang der Wahl beeinflusst wurde, lässt sich nur vermuten. Sorgen um die Möglichkeit einer Beeinflussung der Wähler durch eine auf die Persönlichkeit abgestimmte Werbung dürften allerdings ihre Berechtigung finden.
Dass die Auswertung großer Datenmengen auch Chancen bietet, zeigt der Berliner Kongress “Big Data konkret”, im Rahmen dessen die Vorteile der Auswertung von Patientendaten zur Behandlung und Entwicklung von Therapiemöglichkeiten thematisiert wurden.
5. November 2015
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) hat selbst entwickelte Leitlinien für den Einsatz von Big Data Technologien in der Wirtschaft veröffentlicht („Leitlinien für den Big-Data-Einsatz – Chancen und Verantwortung“). Darin werden Anbietern und Anwendern konkrete Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Nutzung von Big Data geben. Die Daten von Betroffenen sollen so wirksam geschützt werden, die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein und Datenanalysen einen Nutzen für diejenigen schaffen, die ihre persönlichen Daten zur Verfügung stellen. Man wolle mittels des Leitfadens informieren, sensibilisieren und einen Anstoß für den gesellschaftlichen Diskurs geben. Die Leitlinien beinhalten u.a. diverse Anwendungsbeispielen, die das große Potenzial der Technologie für die Gesellschaft insgesamt und jeden einzelnen Menschen aufzeigen.
24. Juli 2015
Im Rahmen eines deutschlandweiten Forschungsprojekts der Universität Bielefeld zur Techniknutzung im Gesundheitssektor, für welches 675 Studierende befragt wurden, bestätigt sich nicht nur, dass das Angebot an Gesundheits-und Fitness-Apps für Smartphone und Smartwatch immer umfangreicher wird, sondern auch, dass die Nutzung in Kreisen der Entscheider von morgen schon längst im Alltag angekommen ist.
Was aus Perspektive der Datenschützer erst mal positiv klingt: Wie die Universität bestätigt, ist die Sensibilität für das Thema Datenschutz unter den Studierenden durchaus vorhanden. Ernüchternd aber: In Zeiten der Selbst- und Leistungsoptimierung fällt die Abwägung der Studierenden zwischen dem Nutzwert dieser Anwendungen und den (berechtigten) Datenschutzbedenken regelmäßig pro Nutzung der Apps aus – und damit pro Preisgabe zahlreicher sensibler Gesundheitsdaten, von denen Versicherer und andere potentielle Interessenten sonst nur hätten träumen können.
„Gerade mit Blick auf Risiken wie den Datenmissbrauch zeigt sich hier ein bemerkenswerter Verdrängungsprozess, der allerdings auch damit einhergeht, dass das bisherige Wissen der Nutzerinnen und Nutzer zu gering ist, zitiert die Universität den Gesundheitswissenschaftler Christoph Dockweiler. „Gerade mal jeder Dritte fühlt sich ausreichend informiert über die potenziellen Risiken der Nutzung“.
Unter 675 Befragten gab mehr als ein Drittel der befragten Studentinnen und Studenten an, täglich Gesundheits- oder Medizin-Apps zu nutzen. Mehr als zwei Drittel dieser Gruppe nutzt dabei Apps zur Gesundheitsüberwachung, beispielsweise hinsichtlich Bewegungspensum oder Schlafverhalten. Immerhin die Hälfte der Befragten nutzt Sport-Apps, welche zurückgelegte Lauf- oder Radstrecken speichern, und dabei auch die Herzfrequenz und den Kalorienverbrauch messen. Ziel dieser Nutzungen ist demnach neben der eigenen Gesundheitskontrolle gerade die Steigerung der individuellen Leistungsfähigkeit – nicht nur ein Nebenaspekt in einer Zeit, in der sich junge Akademiker immer komplexeren Anforderungen ausgesetzt sehen und schon in frühen Semestern um ihre Credits bemüht sein müssen. Der allgemeine Fitnesstrend trägt den Rest dazu bei, einen digitalen Geschäftszweig zu nähren, der nur eines zum Ziel hat: den massenhaften Ertrag von aussagekräftigen personenbezogenen Daten.
Es braucht nicht viel Fantasie um zu erahnen, welche Möglichkeiten und welches Missbrauchspotential diese Datensätze den Interessenten aus der Wirtschaft offerieren – nicht zuletzt im Zeitalter der Big-Data-Technologie, dessen Beginn wir gerade erst erleben.
