Schlagwort: Wearables

Datenkontrolle bei Fitness-Apps

23. November 2017

Nach einem Praxistest und einem Bericht des Marktwächter-Teams aus April 2017 zieht die Verbraucherzentrale NRW den Schluss, dass die persönliche Datenkontrolle bei Fitness-Apps und den dazugehörigen Geräten (Wearables) nicht hinreichend gewährleistet ist.

Grundsätzlich können Nutzer einen Antrag stellen um eine Auskunft über die Erhebung, Speicherung und Nutzung ihrer Daten zu bekommen. Dies haben zwölf Testpersonen nach einer vierwöchigen Nutzung der Geräte mit den Apps gemacht.

Von den zwölf Auskunftsanfragen wurde immerhin auf acht geantwortet, aber lediglich drei Antworten waren angemessen.
Einge Antworten enthielten pauschale Hinweise, ohne auf die Anfrage des Nutzers einzugehen. Zwei Anbieter forderten nach dem Auskunftsantrag sogar weitere Informationen zur Identifikation (Personalausweis und Produktbestellnummer) an, eine darauffolgende konkrete Auskunft blieb dennoch aus.

Als Folge der unzureichenden oder ausbleibenden Antworten wurden sechs Anbieter von der Verbraucherzentrale wegen Verstoßes gegen Datenschutzrecht abgemahnt. Daraufhin haben vier von ihnen die geforderten Unterlassungserklärungen abgegeben. Ein Anbieter, der keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde sogar verklagt.

Anbieter von Fitness-Apps und Wearables durch Verbraucherschutzzentrale NRW abgemahnt

27. April 2017

Eine Uhr, die nicht nur die Zeit anzeigen, sondern auch eine App installieren kann, welche den Nutzer bei seinem täglichen Training unterstützt, Kalorien zählt, ja sogar den eigenen Schlaf kontrolliert, erscheint praktisch. Dabei ist das liebgewonnene Gerät stets dabei und sammelt fleißig Daten. Was mit diesen Daten darüber hinaus passiert, wissen jedoch die wenigsten.

Die Verbraucherschutzzentrale NRW hat Wearables und Fitness-Apps unter die Lupe genommen. Dabei wurde festgestellt, dass viele dieser „sportlichen“ Helfer sensible Daten an die Anbieter übermitteln. Darunter sollen unter anderem auch Gesundheitsdaten der Nutzer sein. Die Anbieter der überprüften Geräte und Dienste sollen ferner in ihrer Datenschutzerklärung nicht ausreichend darüber informieren, wie die erhobenen Daten verwendet werden.

In einer technischen Prüfung wurde festgestellt, dass die Nutzer kaum Kontrolle über die eigenen Daten haben. So wurden unter anderem 20 von 24 untersuchten Apps, die zum Betrieb eine Internetverbindung brauchen, die Daten nicht lokal verarbeiten, sondern auf Servern hochladen, wo die Verarbeitung stattfindet. Auch wurden bei 19 Apps Drittanbieter eingebunden und Daten weitergereicht, darunter z.B. Werbedienste.

Folgende neun Anbieter hat die Verbraucherschutzzentrale wegen verschiedener Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt: Apple, Garmin, Fitbit, Jawbone, Polar, Runtastic, Striiv, UnderArmour (MyFitnessPal), Withings.

Drei der neun Anbieter sollen die Datenschutzerklärung nur auf englischer Sprache bereitstellen. Nur zwei sollen darüber informieren, dass es sich bei Gesundheitsdaten um besonders sensible Daten handelt. Lediglich einer der Anbieter soll eine separate Einwilligung über die Verwendung von Gesundheitsdaten einholen.

Als kritisch sieht die Verbraucherschutzzentrale, dass sich sechs der Anbieter die Möglichkeit eingeräumt haben die Datenschutzerklärungen jederzeit zu ändern, ohne den Nutzer aktiv über die Änderung zu informieren. Auch sollen sich fünf der neun Anbieter offen halten, im Falle einer Übernahme oder Fusion, die gesammelten Nutzerdaten weiterzugeben.

 

Datenschutz bei Wearables mangelhaft

7. Dezember 2016

Datenschutzaufsichtsbehörden aus Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben sog. Wearables einer besonderen Prüfung unterzogen.

Das Ergebnis: Kein Gerät erfüllt vollständig die datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Insbesondere wurden Geräte wie Fitness-Armbänder oder Activity-Tracker, die Körperaktivitäten wie Schrittzahl, Herzfrequenz, Schlafrhythmus oder Körpertemperatur erfassen, unter die Lupe genommen. Wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung der Aufsichtsbehörden hervorgeht, wurde vor allem überprüft, welche Daten die Wearables erheben und ob die Daten an Dritte weitergegeben werden sowie die Gewährleistung von Auskunfts- und Löschungsansprüche durch den Anbieter. Im Einzelnen fanden sie dabei heraus, dass fast alle Hersteller und Betreiber so genannte Tracking-Tools US-amerikanischer Unternehmen einsetzen, wobei unklar bliebe, was dort mit den Daten im Einzelnen geschehe. Ferner erfüllen bereits die Datenschutzbestimmung meistens nicht die gesetzlichen Anforderungen, d. h. die Nutzer werden über Funktionalität der Geräte und Umfang der Datenverarbeitung gar nicht ausreichend informiert. Die Unsicherheit endet auch nicht bei Verkauf oder Verlust des Geräts, denn viele Geräte bieten keine Möglichkeit, Daten selbstständig vollständig zu löschen. Auch sei unklar, wie lange die Daten bei Hersteller oder Betreiber gespeichert werden.

Die Aufsichtsbehörden kündigten nun an, innerhalb ihrer Zuständigkeiten die Hersteller aufzufordern, die Mängel zu beseitigen.

Wearables machen Versicherte zu “gläsernen Patienten”

4. März 2015

Sogenannte „Wearables“ (von Wearable Computing, tragbare Computersysteme), also am Körper zu tragenden mobile kleine Computersysteme, sind nicht nur auf dem zurzeit stattfindenden Mobile World Congress in Barelona das Thema. Auch im Gesundheitswesen sorgen sie jetzt für Aufsehen und können Versicherte zu gläsernen Patienten machen. Der New Yorker Krankenversicherer Oscar Health sammelt die Daten seiner Kunden bereits auf diese Weise und zahlt ihnen Prämien aus, wenn Sie trainieren – und ihre Aktivitäten über die Wearables aufzeichnen lassen.

Oscar Health operiert dabei mit folgendem Konzept: Es schickt Versicherten Smartwatches und zahlt Prämien, wenn sie bestimmte Fitness-Ziele erreichen. Wer sein Programm erfolgreich absolviert, bekommt einen Dollar Belohnung pro Tag. Der maximale Erlös ist allerdings auf 20 Dollar im Monat und 240 Dollar im Jahr begrenzt.

Datenschützer haben bereits in der Vergangenheit mehrfach vor dieser Praxis gewarnt: Bei der Übermittlung von Trainingswerten handelt es sich um sensible Gesundheitsdaten. Zusammen mit anderen Daten kann damit ein umfassendes Gesundheitsprofil der betreffenden Person erstellt werden. Daraus können die Versicherungen Gesundheitsprognosen ableiten und dem Versicherten nicht nur profilgenaue Angebote unterbreiten, sondern auch künftige Risikozuschläge berechnen. Darüber hinaus ist die langfristige Verwendung der auf diese Art gespeicherten sensiblen Daten noch völlig offen.