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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) äußert sich zu Online-Fragebogen des Zensus 2022

27. Mai 2022

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hat sich vergangene Woche zum Zensus 2022 geäußert. Grund dafür war, dass der BfDI Mitte Mai Kenntnis von der Möglichkeit einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten durch den Online-Fragebogen zum Zensus 2022 erhalten hatte. Konkret geht es dabei um den Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Für die Erhebung dieser Daten wird teilweise Technik des US-amerikanischen IT-Dienstleisters Cloudflare verwendet. Es wurde befürchtet, dass die in die Fragebögen eingetragenen Daten an Cloudflare übermittelt würden. Hierzu gab der BfDI jetzt Entwarnung und bestätigte, dass “zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für die in dem Fragebogen eingegebenen personenbezogenen Daten bestanden hat”. An Cloudflare übertragen wurden allerdings Metadaten (z. B. Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Herkunftsverweise und IP-Adresse). Ob dies rechtmäßig war, wird momentan noch überprüft. Vorsichtshalber wird Cloudflare für die Fragebögen erstmal nicht mehr eingesetzt, sodass auch keine Metadaten übertragen werden.

Im Zusammenhang mit dem derzeit stattfinden Zensus ergeben sich einige weitere Fragen:

Was genau ist der Zensus 2022?

Beim Zensus handelt es sich um eine Volkszählung. Dabei wird nicht nur die Menge der Bevölkerung erfasst, sondern auch stichprobenartig weitere Daten von den Befragten gesammelt. Der Zensus 2022 findet von Mitte Mai bis Mitte August statt und bildet dann für die nächsten zehn Jahre die Grundlage für amtliche Statistiken und darauf aufbauende Planungen, wie u.a. Bauprojekte. Auch z.B. Wahlkreise werden so eingeteilt. Die Befragten werden per Zufall ausgesucht. Wird man als Befragter ausgewählt, ist die Teilnahme am Zensus verpflichtend. Rechtliche Grundlage ist das Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022).

Welche Daten werden wie beim Zensus erhoben?

Befragt werden ca. 10 % der Bevölkerung in Deutschland zu Fragen wie u.a. Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnsituation, Beruf und Einkommen. Die Befragten werden persönlich durch InterviewerInnen bei ihnen zu Hause befragt und sollen zusätzlich für die Gebäude- und Wohnungszählung Online-Fragebögen nutzen.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Verwendet werden nur die Daten, die für den Zensus relevant sind. Diese werden anonym ausgewertet. Alle anderen personenbezogenen Daten (z.B. der Name des Befragten) werden gelöscht. Es werden keine Daten an andere staatliche Stellen wie Meldeämter, Finanzämter oder die Polizei weitergegeben. Die InterviewerInnen werden außerdem zur Geheimhaltung verpflichtet. Bei der Übermittlung von Daten über die Online-Fragebögen werden diese Daten verschlüsselt.

Weitere Fragen rund um den Datenschutz und die Informationsfreiheit werden umfangreich auf einer extra eingerichteten Website des Zensus beantwortet.

Falls Sie als Befragter ausgewählt wurden: Bitte achten Sie darauf, dass InterviewerInnen ihre Befragung immer ankündigen und nicht ohne eine Vorankündigung bei Ihnen zu Hause erscheinen werden. Sie können ihr Amt außerdem mit einem speziellen Ausweis nachweisen. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Daten nicht falschen InterviewerInnen mitteilen.