1. Dezember 2014
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Lepper warnt explizit davor, persönlichste Daten zur täglichen Lebensführung Versicherungen zur Verfügung zu stellen, um damit einen Preisvorteil zu erhalten. Er nimmt Bezug auf diesbezügliche Berichte über Planungen einiger deutschen Versicherungen, sich Daten über Fitness, Ernährung und Lebensstil ihrer Kunden übermitteln zu lassen (z.B. über eine App) und zu analysieren. Die Kunden sollen im Gegenzug Gutscheine und Rabatte erhalten.
„Datenschutzrechtlich kann das zulässig sein, wenn die Kunden freiwillig einwilligen und vorher transparent über die geplante Datenverarbeitung informiert werden. Aber mit solchen Geschäftsmodellen wird ein finanzieller Druck erzeugt, tiefen Einblick in Lebensgewohnheiten und Gesundheit ermöglichen“, so Lepper. Schon bei einer Kfz-Versicherung, die Rabatte dafür anbietet, wenn Kunden ihr Fahrverhalten analysieren lassen und sich wunschgemäß verhalten, hatte der Landesdatenschutzbeauftragte davor gewarnt, dass in immer mehr Lebensbereichen persönlichste Daten „verkauft“ werden. Die geplanten Geschäftsmodelle von Krankenversicherungen würden noch einen Schritt weitergehen und auch die Gesundheitsdaten kommerzialisieren. Ulrich Lepper: „Das ist nicht nur eine Datenschutzfrage. Neben Verbraucherschutz und Versicherungsaufsicht ist auch die Politik gefragt. Es ist Zeit für eine gesellschaftliche Debatte darüber, wo Grenzen für solche Geschäftsmodelle zu ziehen sind.“
26. November 2014
Eine jüngst veröffentlichte Studie des Wiener Instituts für kritische digitale Kultur Cracked Labs im Auftrag der österreichischen Bundesarbeitskammer gibt anhand von ausgewählten Problemfeldern und Beispielen einen Überblick über internationale Trends in der zunehmenden Erfassung, Verknüpfung und Verwertung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und umschreibt zugleich mögliche Auswirkungen auf die Nutzer. Im Zeitalter von Big Data würden immer häufiger statistische Methoden und andere Technologien des Data Mining eingesetzt, um große Mengen persönlicher Daten zu analysieren und darin Muster und Zusammenhänge zu finden. Damit ließen sich Erkenntnisse über Einzelne gewinnen, die weit über die in den gesammelten Rohdaten enthaltenen Informationen hinausgehen – oder sogar Prognosen über zukünftiges Verhalten treffen.
Um dies zu belegen, wird u.a. auf eine vor zwei Jahren durchgeführte Analyse der US-Supermarktkette Target verwiesen, die zum Ziel hatte, schwangere Kundinnen durch ihr Einkaufsverhalten zu identifizieren. Dafür wurde allen Kunden von Target intern eine Identifikationsnummer zugewiesen, unabhängig davon, ob sie mit Kreditkarte bezahlen, einen Gutschein verwenden, eine Umfrage ausfüllen, die Telefon-Hotline anrufen, eine E-Mail von Target öffnen oder deren Website besuchen. Danach wurden alle Einkäufe und Interaktionen dieser Kunden protokolliert sowie bei Bedarf auch mit zugekauften Informationen angereichert. Eine eigene Abteilung wurde damit betraut, das Verhalten der Kunden zu analysieren und daraus Handlungsempfehlungen für die Steigerung der Umsätze abzuleiten.
Die Analyseergebnisse zeigten, dass es recht einfach war, Eltern mit Kindern zu identifizieren, denen man vor Weihnachten Kataloge mit Spielzeug zusenden kann. Auch konnten so Kundinnen, die im April Badeanzüge gekauft haben, identifiziert werden, denen dann im Sommer Gutscheine für Sonnencreme und im Dezember Werbung für Diät-Ratgeber geschickt werden kann.
