EU-Kommission verklagt Deutschland – Whistleblowing Gesetz
Brüssel. Die EU-Kommission klagt vor dem EuGH wegen unzureichendem Schutz für Hinweisgeber. Dieses Vorgehen gegen Deutschland lässt sich auf eine fehlende Umsetzung einer im Jahr 2019 geschaffenen Richtlinie rückführen. In deutsches Recht hätte die Richtline bereits im Dezember 2021 umgesetzt werden sollen. Sogenannten Whistleblowern sollten damit das Aufdecken und Weitergeben von Missständen oder kriminellen Machenschaften in Unternehmen erleichtert werden.
Hinweisgeberschutzgesetz auf der Zielgeraden blockiert
Der Bundesregierung ist grundsätzlich kein Untätig werden vorzuwerfen. Vielmehr ist das entworfene neue Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern auf den letzten Metern der Gesetzgebung gescheitert. Durch das Gegenstimmen der Bundesländer, in denen die Union regiert, wurde das Gesetz nun doch noch gekippt. Mit 38 von 69 Stimmen hat die Union mit einer Blockademehrheit dafür gesorgt, dass ein Schutz von Whistleblowern weiterhin nur wünschenswert bleibt. Dieses Vorgehen wird auf das Argument einer möglichen Regulierung über die von der Kommission geforderten Standards bezogen. Die Union wünschte sich aus Angst vor Missbrauch von Meldungen eine Nachbesserung des Gesetzes.
Ampel über die Blockade empört
SPD und Grüne beharren auf dem Gesetzesentwurf und wollen keine Änderungen. SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler erklärt in einem Interview einen möglichen Plan B. Demnach könnte ein inhaltlich gleicher Gesetzesentwurf in den Bundestag eingebracht werden. Einziger Unterschied wäre eine nicht zustimmungsbedürftige Form.
Fazit
Der Pyrrhussieg der Union durch die Blockade des Gesetzes könnte für die Bundesrepublik nun eine Strafe nach sich ziehen. Durch das Kippen des Gesetzesentwurfes gehen leider mehrere Parteien als Verlierer heraus. Doch neben einer möglichen Sanktionierung des Staates sind die wahren Opfer Hinweisgeber, welche dennoch mit großem Mut auf Missstände aufmerksam machen.