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Videoüberwachung in Chemnitz

11. Oktober 2018

Die Chemnitzer Innenstadt wird seit Anfang Oktober mit mehreren Kameras videoüberwacht. Der sächsische Landesdatenschutzbeauftragte drohte mit der Abschaltung der Kameras. Es fehlten nämlich noch bestimmte Dokumente, die sich beispielsweise mit folgenden Fragen beschäftigen: Welche Bereiche filmen die Kameras? Warum ist dies nötig? Und wer hat Zugriff auf die Aufnahmen? Solange diese Fragen nicht beantwortet sind, dürfen die Kameras rein formell betrachtet nicht in Betrieb genommen werden. Ordnungsbürgermeister Miko Runkel verwunderten diese Forderungen, da im Sommer ein Entwurf der Stadtverwaltung dem Datenschutzbeauftragten vorgelegt wurde und die von ihm gegebenen Hinweise abgearbeitet wurden. Nach eigener Aussage habe sich die Stadt an die Datenschutzgrundverordnung gehalten, sodass ein weiteres Dokument nicht erforderlich sei, sondern lediglich der Rat des Landesdatenschutzbeauftragten eingeholt werden müsse.

Seit dem 1. Oktober zeichnen 31 Kameras das Geschehen von belebten Orten in Chemnitz auf. Dazu gehören beispielsweise Zentralhaltestelle und das Areal um den Stadthallenpark. Laut Stadtverwaltung werden die Aufzeichnungen 10 Tage gespeichert. Es wird nur anlassbezogen ausgewertet. Die Polizei hat bisher kein Zugriff darauf, dies ändert sich jedoch sobald die Erlaubnis vorliegt.

Sachsen: Einsatz von Kfz-Kennzeichen-Scannern im Kampf gegen Autoschieber

6. Dezember 2012

Die Polizei im Freistaat Sachsen setzt Medienberichten zufolge künftig sechs Kameras ein, die Kfz-Kennzeichen überwachen und so das schnelle Erfassen gestohlener Kfz sowie aus sonstigen Gründen zur Fahndung ausgeschriebenen KfZ ermöglichen sollen. Das dafür verwendete System CatchKen erkenne die Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge und gleiche sie mit einer Datenbank – der Kfz-Fahndungsliste, in der gestohlene und sonst vermisste Kfz aufgenommen werden – ab. Werde eine Übereinstimmung mit einem Kennzeichen der Datenbank ermittelt, erfolge eine optische und akustische Alarmierung der Messbeamten. Diese wären dann für die Verfolgung und das Anhalten des KfZ zuständig. Bei fehlender Übereinstimmung würden die erfassten Daten gelöscht.

 

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