BfDI: Hamburger Transparenzgesetz zur Nachahmung empfohlen

22. Juni 2012
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Schaar hat das vom Hamburgischen Landesparlament einstimmig beschlossene Transparenzgesetz positiv gewürdigt. Es sei eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsrechts in Deutschland und ginge in mehrfacher Hinsicht über die bisherigen Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder hinaus. Denn es erhalte u.a. neben dem Individualrecht auf Zugang zu behördlichen Informationen zusätzlich die Pflicht öffentlicher Stellen, umfassende Informationen über ihr Handeln aktiv der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Informationen sollen nach dem neuen Gesetz in elektronischer Form einem öffentlichen Informationsregister zusammengefasst und erschließbar werden, ferner werde der Zugang zum Informationsregister kostenlos und anonym ermöglicht.

“Es ist zu hoffen, dass dieses Beispiel Schule machen wird, etwa bei der anstehenden Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Hinweisen möchte ich bei dieser Gelegenheit auch darauf, dass es in fünf Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und Niedersachsen) bis heute noch kein Landesgesetz für Informationsfreiheit gibt. Ich würde es sehr begrüßen, wenn diese letzten weißen Flecken auf der Landkarte der Informationsfreiheit endlich gefüllt würden.”, kommentierte Schaar.

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