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Hamburg: Inkrafttreten des Transparenzgesetzes

9. Oktober 2012

Am 6. Oktober 2012 ist das drei Monate zuvor verkündete Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft getreten. Künftig sind Politik und Verwaltung danach verpflichtet, Dokumente von öffentlichem Interesse – wie zum Beispiel in öffentlichen Sitzungen gefasste Beschlüsse, Haushalts- und Aktenpläne, Globalrichtlinien und Verwaltungsvorschriften, konkrete Datenbestände wie Geodaten, das Baumkataster, Bauleit- und Landschaftspläne, die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen sowie Subventions- und Zuwendungsvergaben oder Verträge zur Daseinsvorsorge – unaufgefordert und kostenfrei im Internet in einem sog. Informationsregister zur Verfügung zu stellen. Dieses Informationsregister soll nun binnen zwei Jahren verfügbar sein. Bis dahin kann der Einblick in Altverträge direkt bei den zuständigen Behörden beantragt werden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Caspar begrüßt das Inkrafttreten des neuen Transparenzgesetzes. “Hamburg setzt mit dem Transparenzgesetz national neue Maßstäbe auf dem Weg zu einem umfassenden voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen als integralen Bestandteil der Informationsgesellschaft. Das Transparenzgesetz stärkt die demokratische Mitwirkung und das Vertrauen in staatliche Entscheidungs- prozesse. Demokratie ist ein entwicklungsoffenes und dynamisches System. Wissen ist hierbei die zentrale Ressource, die es gilt, zu den Bürgern zu bringen. Die modernen technisch-digitalen Instrumente gilt es künftig zu nutzen, um die demokratische Willensbildung zu optimieren und modernen gesellschaftlichen Bedingungen anzupassen.“, so Caspar.

 

BfDI: Hamburger Transparenzgesetz zur Nachahmung empfohlen

22. Juni 2012
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat das vom Hamburgischen Landesparlament einstimmig beschlossene Transparenzgesetz positiv gewürdigt. Es sei eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland und ginge in mehrfacher Hinsicht über die bisherigen Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder hinaus. Denn es erhalte u.a. neben dem Individualrecht auf Zugang zu behördlichen Informationen zusätzlich die Pflicht öffentlicher Stellen, umfassende Informationen über ihr Handeln aktiv der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Informationen sollen nach dem neuen Gesetz in elektronischer Form einem öffentlichen Informationsregister zusammengefasst und erschließbar werden, ferner werde der Zugang zum Informationsregister kostenlos und anonym ermöglicht.

“Es ist zu hoffen, dass dieses Beispiel Schule machen wird, etwa bei der anstehenden Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Hinweisen möchte ich bei dieser Gelegenheit auch darauf, dass es in fünf Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Niedersachsen) bis heute noch kein Landesgesetz für Informationsfreiheit gibt. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese letzten weißen Flecken auf der Landkarte der Informationsfreiheit endlich gefüllt würden.”, kommentierte Schaar.

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