Schlagwort: EU-Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden müssen bei Datenschutz nachbessern

7. April 2022

In ihren Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission die Länder Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden dazu aufgefordert ihren Meldepflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nachzukommen.

Aus der Entscheidung der Kommission geht hervor, dass Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung in Bezug auf die Tätigkeiten der Bundespolizei mitgeteilt habe. Auch Griechenland habe einige Bestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Betroffen sind hier insbesondere Festsetzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung und die Fristen für die Speicherung von Daten. Neben Deutschland und Griechenland bemängelte die Kommission ebenfalls die mangelhafte Umsetzung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen in den Ländern Finnland und Schweden. Im Rahmen der Durchsetzung von Betroffenenrechten wären die Länder in bestimmten Fällen dem Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nicht nachgekommen.

Die Länder haben nun innerhalb von zwei Monaten die Möglichkeit auf das Schreiben zu reagieren und die für das Abstellen der von der Kommission festgestellten Verstöße notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Kommen die Länder diesem Erfordernis nicht nach, so kann die Kommission eine begründete Stellungnahme übermitteln.

Droht Deutschland ein EU-Verfahren aufgrund von Datenschutz-Verstößen?

21. November 2018

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entfaltet seit dem 25.Mai diesen Jahres Wirkung. In diesem Kontext stieg die Anzahl der durch die Datenschutzbehörden zu erfüllenden Aufgaben bekanntermaßen an. Dies resultiert sowohl aus einer steigenden Bereitschaft der Menschen, Verstöße zu melden als auch aus neuen, durch die DSGVO entstandenen Aufgaben.

Dieser Anstieg der Anzahl zu erledigenden Aufgaben scheint die Datenschutzbehörden jedoch trotz der zweijährigen Umsetzung nahezu unvorbereitet getroffen zu haben. Dies geht zumindest aus einem Interview mit Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragtem Stefan Brink hervor. Dieser (und andere) konstatierte(n) scheinbar, dass das Personal einiger Bundesländer nicht – oder unzureichend – aufgestockt wurde und hierdurch ein Engpass entstanden sei, der zu langen Wartezeiten bei der Bearbeitung etwaiger Aufgaben führe. Mit anderen Worten seien die Datenschutzbehörden überlastet.

Im Ergebnis führe diese Überlastung zu einer reellen Gefahr, dass Deutschland einem Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt wird. Aus heutiger Perspektive bleibt abzuwarten, ob dies tatsächlich der Fall ist. Insoweit bleiben künftige Veränderungen innerhalb der Behördenstruktur oder aber des Aufgabenausmaßes abzuwarten.

Bundesverfassungsbeschwerde gegen Kennzeichen-Scanning abgewiesen

14. Juli 2016

Einem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge, haben die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde des Datenschutzexperten der Piratenpartei, Patrick Breyer, gegen den mit der PKW-Maut geplanten massenhaften Abgleich von KFZ-Nummernschildern nicht zur Entscheidung angenommen. Im Mai 2016 hatte Breyer Verfassungsbeschwerde mit der Begründung eingelegt, dass die für die Mauterhebung erforderliche Überwachungsstruktur die verdachtslose Erfassung von personenbezogenen Daten und damit die Erstellung von Bewegungsprofilen der Autofahrer begünstige. Die neu in das Infrastrukturabgabengesetz eingefügten §§11 Abs. 2, 3 bzw. 13 Abs. 1, 3 und 4, die den massenhaften Abgleich rechtfertigen sollen, würden – so Breyer – daher gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen das Allgemeine Personlichkeitsrecht eines jeden Autofahrers, verstoßen. Die Karsruher Richter begründeten ihre Entscheidung nicht.

Bereits im Sommer 2015 hatte die EU-Kommission Bedenken gegen die Einführung des geplanten Maut-Systems in Deutschland geäußert und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das Infrastrukturangabengesetz Ausländer gegenüber Inländern benachteilige, da Inländer die Maut-Gebühr über eine niedrige KFZ-Steuer ausgleichen können sollen. Dies verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Die Bundesregierung hatte daraufhin die Einführung der KFZ-Maut bis zu einer Entscheidung der EU-Kommission ausgesetzt.