Zusätzlich konnte man außerdem wichtige Momente im Leben der Kunden – z.B. Schulabschluss, Heirat, Umzug oder Scheidung – ausfindig machen, die deswegen für Unternehmen interessant sind, weil in diesen das Einkaufsverhalten flexibel wird und damit Werbung oder Gutscheine sehr effektiv sein können. Die Analyseergebnisse zeigten, dass der lukrativste Moment die Geburt eines Kindes ist. In Folge wurden aufwändigere Analysen durchgeführt, die zur Identifikation von 25 Produkten geführt haben sollen, deren Kauf die Erstellung einer Art von „Schwangerschafts-Prognose-Score“ ermöglichen und es sogar erlauben sollen, mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit den Geburtstermin zu prognostizieren. Zu diesen Produkten zählten nicht etwa Babykleidung oder Kinderwägen, die ganz offensichtlich auf eine nahe Geburt schließen lassen, sondern es handelte sich um bestimmte Mengen von bestimmten Hautlotionen, Seife, Watte, Waschlappen oder Nahrungsergänzungsmittel, die in bestimmten Frequenzen und Zeitabständen gekauft werden. Waren die schwangeren Kunden erst einmal identifiziert, erhielten sie verschiedene Arten von individueller Werbung, Gutscheine oder andere Kaufanreize – und zwar nicht nur für Babybedarf, sondern auch für ganz andere Produkte, bei denen man herausgefunden hätte, dass sie von frischgebackenen Müttern gerne gleich mitgekauft werden.
Um die möglichen negativen Auswirkungen zu minimieren, wird durch Crackes Labs empfohlen,
- durch Forschung, Öffentlichkeit und Regulierung Transparenz über die Praktiken von Unternehmen zu schaffen,
- dezentrale Technologien, die mehr Kontrolle über persönliche Daten einräumen, zu unterstützen,
- die digitale Zivilgesellschaft und den kritischen Diskurs über Chancen, Risiken, Machtungleichgewichte und Lösungsmöglichkeiten zu stärken,
- digitale Kompetenz und Wissen über den Umgang mit den eigenen persönlichen Daten zu stärken,
- maximale Aufmerksamkeit auf eine gute und trotzdem zügige Ausgestaltung der europäischen Datenschutzverordnung zu verwenden und
- darüber nachzudenken, Transparenz rechtlich nicht nur in Bezug auf die gesammelten Daten einfordern, sondern auch bezüglich der eingesetzten statistischen Verarbeitungsalgorithmen.
15. Oktober 2014
Laut einer EU-Pressemitteilung vom vergangenen Montag sollen bis 2020 rund 2,5 Mrd. Euro in den Datensektor investiert werden.
Weltweit werden jede Minute 1,7 Billiarden Bytes generiert. Dabei handele es sich um Daten unterschiedlichster Herkunft: Satellitendaten, GPS-Signale oder Geschäftsvorgänge gehören ebenso hierzu wie private Bilder oder Videos. Eine solch große und schnell wachsende Menge an Daten biete großes Potential in nahezu allen Lebensbereichen. Der Datensektor verzeichnet jährlich einen Zuwachs von rund 40 %. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer können Wirtschaft und Forschung diese auswerten. Die Ergebnisse führen zu Produktionssteigerungen von Unternehmen und genaueren Prognosen beispielsweise beim Klima. Solch große Datenmengen bringen aber auch die Herausforderung mit sich, diese sachgerecht analysieren und verarbeiten zu können. Deshalb brauche es neue Ideen, Werkzeuge, Infrastrukturen sowie einen Rechtsrahmen und technische Lösungen zum Schutz von Daten und Privatsphäre, wie heise online schreibt.
Damit ein innovatives Europa die durch Big Data entstehenden Möglichkeiten effizient nutzen und zugleich deren Schwierigkeiten bestmöglich ausmerzen kann, wurde eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der Big Data Value Association , ein gemeinnütziger Branchenverband, dem unter anderem führende IT-Unternehmen und Hochschulen angehören, ins Leben gerufen, die zum 01. Januar 2015 starten soll. Am vergangenen Montag unterzeichnete nun die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes das Abkommen, das garantiert, dass in den Jahren 2016 bis 2020 von Seiten der EU 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit weiteren rund 2 Milliarden Euro Investitionen sei aus der Privatwirtschaft zu rechnen, so die Kommissarin.
Durch das Vorhaben verspricht sich die Partnerschaft nicht nur einen wachsenden Datenmarkt für Europa, sondern auch 100.000 neue Arbeitsplätze in der Datenverarbeitung sowie um 10 % geringeren Energieverbrauch, ein leistungsfähigeres Gesundheitswesen und produktivere Industriemaschinen.