Schlagwort: Pkw-Maut

Bundesverfassungsbeschwerde gegen Kennzeichen-Scanning abgewiesen

14. Juli 2016

Einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge, haben die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde des Datenschutzexperten der Piratenpartei, Patrick Breyer, gegen den mit der PKW-Maut geplanten massenhaften Abgleich von KFZ-Nummernschildern nicht zur Entscheidung angenommen. Im Mai 2016 hatte Breyer Verfassungsbeschwerde mit der Begründung eingelegt, dass die für die Mauterhebung erforderliche Überwachungsstruktur die verdachtslose Erfassung von personenbezogenen Daten und damit die Erstellung von Bewegungsprofilen der Autofahrer begünstige. Die neu in das Infrastrukturabgabengesetz eingefügten §§11 Abs. 2, 3 bzw. 13 Abs. 1, 3 und 4, die den massenhaften Abgleich rechtfertigen sollen, würden – so Breyer – daher gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen das Allgemeine Personlichkeitsrecht eines jeden Autofahrers, verstoßen. Die Karsruher Richter begründeten ihre Entscheidung nicht.

Bereits im Sommer 2015 hatte die EU-Kommission Bedenken gegen die Einführung des geplanten Maut-Systems in Deutschland geäußert und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das Infrastrukturangabengesetz Ausländer gegenüber Inländern benachteilige, da Inländer die Maut-Gebühr über eine niedrige KFZ-Steuer ausgleichen können sollen. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Die Bundesregierung hatte daraufhin die Einführung der KFZ-Maut bis zu einer Entscheidung der EU-Kommission ausgesetzt.

 

Gesetzentwurf zur PKW-Maut datenschutzrechtlich undifferenziert

29. Januar 2015

Seitens der EU und diverser Mitgliedsstaaten ist und bleibt die von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt initiierte PKW-Maut ein umstrittenes Thema. Und auch Datenschützer sind seit Beginn derer Ausarbeitung auf den Plan gerufen und weisen auf die zahlreichen Gefahren für die Betroffenen hin.

Diese Bedenken bekommen auch nach dem jüngsten Stand des Gesetzentwurfs wieder neuen Vorschub, wie Heise berichtet. Denn um eine gerichtliche Verwertbarkeit der erhobenen Daten sicherzustellen bleibt es hinsichtlich des beabsichtigten Zwecks unerlässlich ein Bild des Fahrzeugs, sowie die Zeit und den Ort der Erfassung zu dokumentieren. Gleichwohl steht die Aussage des Ministeriums im Raum, dass eben keine Bewegungsdaten und daraus entsprechend ableitbare Bewegungsprofile erhoben würden. Dieser zunächst offensichtliche Widerspruch wird jedoch nicht anhand klarer Definitionen innerhalb des Gesetzentwurfs aufgeklärt und aufgehoben. Hier bleibt es seitens des Ministeriums bei dem Standpunkt, dass “Mautdaten” nicht mit Standort- oder Verbindungsdaten aus dem Telekommunikationsbereich vergleichbar seien und die konkrete technische Ausgestaltung im weiteren Verfahren auszuarbeiten sei. Hierbei würden alle Datenschutzanforderungen berücksichtigt.

PKW-Maut-Daten sollen wohl 13 Monate gespeichert werden

6. November 2014

Wenn Fahrer in absehbarer Zukunft mit einer Jahresvignette die Bundesfernstarßen der Republik befahren, wird eine noch unübersichtliche Maschinerie zahllose Fahrer- und Fahrzeugdaten speichern. Das ist zwangsläufig, anders ließe sich der bürokratische Kontrollaufwand gar nicht realisieren. Schwer zu finden ist im Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums jedoch eine Antwort auf die Frage, wie lange die Daten anschließend gespeichert werden sollen. Matthias Bergt, Rechtsanwalt für IT-Recht, meint die Antwort nach intensiver Recherche herausgefunden zu haben: 13 Monate. Diese Daten umfassen unter anderem ein Foto des Kraftfahrzeuges, Name und Anschrift des Fahrzeugführers, Ort sowie Zeit der Benutzung von Autobahnen und Bundesfernstraßen plus Kfz-Kennung. Ein Schlag für alle Datenschützer und Gegner der Vorratsdatenspeicherung: „Dass künftig alle Kontrolldaten der Autofahrer über mehr als ein Jahr lang gespeichert werden sollen, um die Berechtigung einzelner Erstattungsverlangen zu prüfen, erscheint völlig überzogen“, sagte etwa Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar.

Datenschützer warnen vor Zweckentfremdung des Mautsystems

3. November 2014

Ähnlich wie bereits jetzt die Zahlung der Maut für Lkw durch das Unternehmen Toll Collect kontrolliert wird, indem es die Fahrzeuge an Mautbrücken erfasst, sollen ab 2016 die Nummernschilder der Pkws in die Kontrollen mit einbezogen werden.
Wie die Zeit berichtet, warnen Datenschützer vor einer lückenlosen Erfassung aller Verkehrsteilnehmer. Über das Mautkontrollsystem könnten so Bewegungsprofile von Autofahrern generiert und etwa durch die Weitergabe an andere Behörden leicht zweckentfremdet werden. Um dies zu verhindern, sieht das Lkw-Mautgesetz vor, dass Toll Collect die erfassten Mautdaten nicht weitergeben darf und dass die erfassten Daten nach der Mautzahlungsprüfung sofort wieder gelöscht werden, sofern die Maut bezahlt ist, so dass keine Bewegungsprofile von Autofahrern entstehen. Nur bei Nichtbezahlung sollen die Daten vorübergehend im Speicher bleiben, um einen Bußgeldbescheid verschicken zu können.
Nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner wäre es jedoch besser, auf Techniken zu verzichten, die solche Gefahren für den Datenschutz hervorrufen.

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